Hallo Susenne,
Ich habe 40 Versicherungsjahre (angerechnete) und müsste noch genau 5 jahre arbeiten, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
Damit hast du sicher auch Möglichkeiten schon früher in Rente zu gehen, du solltest wirklich mal über einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung beim Versorgungsamt nachdenken.
Dabei hast du doch echt
NICHTS zu verlieren und wenn es zum Ausweis reichen sollte (mindestens
GdB 50) dann kannst du damit schon nach Ablauf deines
ALGI in die Rente für Schwerbehinderte gehen.
Die "Abschläge" darauf dürften dann nur noch minimal sein und was man dir mal "hochgerechnet" hatte als "abschlagfreie Alters-Rente" kannst du sowieso vergessen, wenn du schon so lange krank bist und gar nicht mehr arbeiten könntest in der Zukunft.
Eine EM-Rente gibt es auch nicht ohne "Abschläge" und die bleiben dir dann auch lebenslang erhalten, hast du eine recht aktuelle Renten-Information dazu vorliegen ???
Sonst solltest du dir mal eine anfordern bei der
DRV, um den aktuellen Stand deiner gesamten Renten-Ansprüche zu bekommen.
Das schaffe ich aber auf gar keinen Fall (bin rückenmäßig so was ausgesteuert, dass ich nur noch froh bin, meinen Haushalt zu schaffen. Keiner sieht es mir an, aber es ist so).
Eben, das ist meistens so, mir sieht auch keiner an, dass ich ein "Ersatzteil" im Herzen habe, alle (die mich nicht genauer kennen) halten mich für eine fitte / coole Oma ...
Sonst bin ich selber pflegebedürftig im Anschluss.
Bin ich zum Glück trotzdem noch nicht, wenn man mich einfach in Ruhe und nach meiner Fasson leben lässt, das musste ich mir aber auch noch hart bei der
DRV erkämpfen, nach der Herz-OP mit 55 Jahren ...
Vor 15 Jahren habe ich eine Büroausbildung mit IHK-Abschluss gemacht, ich bekam daraufhin aber keine Büroarbeitsstelle
Das ist ja nicht so ungewöhnlich, leider gibt es
KEINE Arbeitsplatz-Garantie nach einer Umschulung, da habe ich ja auch meine eigenen Erfahrungen mit gemacht (wie oben schon beschrieben) und mein Partner genau so, der war das "Beste" was mir während der Umschulung "passiert" ist ...
Er wurde übrigens (aus dem Baubereich kommend) auch zum Bürokaufmann umgeschult, mit damals Mitte 40 und hat auch nie eine Arbeit damit gefunden, sogar seine diversen Rückenprobleme "teilst" du mit ihm wenn es auch andere berufliche Ursachen hatte ...
Für ihn läuft inzwischen ein Antrag auf Pflegegrad, damit wir vielleicht etwas mehr (finanzielle) Unterstützung bekommen, die Wohnung z.B. behindertengerechter gestalten zu lassen, als sie es aktuell ist.
und so bin ich in meinem alten Beruf herumgetingelt von Arbeitsstelle zu Arb. immer in der Hoffnung, bei der nächsten wird es besser. Aber die Zeiten wurden immer schlechter.
Das war natürlich dein "Privat-Vergnügen", denn genau um diesen Beruf zukünftig
NICHT mehr ausüben zu müssen (und deiner Gesundheit damit weiter zu schaden), wurdest du ja (für Büro) umgeschult, auf Kosten der Rentenkasse
UND, damit man dir eben
KEINE BU-Rente zahlen muss deswegen.
Du bist
NICHT Berufs-Unfähig (als Büro-Kraft), du hast ja diesen anderen Beruf "geschenkt" bekommen, dass du darin keine Arbeit finden kannst interessiert die
DRV dabei nicht mehr.
Als Krankenschwester sollst du ja gar nicht mehr arbeiten müssen, dafür wurdest du ja umgeschult, dass du mit der neuen Ausbildung keine Arbeit findest hat
NICHTS mehr mit Berufsunfähigkeit zu tun, das ist einfach "Pech" ... und die Lage am Arbeitsmarkt.
Eine einjährige "Büroauffrischungsweiterbildung" (so kann man es bezeichnen) bekam ich vor 4 Jahren angeboten, habe das gemacht und vor 3 Jahren abgeschlossen.
Leider hier wieder keinen Arbeitsplatz gefunden, weil alle hundert Bewerbungen nicht fruchteten.
Kann ich durchaus nachvollziehen aus den Erfahrungen, die mein Männe dann nach der Umschulung zum Bürokaufmann gemacht hat, das ist (leider) immer noch die "beliebteste" Berufsrichtung bei
DRV-Umschulungen und völlig neben den Anforderungen am aktuellen Arbeitsmarkt.
Das war schon so, als wir damals unsere Umschulungen abgeschlossen hatten, als Männe dann zum (damals 1998 noch) Arbeitsamt kam, wurde er mitleidig angesehen vom Arbeitsvermittler und durfte sich anhören dass :"Man mit arbeitslosen Bürokaufleuten überall die Straßen pflastern könne" ...
Das wurde durch seine (anfangs bundesweiten) Bewerbungen auch schnell bestätigt, so hat er dann (nach ca. 150 Bewerbungen) eine Stelle beim Wachschutz (zum Hungerlohn für viel Arbeit im ständigen 12-Stunden-Schicht-Dienst) in meinem Heimatort angenommen, um nicht dauerhaft nun arbeitslos zu bleiben.
Und man muss ja Geld verdienen, so habe ich nochmals im alten Beruf (Krankenschwester) ein Jahr durchgehalten.
Seitdem krankgeschrieben wegen Wirbelsäulenleiden. BU bin ich auf jeden Fall.
Dazu hat dich aber Niemand zwingen können, denn mit BU in genau diesem Beruf bist du ja extra umgeschult worden, nun bist du
NICHT mehr BU (fürs Büro wurdest du ja ausgebildet), du sollst ja in deinem alten Beruf nicht mehr arbeiten (müssen), auf Kosten deiner Restgesundheit.
Im Umschulungsberufszweig nie gearbeitet.
Dafür sieht sich aber die Rentenkasse
NICHT mehr zuständig, dafür ist die
AfA da, um dich in einen Bürojob zu vermitteln, als Krankenschwester dürften die das jetzt gar nicht mehr verlangen ... denn
DAFÜR bist du als BU anerkannt von der
DRV, statt BU-Rente gab es aber die Umschulung ...
Nützt dir also
NIX (mehr) für diese Rentenart, denn du wurdest ja teuer umgeschult, damit du diese BU-Rente
NICHT bekommen musst, da kann ich meinem Vorschreiber nur voll zustimmen.
Für Büro wirst du ganz sicher KEINE erneute
BU anerkannt bekommen bei der
DRV, zumal du ja auch nie im Büro gearbeitet hast ...
So eine "Auffrischung" hat man Männe auch mal angeboten als er dann aus dem Krankengeld ausgesteuert bei der
AfA war ... nach mehreren Jahren im (völlig artfremden) Wachschutzbereich, war das so eine "Spontan-Idee" seiner
AfA -
SB ... damit er es als Büromensch noch mal versuchen könne, was schon Jahre vorher (mit frischem Abschluss) nicht geklappt hatte.
Er war "
SOFORT begeistert" von dieser angedachten Förderung und meinte eher "nebenbei", dass es sicher kein Problem sei, wenn er dann ständig durch den Schulungsraum "wandern" wird, weil er nicht lange sitzen könne, schon gar nicht auf (vermutlich) sehr unbequemen Schulungsstühlen.
Damit war diese Idee seiner
AfA-
SB dann schnell "vom Tisch" ... man sollte sich gar nicht "wehren" (dann ist man ja nur unmotiviert), nur auf die Probleme "diskret" aufmerksam machen genügt meist schon.
Mir selbst wurde sogar noch die BU im Umschulungsberuf (theoretisch) anerkannt (von der
DRV), als ich den Antrag auf EM-Rente dann laufen hatte, aber bewilligt wurde die
DRV-BU-Rente auch nicht ich hatte ja nicht (zuletzt) in diesem Beruf gearbeitet (eigentlich auch noch nie) also entfällt die BU-Rente schon deswegen direkt wieder.
Die EM-Rente sollte ich aber auch nicht bekommen, weil ich ja am "allgemeinen Arbeitsmarkt" noch Vollzeit arbeiten könne ... es bringt übrigens
GAR NICHTS die Arbeitszeit selbst zu reduzieren, um der
DRV das Gegenteil zu beweisen, damit schadet man sich nur selbst finanziell.
Die
DRV überprüft die Erwerbsfähigkeit
IMMER ausgehend von Vollzeit-Belastbarkeit (nach ihren Maßstäben) und nicht danach was man selber so meint noch zu schaffen.
Ach so, die med. Reha habe ich im Frühjahr gemacht, meine Beschwerden sind seit der Zeit schlimmer geworden, da noch etwas dazu gekommen ist.
Liegt dir der Reha-Bericht komplett auch selber vor, darin kannst du ja viele Hinweise finden, wie man deine Erwerbsfähigkeit dort so aktuell und prognostisch eingeschätzt haben will.
Eine EM-Rente wurde dort offenbar noch nicht "angedacht", dann hättest du schon Post dazu (Umdeutung der Reha in Rente) von der
DRV bekommen ... solche (recht aktuellen) Reha-Berichte sind eher nachteilig wenn man vor hat, eine EM-Rente bei der
DRV zu beantragen.
Die werden bei der
DRV IMMER mit in die Prüfungen solcher Anträge mit einbezogen.
Vor kurzem sollte ich berufl. Reha beantragen (wurde gezwungen von der Krankenkasse, obwohl ich angab, dass das ja wohl unsinnig sei.. , im ablehnenden Bescheid wurde auf die Büroweiterbildung verwiesen).
Das machen die
KK auch nur, um vielleicht eigenes Geld (Krankengeldzahlungen) bald sparen zu können oder in der Hoffnung auf eine "Umdeutung" in EM-Rente bei Ablehnung, da haben die nun ein wenig Pech gehabt.
Denn nicht jede Ablehnung von LTA führt "automatisch" in eine EM-Rente ...
Ich verstehe ja, wenn die jetzt murren, aber ich kann mich nicht erinnern, unterschrieben zu haben, dass ich gezwungen werde, jetzt eine Bürotätigkeit aufzunehmen, auch nicht, dass eine BU-Rente mit dieser Maßnahme ausgeschlossen wird.
Das brauchst du auch
NICHT extra unterschreiben, das ergibt sich rein rechtlich (wie oben schon zitiert / verlinkt von
@sauerbier) automatisch, dass deine BU (als Krankenschwester) mit der Umschulung zur Bürokraft "ausgeglichen" wurde und als behoben gilt.
In meinem Fall muss wohl festgestellt werden, dass ich keine 6 Stunden mehr eine Bürotätigkeit ausüben kann? - Das ist für mich die einzige logische Konsequenz.
Richtig, das ist die gesetzliche (rentenrechtliche) Konsequenz und hat mit Logik nicht viel zu tun, herausfinden muss das aber auch Niemand mehr, weil du noch nie in diesem (Umschulungs-) Beruf gearbeitet hast.
Dann entfällt die Bindung an die "letzte ausgeübte Tätigkeit" schon dadurch und
NUR DAFÜR kann man überhaupt als BU anerkannt werden, mit dem gesetzlichen BU-Renten-Anspruch als Folge....
Welche realen Gründe dazu geführt haben, dass man diese Tätigkeit nie ausgeübt hat, ist dabei völlig unerheblich, man wird jedenfalls nicht BU wegen "Arbeitslosigkeit" im erlernten / umgeschulten Beruf.
Da würde mich interessieren, wie Gutachter das rausfinden mit welchen Textbausteinen .
Welcher Gutachter soll sich denn dafür jetzt interessieren müssen, es geht
NUR noch darum was
JETZT Fakt ist und deine Abschlüsse mit denen du (schon bisher) beruflich nichts (mehr) anfangen konntest, interessieren bald Niemanden mehr ... denn mit Ü 60 kannst du eigentlich sein und gelernt haben was du willst ...
KEIN AG will uns mehr einstellen (müssen /wollen) aber das zu ändern ist nicht Angelegenheit der Rentenkasse und dafür lässt die sich auch nicht zuständig machen.
Aber ob das reicht.. man müsste es drauf ankommen lassen.
Das wird nur überprüft wenn du einen Antrag auf EM-Rente stellst, aber "Schlafmangel" alleine wird wohl nicht ganz ausreichen eine EM-Rente auch zu bekommen ...
Schicken die mich eigentlich als von der
KK Ausgesteuerte in jedem Fall zum Gutachter, wenn ich
ALG1 beantragen möchte?
Ja, die
AfA ist verpflichtet nach einer Aussteuerung (immerhin seit 78 Wochen
AU geschrieben) eine Begutachtung (durch den eigenen Med. Dienst) zu veranlassen, um dein "Restleistungsvermögen" für die Arbeitsvermittlung feststellen zu lassen.
Das kann durchaus auch per "Aktenlage" erfolgen, für die "richtige" Aktenlage ( passende Befunde / Arztberichte) solltest du dann vorher selber sorgen (
NUR DIREKT beim ÄD abgeben!!! ), denn bei deinen Ärzten wird eher nicht das Richtige auch angefordert.
Schon gar nicht wenn du den Reha-Bericht zur Verfügung stellen solltest oder eine Schweigepflicht-Entbindung für
DRV und Reha-Kliniken unterschreibst.
Du wirst ja vermutlich das Geld von der
AfA brauchen wenn dein Krankengeld abgelaufen ist, da fragt auch Keiner mehr, ob du nun zur
AfA "möchtest" die sind dann zuständig, wo anders bekommst du dann vorerst kein Geld mehr.
Ich fürchte diesen Bürokratiewust, der auf mich zukommt. ..und es am Ende es doch heißt..außer Spesen nix gewesen...
Den Bürokratie-Wust" wirst du leider durchstehen müssen, wie andere auch, auf das
ALGI hast du nach der Aussteuerung einen Rechtsanspruch (§ 145
SGB III), das darf man dir gar nicht verweigern, aber du musst dich "Arbeitswillig" zeigen und mit deinem "Restleistungsvermögen" (lt.
AfA-
ÄD) der Vermittlung zur Verfügung stellen.
Als Folge (des
AfA-
ÄD-"Gutachtens") kann es auch passieren, dass du von der
AfA direkt (schriftlich) aufgefordert wirst, nun eine EM-Rente zu beantragen ... es steht dir aber auch frei das selber zu machen, ehe man das fordern wird ... der Rest ist viel Geduld und die Hoffnung, die man niemals aufgeben sollte ...
Lies dir bitte unbedingt noch andere Beiträge dazu hier durch, man mag auch nicht immer wieder die gleichen Dinge aufschreiben und erklären, die schon oft sehr ausführlich erklärt wurden ... auch von mir.
MfG Doppeloma