Umschulung abgeschlossen, krank bis Aussteuerung, ALG 1, Rentenantrag oder wie weiter ???

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Susenne

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Hallo liebe Community,

mein Krankengeldbezug endet in Kürze. Muss ich, wenn ich anschließend ALG 1 beziehe, die Arbeitsagentur darüber informieren, wenn ich einen Rentenantrag stelle?? Der Hintergrund ist.. ich habe einen Verweisungsberuf, den ich zwar erfolgreich abgeschloss vor nunmehr 3 Jahren - in dem ich aber nie gearbeitet habe.. (bin in meinem Erstberuf 0 - 3 Std. arbeitsfähig befunden worden im Reha-Abschlussbericht, ansonsten aber "vollschichtig" arbeitsfähig, was ich inzwischen aber mit dem Rentenantrag geprüft haben möchte).
Ich spekuliere auf die BU-Rente bei Teilerwerbsminderung, da ich vor 1961 geboren bin und das KG - wie gesagt - ausgeschöpft ist. Ich rechne nicht damit, dass ich mit 60 ohne Berufserfahrung im Büro Erfolg bei der Arbeitssuche habe.
Danke für Eure Hilfe!
Suse
 
Hallo Susenne,

zunächst mal habe ich deinen Titel etwas ergänzt und dein Thema in einen besseren Bereich verlegt.
Mit dem üblichen Vorgehen bei ALGI hat das nicht so wirklich was zu tun was du nun (ab wann ???) zu erwarten hast.

mein Krankengeldbezug endet in Kürze.

Ein wenig mehr Vorgeschichte dazu wäre ja auch nicht schlecht, wir brauchen nicht deine "Krankenakte" (Andeutungen genügen also, wir sind ja keine Ärzte) aber wegen Arbeitslosigkeit wird man ja eher nicht 78 Wochen krank geschrieben ???

Was hast du davor zuletzt beruflich gemacht, ohne versicherungspflichtige Arbeit bekommt man ja auch kein Krankengeld ???

Muss ich, wenn ich anschließend ALG 1 beziehe, die Arbeitsagentur darüber informieren, wenn ich einen Rentenantrag stelle??

Das wird alles etwas anders ablaufen, als du dir das wohl aktuell vorzustellen scheinst, nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld wirst du zunächst vom ÄD (med. Dienst) der AfA "begutachtet", was du beruflich überhaupt noch machen könntest (mit deinem "Restleistungsvermögen"), jedenfalls aus Sicht der AfA aktuell.

Je nach Umfang des festgestellten "Restleistungsvermögens" musst du dich damit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen (wollen), sonst bekommst du von der AfA gar kein Geld.

Gerade hier in diesem Forenbereich kannst du viele Themen und Beiträge finden, was nach einer Aussteuerung so bei der AfA abgeht und zu beachten ist ... bitte lies dir auch mal andere Beiträge / Themen dazu durch.

Viele deiner Fragen dürften dann schon beantwortet sein und wenn du noch weitere hast, dann stell sie gerne hier wieder in deinem Thema.

Es kann auch sein, dass man dich nach der Begutachtung vom ÄD schriftlich auffordert einen Antrag auf EM-Rente zu stelllen und das innerhalb von 1 Monat Frist nachzuweisen.

Damit dürfte deine Frage schon beantwortet sein, ob man der AfA eine solche Antragstellung mitzuteilen hat.
Bereits auf dem Antragsformular für ALGI gibt es Fragen dazu, die man natürlich wahrheitsgemäß zu beantworten hat.

Nach der Aussteuerung empfehle ich dir dringend, dich an dieses Musterformular zu halten was die konkreten Antworten zu AU usw. betrifft ...

MUSTER-Antrag auf ALGI nach Aussteuerung !!! -

Es gibt keinen Extra-Antrag für Ausgesteuerte auf ALGI, aber zu einigen Fragen sollte man die entsprechenden Antworten besonders korrekt geben.

Was man dir an Unterlagen gibt wenn du dich dann persönlich bei der AfA meldest (Kopie des KK-Schreibens mitnehmen) nimmst du ALLES erst mal zur gründlichen Prüfung mit nach Hause.

Du füllst dort direkt noch NICHTS sofort aus und noch weniger unterschreibst du direkt irgendwas (und dann bleibt es gleich dort, ohne Kopie für dich ).
Noch weniger sprichst du mit den SB dort über deine Krankheiten und wann du denn wieder gesund sein wirst ... das möchtest du ALLES NUR mit einem Arzt besprechen ...

Die AfA braucht auch KEINE Telefon-Nummern / Handy oder Mail-Adressen von dir, das ist ALLES freiwillig und du brauchst NUR auf dem Postwege an deiner Meldeanschrift erreichbar zu sein.

Der Hintergrund ist.. ich habe einen Verweisungsberuf, den ich zwar erfolgreich abgeschloss vor nunmehr 3 Jahren - in dem ich aber nie gearbeitet habe..

Was heißt das jetzt genau, bist du für diesen "Verweisberuf" komplett umgeschult worden mit ordentlichem (IHK-) Abschluss = vollwertige neue Berufsausbildung (als WAS bitte ???) ...

(bin in meinem Erstberuf 0 - 3 Std. arbeitsfähig befunden worden im Reha-Abschlussbericht, ansonsten aber "vollschichtig" arbeitsfähig, was ich inzwischen aber mit dem Rentenantrag geprüft haben möchte).

Wann war diese Reha, wenn du danach umgeschult wurdest, dann erwartet die DRV ja von dir, dass du nun in diesem Beruf auch wieder Vollzeit arbeiten kannst / sollst ...

Die DRV prüft Erwerbsfähigkeit und KEINE "Arbeits-FÄHIGKEIT", dafür sind nur deine behandelnden Ärzte da zu entscheiden ob du gerade Arbeits-Fähig bist oder nicht, Arbeits-Unfähigkeit ist aber in der Regel nur ein vorübergehender Zustand.

Hat mit der Erwerbsfähigkeit nach dem Recht der DRV überhaupt NICHTS zu tun, du kannst jahrelang vom Arzt AU geschrieben sein, deswegen bist du noch lange nicht Erwerbsgemindert nach Rentenrecht.

Ich spekuliere auf die BU-Rente bei Teilerwerbsminderung, da ich vor 1961 geboren bin und das KG - wie gesagt - ausgeschöpft ist.

Das Eine hat mit dem Anderen also gar nichts zu tun, deine "Spekulation" ist aber nicht nur deswegen zum Scheitern verurteilt (lange AU interessiert die DRV NICHT für eine BU-Rente, nicht mal für eine EM-Rente reicht das aus), wenn du umgeschult wurdest, hat man das ja nicht gemacht, um dir nun BU-Rente zahlen zu müssen.

Deine Berufs-UNFÄHIGKEIT wurde ja mit der Umschulung dann behoben, in einen Beruf der dir gesundheitlich noch möglich und (wieder) zumutbar ist.

Damit entfällt ein Anspruch auf die gesetzliche BU-Rente auch wenn du noch zum passenden Jahrgang gehörst ... das Geld für die Umschulung wurde ja nicht investiert, damit du nun in Rente gehst ...

Ich rechne nicht damit, dass ich mit 60 ohne Berufserfahrung im Büro Erfolg bei der Arbeitssuche habe.

Das ist der DRV aber sehr EGAL, die ist nicht dafür da das Arbeitsmarktrisiko der älteren Arbeitslosen aufzufangen mit der EM-Rente, das hat man mir fast wörtlich in den Ablehnungsbescheid geschrieben (für die Vermittlung in Arbeit sei die AfA zuständig), auch die BU - Rente wurde direkt abgelehnt weil ich (dumm wie ich war ) schon länger im angelernten Bereich tätig war.

Im umgeschulten Beruf hatte ich nämlich auch nie Arbeit gefunden ... also habe ich was Anderes gemacht, um nicht arbeitslos zu sein, bis zur Rente waren es damals noch über 10 Jahre Zeit ...
Aber die finden (fast) immer einen Grund, auch denen diese DRV-BU-Rente noch zu verweigern, die sie (theoretisch) lt. Gesetz noch bekommen könnten.

Die reguläre EM-Rente (wegen Erwerbsminderung) gibt es nur wenn man komplett (oder wenigstens teilweise 3 - UNTER 6 Stunden) NICHT mehr Erwerbsfähig sein KANN aus rein gesundheitlichen Gründen, auch NICHT mehr am "allgemeinen Arbeitsmarkt" (ALLES UNTER 3 Stunden) ...

Es steht dir natürlich frei die EM-Rente trotzdem zu beantragen (die BU wird dabei automatisch mit geprüft) und die AfA kann das durchaus auch mit Fristsetzung von dir verlangen, wenn keine echte Aussicht auf Erfolg besteht, aber die hoffen ja auch darauf, dass sie bald kein ALGI mehr zahlen müssen wenn man dich EM-berenten würde.

Aus dem was du bisher geschrieben hast, sehe ich wenig Hoffnung auf einen (baldigen) positiven EM-Rentenbescheid aber es soll ja auch mal kleine "Wunder" geben bei der DRV ...

Ab wann kannst du denn (z.B.) in eine vorzeitige Altersrente gehen, sofern du dafür Ansprüche haben solltest, ist das ja auch noch eine Überlegung wert ???

MfG Doppeloma
 
Vielen herzlichen Dank, Doppeloma.
Ich habe 40 Versicherungsjahre (angerechnete) und müsste noch genau 5 jahre arbeiten, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Das schaffe ich aber auf gar keinen Fall (bin rückenmäßig so was ausgesteuert, dass ich nur noch froh bin, meinen Haushalt zu schaffen. Keiner sieht es mir an, aber es ist so). Sonst bin ich selber pflegebedürftig im Anschluss. Vor 15 Jahren habe ich eine Büroausbildung mit IHK-Abschluss gemacht, ich bekam daraufhin aber keine Büroarbeitsstelle und so bin ich in meinem alten Beruf herumgetingelt von Arbeitsstelle zu Arb. immer in der Hoffnung, bei der nächsten wird es besser. Aber die Zeiten wurden immer schlechter. Eine einjährige "Büroauffrischungsweiterbildung" (so kann man es bezeichnen) bekam ich vor 4 Jahren angeboten, habe das gemacht und vor 3 Jahren abgeschlossen. Leider hier wieder keinen Arbeitsplatz gefunden, weil alle hundert Bewerbungen nicht fruchteten. Und man muss ja Geld verdienen, so habe ich nochmals im alten Beruf (Krankenschwester) ein Jahr durchgehalten. Seitdem krankgeschrieben wegen Wirbelsäulenleiden. BU bin ich auf jeden Fall. Im Umschulungsberufszweig nie gearbeitet.
Ach so, die med. Reha habe ich im Frühjahr gemacht, meine Beschwerden sind seit der Zeit schlimmer geworden, da noch etwas dazu gekommen ist. Vor kurzem sollte ich berufl. Reha beantragen (wurde gezwungen von der Krankenkasse, obwohl ich angab, dass das ja wohl unsinnig sei.. , im ablehnenden Bescheid wurde auf die Büroweiterbildung verwiesen). Ich verstehe ja, wenn die jetzt murren, aber ich kann mich nicht erinnern, unterschrieben zu haben, dass ich gezwungen werde, jetzt eine Bürotätigkeit aufzunehmen, auch nicht, dass eine BU-Rente mit dieser Maßnahme ausgeschlossen wird. In meinem Fall muss wohl festgestellt werden, dass ich keine 6 Stunden mehr eine Bürotätigkeit ausüben kann? - Das ist für mich die einzige logische Konsequenz. Da würde mich interessieren, wie Gutachter das rausfinden mit welchen Textbausteinen .

LG Suse
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Susenne,

mal vorab kurz angemerkt, dass sieht leider nicht gerade sehr gut aus.

Aber wie Doppeloma schon vollkommen richtig ausgeführt hat, auch bei der DRV gibt es manchmal Wunder.

Das schaffe ich aber auf gar keinen Fall (bin rückenmäßig so was ausgesteuert, dass ich nur noch froh bin, meinen Haushalt zu schaffen.

Tja leider interessiert das niemanden bei den Behörden wie du deinen Gesundheitszustand einschätzt. Da zählen nur die Ergebnisse aus manch fragwürdigem Gutachten.

Vor 15 Jahren habe ich eine Büroausbildung mit IHK-Abschluss gemacht

Du hast also eine abgeschlossene Ausbildung zum Bürokaufmann die sogar nochmals vor 4 Jahren durch eine Weiterbildung aufgefrischt wurde.

Und man muss ja Geld verdienen, so habe ich nochmals im alten Beruf (Krankenschwester) ein Jahr durchgehalten.

Zu alle dem kommt dann offensichtlich ja auch noch dein zuerst erlernter Beruf (Krankenschwester) dazu, in welchem du also zuletzt auch gearbeitet hast.

BU bin ich auf jeden Fall.

Nun ja, dass dürfte hier nun mal die Große Frage sein, bzw. werden.

Immerhin hast du zwei erlernte Berufe mit entsprechendem Abschluss.

Die definition von BU sieht wie folgt aus:

Quelle Buzer

Dies sollte dir dann leider schon aufzeigen, dass eine BU in deinem jetzigen Fall kaum zu erreichen sein dürfte.

Nach Satz 3 gilt leider, dass in deinem Fall eine zumutbare Tätigkeit eben auch eine solche darstellt, in welche du bereits erfolgreich Umgeschult wurdest.

Die wäre eben der Bürokaufmann, welcher sogar von 4 Jahren nochmals aufgefrischt wurde.

Und stur auf Satz 4 schauend, dürfte die DRV damit versuchen die BU abzulehnen, denn selbst wenn du jetzt keine passende Arbeitsstelle findest, der Arbeitsmarkt dürfte diese leider hergeben.

Durch deine doppelte Berufsausbildung hast du leider sehr schlechte Karten für eine BU/EMR, denn wie du bereits anhand deines Reha-Ergebnisses selbst sehen kannst, wärst du zwar als Krankenschwester nur noch zwischen 0 - 3 Std./tägl. Leistungsfähig und damit ein Fall für die volle EMR, aber da du ja noch als Bürokaufmann arbeiten könntest (zweiter erlernter Beruf) hat man für diesen dich leider mit mehr als 6Std./tägl. Leistungsfähigkeit eingestuft.

Hier bliebe dir wenn überhaupt nur die Möglichkeit, selbst für diesen Aufgrund deiner Wirbelsäulenprobleme (und weiterer) deine Leistungsfähigkeit medizinisch Nachweisbar auf 3-6 Std./tägl. zu reduzieren, eben weil du nicht mehr dauerhaft sitzen, stehen oder gar laufen kannst. Wohlmöglich durch die Medikamente deine Konzentration merklich eingeschränkt ist und du unter ständiger Müdigkeit leidest, eben weil du Nachts auch zu keinem erholsamen Schlaf mehr kommst.

Über eine mögliche Teil-EMR könntest du ggf. aufgrund mangelnder Arbeitsangebote (Bewerbungsabsagen) und dann mit viel Glück in eine befristete volle EM-Arbeitsmarktrente rutschen.

Vorteilhaft wäre dazu natürlich auch noch ein SchwerB-Ausweis, der ja bei den meisten Arbeitsgebern schon eine Einstellungshürde darstellt.

Aber der jetzt aufgezeigte Weg dürfte bestimmt ein beschwerlicher werden, denn die DRV wird anhand des Reha-Ergebnis alles versuchen um sich mit deinem Zweitberuf aus einer Rentenleistung heraus zu winden.


Grüße saurbier
 
Danke saurbier!

Die Kriterien, auf 3 und bis unter 6 Std. leistungsfähig eingeschätzt zu werden, sind mit dem Schlafmangel aufgrund von Beschwerden, der daraus resultierenden Müdigkeit und die Unmöglichkeit, lange Zeit hintereinander in sitzender Tätigkeit zu arbeiten, bei mir vorhanden. Aber ob das reicht.. man müsste es drauf ankommen lassen.

Schicken die mich eigentlich als von der KK Ausgesteuerte in jedem Fall zum Gutachter, wenn ich ALG1 beantragen möchte? Ich fürchte diesen Bürokratiewust, der auf mich zukommt. ..und es am Ende es doch heißt..außer Spesen nix gewesen...



LG Suse
 
Hallo Susenne,

Ich habe 40 Versicherungsjahre (angerechnete) und müsste noch genau 5 jahre arbeiten, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

Damit hast du sicher auch Möglichkeiten schon früher in Rente zu gehen, du solltest wirklich mal über einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung beim Versorgungsamt nachdenken.

Dabei hast du doch echt NICHTS zu verlieren und wenn es zum Ausweis reichen sollte (mindestens GdB 50) dann kannst du damit schon nach Ablauf deines ALGI in die Rente für Schwerbehinderte gehen.

Die "Abschläge" darauf dürften dann nur noch minimal sein und was man dir mal "hochgerechnet" hatte als "abschlagfreie Alters-Rente" kannst du sowieso vergessen, wenn du schon so lange krank bist und gar nicht mehr arbeiten könntest in der Zukunft.

Eine EM-Rente gibt es auch nicht ohne "Abschläge" und die bleiben dir dann auch lebenslang erhalten, hast du eine recht aktuelle Renten-Information dazu vorliegen ???

Sonst solltest du dir mal eine anfordern bei der DRV, um den aktuellen Stand deiner gesamten Renten-Ansprüche zu bekommen.

Das schaffe ich aber auf gar keinen Fall (bin rückenmäßig so was ausgesteuert, dass ich nur noch froh bin, meinen Haushalt zu schaffen. Keiner sieht es mir an, aber es ist so).

Eben, das ist meistens so, mir sieht auch keiner an, dass ich ein "Ersatzteil" im Herzen habe, alle (die mich nicht genauer kennen) halten mich für eine fitte / coole Oma ...

Sonst bin ich selber pflegebedürftig im Anschluss.

Bin ich zum Glück trotzdem noch nicht, wenn man mich einfach in Ruhe und nach meiner Fasson leben lässt, das musste ich mir aber auch noch hart bei der DRV erkämpfen, nach der Herz-OP mit 55 Jahren ...

Vor 15 Jahren habe ich eine Büroausbildung mit IHK-Abschluss gemacht, ich bekam daraufhin aber keine Büroarbeitsstelle

Das ist ja nicht so ungewöhnlich, leider gibt es KEINE Arbeitsplatz-Garantie nach einer Umschulung, da habe ich ja auch meine eigenen Erfahrungen mit gemacht (wie oben schon beschrieben) und mein Partner genau so, der war das "Beste" was mir während der Umschulung "passiert" ist ...

Er wurde übrigens (aus dem Baubereich kommend) auch zum Bürokaufmann umgeschult, mit damals Mitte 40 und hat auch nie eine Arbeit damit gefunden, sogar seine diversen Rückenprobleme "teilst" du mit ihm wenn es auch andere berufliche Ursachen hatte ...

Für ihn läuft inzwischen ein Antrag auf Pflegegrad, damit wir vielleicht etwas mehr (finanzielle) Unterstützung bekommen, die Wohnung z.B. behindertengerechter gestalten zu lassen, als sie es aktuell ist.

und so bin ich in meinem alten Beruf herumgetingelt von Arbeitsstelle zu Arb. immer in der Hoffnung, bei der nächsten wird es besser. Aber die Zeiten wurden immer schlechter.

Das war natürlich dein "Privat-Vergnügen", denn genau um diesen Beruf zukünftig NICHT mehr ausüben zu müssen (und deiner Gesundheit damit weiter zu schaden), wurdest du ja (für Büro) umgeschult, auf Kosten der Rentenkasse UND, damit man dir eben KEINE BU-Rente zahlen muss deswegen.

Du bist NICHT Berufs-Unfähig (als Büro-Kraft), du hast ja diesen anderen Beruf "geschenkt" bekommen, dass du darin keine Arbeit finden kannst interessiert die DRV dabei nicht mehr.

Als Krankenschwester sollst du ja gar nicht mehr arbeiten müssen, dafür wurdest du ja umgeschult, dass du mit der neuen Ausbildung keine Arbeit findest hat NICHTS mehr mit Berufsunfähigkeit zu tun, das ist einfach "Pech" ... und die Lage am Arbeitsmarkt.


Kann ich durchaus nachvollziehen aus den Erfahrungen, die mein Männe dann nach der Umschulung zum Bürokaufmann gemacht hat, das ist (leider) immer noch die "beliebteste" Berufsrichtung bei DRV-Umschulungen und völlig neben den Anforderungen am aktuellen Arbeitsmarkt.

Das war schon so, als wir damals unsere Umschulungen abgeschlossen hatten, als Männe dann zum (damals 1998 noch) Arbeitsamt kam, wurde er mitleidig angesehen vom Arbeitsvermittler und durfte sich anhören dass :"Man mit arbeitslosen Bürokaufleuten überall die Straßen pflastern könne" ...

Das wurde durch seine (anfangs bundesweiten) Bewerbungen auch schnell bestätigt, so hat er dann (nach ca. 150 Bewerbungen) eine Stelle beim Wachschutz (zum Hungerlohn für viel Arbeit im ständigen 12-Stunden-Schicht-Dienst) in meinem Heimatort angenommen, um nicht dauerhaft nun arbeitslos zu bleiben.

Und man muss ja Geld verdienen, so habe ich nochmals im alten Beruf (Krankenschwester) ein Jahr durchgehalten.
Seitdem krankgeschrieben wegen Wirbelsäulenleiden. BU bin ich auf jeden Fall.

Dazu hat dich aber Niemand zwingen können, denn mit BU in genau diesem Beruf bist du ja extra umgeschult worden, nun bist du NICHT mehr BU (fürs Büro wurdest du ja ausgebildet), du sollst ja in deinem alten Beruf nicht mehr arbeiten (müssen), auf Kosten deiner Restgesundheit.

Im Umschulungsberufszweig nie gearbeitet.

Dafür sieht sich aber die Rentenkasse NICHT mehr zuständig, dafür ist die AfA da, um dich in einen Bürojob zu vermitteln, als Krankenschwester dürften die das jetzt gar nicht mehr verlangen ... denn DAFÜR bist du als BU anerkannt von der DRV, statt BU-Rente gab es aber die Umschulung ...

Nützt dir also NIX (mehr) für diese Rentenart, denn du wurdest ja teuer umgeschult, damit du diese BU-Rente NICHT bekommen musst, da kann ich meinem Vorschreiber nur voll zustimmen.

Für Büro wirst du ganz sicher KEINE erneute BU anerkannt bekommen bei der DRV, zumal du ja auch nie im Büro gearbeitet hast ...

So eine "Auffrischung" hat man Männe auch mal angeboten als er dann aus dem Krankengeld ausgesteuert bei der AfA war ... nach mehreren Jahren im (völlig artfremden) Wachschutzbereich, war das so eine "Spontan-Idee" seiner AfA -SB ... damit er es als Büromensch noch mal versuchen könne, was schon Jahre vorher (mit frischem Abschluss) nicht geklappt hatte.

Er war "SOFORT begeistert" von dieser angedachten Förderung und meinte eher "nebenbei", dass es sicher kein Problem sei, wenn er dann ständig durch den Schulungsraum "wandern" wird, weil er nicht lange sitzen könne, schon gar nicht auf (vermutlich) sehr unbequemen Schulungsstühlen.

Damit war diese Idee seiner AfA-SB dann schnell "vom Tisch" ... man sollte sich gar nicht "wehren" (dann ist man ja nur unmotiviert), nur auf die Probleme "diskret" aufmerksam machen genügt meist schon.

Mir selbst wurde sogar noch die BU im Umschulungsberuf (theoretisch) anerkannt (von der DRV), als ich den Antrag auf EM-Rente dann laufen hatte, aber bewilligt wurde die DRV-BU-Rente auch nicht ich hatte ja nicht (zuletzt) in diesem Beruf gearbeitet (eigentlich auch noch nie) also entfällt die BU-Rente schon deswegen direkt wieder.

Die EM-Rente sollte ich aber auch nicht bekommen, weil ich ja am "allgemeinen Arbeitsmarkt" noch Vollzeit arbeiten könne ... es bringt übrigens GAR NICHTS die Arbeitszeit selbst zu reduzieren, um der DRV das Gegenteil zu beweisen, damit schadet man sich nur selbst finanziell.

Die DRV überprüft die Erwerbsfähigkeit IMMER ausgehend von Vollzeit-Belastbarkeit (nach ihren Maßstäben) und nicht danach was man selber so meint noch zu schaffen.

Ach so, die med. Reha habe ich im Frühjahr gemacht, meine Beschwerden sind seit der Zeit schlimmer geworden, da noch etwas dazu gekommen ist.

Liegt dir der Reha-Bericht komplett auch selber vor, darin kannst du ja viele Hinweise finden, wie man deine Erwerbsfähigkeit dort so aktuell und prognostisch eingeschätzt haben will.

Eine EM-Rente wurde dort offenbar noch nicht "angedacht", dann hättest du schon Post dazu (Umdeutung der Reha in Rente) von der DRV bekommen ... solche (recht aktuellen) Reha-Berichte sind eher nachteilig wenn man vor hat, eine EM-Rente bei der DRV zu beantragen.
Die werden bei der DRV IMMER mit in die Prüfungen solcher Anträge mit einbezogen.

Vor kurzem sollte ich berufl. Reha beantragen (wurde gezwungen von der Krankenkasse, obwohl ich angab, dass das ja wohl unsinnig sei.. , im ablehnenden Bescheid wurde auf die Büroweiterbildung verwiesen).

Das machen die KK auch nur, um vielleicht eigenes Geld (Krankengeldzahlungen) bald sparen zu können oder in der Hoffnung auf eine "Umdeutung" in EM-Rente bei Ablehnung, da haben die nun ein wenig Pech gehabt.

Denn nicht jede Ablehnung von LTA führt "automatisch" in eine EM-Rente ...

Ich verstehe ja, wenn die jetzt murren, aber ich kann mich nicht erinnern, unterschrieben zu haben, dass ich gezwungen werde, jetzt eine Bürotätigkeit aufzunehmen, auch nicht, dass eine BU-Rente mit dieser Maßnahme ausgeschlossen wird.

Das brauchst du auch NICHT extra unterschreiben, das ergibt sich rein rechtlich (wie oben schon zitiert / verlinkt von @sauerbier) automatisch, dass deine BU (als Krankenschwester) mit der Umschulung zur Bürokraft "ausgeglichen" wurde und als behoben gilt.

In meinem Fall muss wohl festgestellt werden, dass ich keine 6 Stunden mehr eine Bürotätigkeit ausüben kann? - Das ist für mich die einzige logische Konsequenz.

Richtig, das ist die gesetzliche (rentenrechtliche) Konsequenz und hat mit Logik nicht viel zu tun, herausfinden muss das aber auch Niemand mehr, weil du noch nie in diesem (Umschulungs-) Beruf gearbeitet hast.
Dann entfällt die Bindung an die "letzte ausgeübte Tätigkeit" schon dadurch und NUR DAFÜR kann man überhaupt als BU anerkannt werden, mit dem gesetzlichen BU-Renten-Anspruch als Folge....

Welche realen Gründe dazu geführt haben, dass man diese Tätigkeit nie ausgeübt hat, ist dabei völlig unerheblich, man wird jedenfalls nicht BU wegen "Arbeitslosigkeit" im erlernten / umgeschulten Beruf.

Da würde mich interessieren, wie Gutachter das rausfinden mit welchen Textbausteinen .

Welcher Gutachter soll sich denn dafür jetzt interessieren müssen, es geht NUR noch darum was JETZT Fakt ist und deine Abschlüsse mit denen du (schon bisher) beruflich nichts (mehr) anfangen konntest, interessieren bald Niemanden mehr ... denn mit Ü 60 kannst du eigentlich sein und gelernt haben was du willst ...
KEIN AG will uns mehr einstellen (müssen /wollen) aber das zu ändern ist nicht Angelegenheit der Rentenkasse und dafür lässt die sich auch nicht zuständig machen.

Aber ob das reicht.. man müsste es drauf ankommen lassen.

Das wird nur überprüft wenn du einen Antrag auf EM-Rente stellst, aber "Schlafmangel" alleine wird wohl nicht ganz ausreichen eine EM-Rente auch zu bekommen ...

Schicken die mich eigentlich als von der KK Ausgesteuerte in jedem Fall zum Gutachter, wenn ich ALG1 beantragen möchte?

Ja, die AfA ist verpflichtet nach einer Aussteuerung (immerhin seit 78 Wochen AU geschrieben) eine Begutachtung (durch den eigenen Med. Dienst) zu veranlassen, um dein "Restleistungsvermögen" für die Arbeitsvermittlung feststellen zu lassen.

Das kann durchaus auch per "Aktenlage" erfolgen, für die "richtige" Aktenlage ( passende Befunde / Arztberichte) solltest du dann vorher selber sorgen (NUR DIREKT beim ÄD abgeben!!! ), denn bei deinen Ärzten wird eher nicht das Richtige auch angefordert.

Schon gar nicht wenn du den Reha-Bericht zur Verfügung stellen solltest oder eine Schweigepflicht-Entbindung für DRV und Reha-Kliniken unterschreibst.
Du wirst ja vermutlich das Geld von der AfA brauchen wenn dein Krankengeld abgelaufen ist, da fragt auch Keiner mehr, ob du nun zur AfA "möchtest" die sind dann zuständig, wo anders bekommst du dann vorerst kein Geld mehr.

Ich fürchte diesen Bürokratiewust, der auf mich zukommt. ..und es am Ende es doch heißt..außer Spesen nix gewesen...

Den Bürokratie-Wust" wirst du leider durchstehen müssen, wie andere auch, auf das ALGI hast du nach der Aussteuerung einen Rechtsanspruch (§ 145 SGB III), das darf man dir gar nicht verweigern, aber du musst dich "Arbeitswillig" zeigen und mit deinem "Restleistungsvermögen" (lt. AfA-ÄD) der Vermittlung zur Verfügung stellen.

Als Folge (des AfA-ÄD-"Gutachtens") kann es auch passieren, dass du von der AfA direkt (schriftlich) aufgefordert wirst, nun eine EM-Rente zu beantragen ... es steht dir aber auch frei das selber zu machen, ehe man das fordern wird ... der Rest ist viel Geduld und die Hoffnung, die man niemals aufgeben sollte ...

Lies dir bitte unbedingt noch andere Beiträge dazu hier durch, man mag auch nicht immer wieder die gleichen Dinge aufschreiben und erklären, die schon oft sehr ausführlich erklärt wurden ... auch von mir.

MfG Doppeloma
 
Hallo Doppeloma,

vielen Dank für Deine unsägliche Mühe !

Schwerbehinderungsantrag will ich stellen. Habe aber den schweren Verdacht, dass das schwierig wird mit den 50 Prozent SB. Es werden 40 werden, daher möchte ich noch ein paar dichtere Daten von den Ärzten haben. Bei mir ist das Problem, dass meine Beschwerden sehr unterschiedlich sind. In der Woche 3 Tage geht`s recht gut, 4 Tage schleiche ich. Therapiemaßnahmen außer Physiotherapie sind komplett kontraproduktiv gewesen. Ohne Stress brauche ich kaum Schmerzmittel, bei der leisesten Aufregung sieht`s gleich anders aus. Irgendwie ist mir das nicht geheuer. SB ist wirklich ein Thema, das ich angehen werde! Danke nochmal für das Erinnern.

Ja, ich weiß: Es war mein "Privatvergnügen". KS ist mein Traumberuf! Immer noch übrigens. Ich bin nur deshalb krank, weil K-Pflege heutzutage.... na ja, wie überall halt. Ich bin übrigens damals keine Büro-Ausbildungsmaßnahme, ich wollte etwas anderes... man hat mich nicht lassen.. Ist oft der Fall, ich weiß. -
Dass ich das mit der BU-Rente auf jeden Fall vergessen kann, ist mir dank Deines Berichtes klar geworden... Wieder was gelernt!
Also, das mit der BU-Rente überhaupt ist ja wohl der größte Blödsinn... ich schätze, die will man auf diese Weise indirekt abschaffen.

Ich versuche mich immer in die Logik der Entscheidungen hineinzuversetzen. Das ist absolut nicht die Logik des gesunden Menschenverstandes, wohlweislich. Das berühmte Flussdiagramm fällt mir da ein, wenn nicht, dann so, wenn ja, dann rechts, links Pfeil oben, unten oder seitlich. Das ist die Logik, die meistens am Menschen vorbei geht, wo Viele eben durchs Raster fallen...

Aber jetzt weiß ich Bescheid, Danke!

Ich habe die 0 erst nächstes Jahr. ;-)
Dass uns kein AG mehr einstellen will, habe ich auch schon gehört von einer Fachärztin. Aber wenigstens ehrlich die Frau.

Ha, da kann ich mich ja freuen, noch nicht mal EM-Rente kann ich beantragen, aber wie ist es mit dem Sitzen, ich kann kaum lange sitzen, das muss man aber als Büroangestellte können!

"..denn bei Deinen Ärzten wird eher nicht das richtige angefordert.."
Wenn ich nur wüsste, was das Richtige ist.. wäre.. überhaupt.. sein soll, sollte. Ich denke nämlich nicht mit Hilfe von Flussdiagrammen...

Wenn ich bloß wüsste, was ich jetzt überhaupt noch will!!!

Ich tendiere, mich so gesund wie`s eben geht, darzustellen bei der AfA. Wenn ich keine Schmerzen habe, geht`s mir auch super, allerdings im ganz entspannten, privaten Bereich, ohne Stress.
Ich unterschreibe vor Ort erstmal nix, zeige mich aber kooperativ. Dann muss ich nur überlegen, was ich dem ÄD erzähle! Das weiß ich noch nicht so richtig. Aber ich denke, dass ich da ganz ehrlich Auskunft gebe. Das deckt sich dann ja mit den ärztlichen Berichten. Mit dem Endergebnis, dass ich nur halbes ALG1 erhalte, da nicht voll leistungsfähig? -
KG-Aussteuerungsbescheinigung habe ich als erstes abzugeben und den Nachweis meines letzten Arbeitgebers. Stimmt`s?

Ich habe übrigens nur einen (monetären) ALG1 Anspruch für ein halbes Jahr. Ich sollte dann vllt. doch EM-Rente beantragen simultan zur ALG-Beantragung.. (Man hört immer, eine Schwerbehinderungsbescheinigung würde nicht in die Entscheidung der DRV einfließen, stimmt das?).

Das mit dem Schlafmangel habe ich nicht ganz verstanden, meinst Du, dass mein körperliches Rückenleiden überhaupt nicht relevant ist bei meiner Beantragung einer EM-Rente? Oder habe ich das falsch verstanden?!
Ich bin jedenfalls überaus dankbar über die Auskünfte!

LG Suse
 
Hallo Susenne,

Schwerbehinderungsantrag will ich stellen. Habe aber den schweren Verdacht, dass das schwierig wird mit den 50 Prozent SB. Es werden 40 werden,

Wie kommst du denn darauf. Wieviel du anerkannt bekommst, daß hängt vom Gesamtbild der Erkrankungen ab und zur Not kannst du dagegen immer noch in Widerspruch gehen.

- Also mein erster SchwerB-Antrag wurde sofort nach der BU-verrentung mit lediglich 30% beschieden, war mir 1998 ab ehrlich gesagt auch egal. Meiner zweiter Antrag 2012 (nach Reha) dem ich alle hier vorliegende Arztbefunde beigefügt hatte, kam zu meinem Erstaunen dann auf 100% und diversen Merkzeichen. Ich möchte aber nicht unterschlagen, daß ich in den letzten Jahren bis zum neuerlichen Antrag auch 2mal langfristig erkrankte und neuerliche Reha mitmachen mußte. 2012 nach meinem Unfall kam dann plötzlich alles zusammen (Schulter OP/Reha, Hüft OP etc.). -

Also, das mit der BU-Rente überhaupt ist ja wohl der größte Blödsinn... ich schätze, die will man auf diese Weise indirekt abschaffen.

Sorry, aber da liegst du in gewissem Rahmen leider falsch.

Richtig ist, daß die BU defacto abgeschafft wurde und nur noch ausläuft (siehe ja nur noch vor 1961 geb.). Ihre Berechtigung hatte sie allerdings sehr wohl, denn sie sicherte ja die Berufsausbildung und Fortführung mit einer 60% Rente ab, im Gegensatz zur heutigen Teil-EMR mit lediglich 50% und eben der in starren Stunden eingrenzenden Leistungsfähigkeit für jede Tätigkeit. Bei der BU mußte/muß hingegen lediglich der medizinische Nachweis erbracht werden, daß man der erlernten beruf nicht mehr ausführen kann/konnte - was einen kleinen aber feinen Unterschied darstellt.

Dass uns kein AG mehr einstellen will, habe ich auch schon gehört von einer Fachärztin. Aber wenigstens ehrlich die Frau.

Na ja dieses Problem fängt doch schon ab 50 an und wenn deine Ärztin das auch so sieht, dann zeigt dies wie nah diese an der Realität lebt, ganz im Gegensatz zu unseren Politikern.

Ha, da kann ich mich ja freuen, noch nicht mal EM-Rente kann ich beantragen, aber wie ist es mit dem Sitzen, ich kann kaum lange sitzen, das muss man aber als Büroangestellte können!

Nee, daß ist falsch. Niemand und auch nicht Doppeloma hat gesagt das du keine EMR beantragen kannst. Wir haben nur versucht darzulegen, daß dies sehr schwer werden wird, da du ja bereits schon einmal eine Umschulung von der DRV erhalten hast.

Es kommt hier dann jetzt auf deine behandelnden Ärzte an, inwieweit diese dich als weniger als 6Std./tägl. Leistungsfähig in dem Beruf als Bürokaufmann aus gesundheitlichen Gründen sehen und dazu bereit sind dies auch gegenüber der DRV zu attestieren.

Es ist eben so wie wir immer schreiben, die Ärzte müssen bei einem Rentenantrag auch hinter ihrem Patienten stehen und nicht wie manche Ärzte - die ihren Patienten immer nach dem Mund reden, aber in einem Rentenprozeß dann plötzlich davon nichts mehr wissen.

Dein aktuelles Problem ist eben leider die vor kurzem durchgezogene Reha auf dessen Ergebnis sich die DRV nun bei einem Rentenantrag beziehen wird. Wir wissen ja nicht wie dort die medizinische Beurteilung und noch weniger wie die Prognose für eine berufliche Tätigkeit als Bürokaufmann aus viel.

Ich schrieb ja deshalb schon, nicht dauerhaftes sitzen, stehen und laufen, geplagt von dauerhaften Schmerzen und Konzentrationsproblemen wegen Medikamente könnte auch ein Indiz für eine Teil-EMR sein. Eine Teil-EMR könnte dann als Einstieg in die volle EM-Arbeitsmarktrente heran gezogen werden, wenn man keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen kann (Vermittlungshemmnis). Ich sage hier ausdrücklich - Möglichkeit - die in Betracht gezogen werden könnte.

Wenn ich nur wüsste, was das Richtige ist.. wäre.. überhaupt.. sein soll, sollte.

Tja, hier meint Doppeloma ganz eindeutig die ganzen vorliegenden Arztbefunde, denn die fordert die DRV mitunter gar nicht erst an, weil sie wohlmöglich eine schlechtere Prognose darlegen als der beschönigte Reha-Bericht. Es ist also an dir, bei einem EMR-Antrag dafür sorge zu tragen, das alle bisherigen Arztbefunde zu deinem Gesundheitszustand auch dem Antrag beigefügt werden und nicht nur die Schweigepflichtendbindungen.

Ich tendiere, mich so gesund wie`s eben geht, darzustellen bei der AfA.

Nee, daß ist unsinnig. Mach dich nicht gesünder als du bist, gib dich so wie es das Tagesergebnis ist. Dem SB gegenüber kannst du ruhig zeigen das dein Rücken kaputt ist.

Ich unterschreibe vor Ort erstmal nix, zeige mich aber kooperativ.

Korrekt, nichts unterschreiben, was du dir zuhause nicht in Ruhe nochmals durchgelesen hast. Im zweifelsfall hier nochmals anonym einstellen und nachfragen.


Ersteres kannst du machen, mitunter bringt es auch was, wenn man die Leiden auch ein klein wenig deutlicher zum Vorschein bringt, denn zumeist spielen die äD´s sie eh runter, weil sie davon ausgehen das viele meist übertreiben, daran solltest du auch mal denken.

Wie kommst du darauf das du nur halbes ALG-I erhältst.

Du wurdest doch ausgesteuert, also solltest du auch ALG-I nach § 145 SGB III erhalten und zwar das volle. Die Höhe des ALG ist
abhängig von deinem Leistungsvermögen. Darauf bezieht sich allenfalls die spätere Vermittlungmöglichkeit deines SB.

KG-Aussteuerungsbescheinigung habe ich als erstes abzugeben und den Nachweis meines letzten Arbeitgebers. Stimmt`s?

Richtig.


Nun ja, daß hängt nun mal davon ab, wie lange du vorher in Arbeit warst du Beiträge gezahlt hast. Aber bitte vergesse nicht, auch für das KG wurde Beiträge zur AfA abgeführt. Genau kann das nur die AfA berechnen, wenngelich es auch im I-Net spezielle Rechner dafür gibt.

Ja die DRV interessiert sich weniger für den SchwerB-Ausweis, einzig die Ausnahme das du kurz vor einer möglichen Schwerbehinderten Rente stehen würdest und mehr als 50% GdB hättest.

Das mit dem Schlafmangel habe ich nicht ganz verstanden, meinst Du, dass mein körperliches Rückenleiden überhaupt nicht relevant ist bei meiner Beantragung einer EM-Rente?

Nun ja, ein Schlafmangel als solches interessiert die DRV sicherlich wenig. Die Frage ist da eher welche Faktoren und in welchem Umfang diese zusammen kämen. Dein Rückenleiden ist schon von Bedeutung für eine mögliche Verrentung, allerdings alleine reicht dies so bestimmt noch nicht aus. Treffen da wie ich schon ausführte mehrere Faktoren (gesundheitliche Einschränkungen) zusammen, dann könnte die Summe für eine Rente allerdings reichen.

ich sag mal so, bei mir war es damals auch die LWS mit der es mal anfing und das reichte für eine BU, weil ich aus dem Maschinenbau kam. Inzwischen sind fast alle Gelenke betroffen (2 OP´s) und noch diverse andere Dinge, trotzdem reichte es 2012 nur für eine Teil-EMR. Aber die Teil-EMR wurde in eine befristete volle EM-Arbeitsmarktrente gewandelt, eben weil ich mit ü55 bisher nicht mehr in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit zu vermitteln bin.

Du siehst, es gibt viele Möglichkeiten.


Grüße saurbier
 
Saurbier schrieb:

"Wie kommst du darauf das du nur halbes ALG-I erhältst.
Du wurdest doch ausgesteuert, also solltest du auch ALG-I nach § 145 SGB III erhalten und zwar das volle. Die Höhe des ALG ist
abhängig von deinem Leistungsvermögen. Darauf bezieht sich allenfalls die spätere Vermittlungmöglichkeit deines SB."

Hallo Saurbier!

Das ist mir eben leider immer noch nicht klar mit diesem §145 III.

Was ist, wenn der ÄD zu der Einschätzung kommt, dass ich mit fast 60, nach 1,5 Jahren Krankheitsstand für nur 50% leistungsfähig gehalten werde? Dazu das Thema "Schweigepflicht":
1.Weiß der ÄD nur über das bescheid was ich ihm sage und was ich ihm zu lesen aushändige?
2.Löst es nicht Misstrauen beim ÄD aus, wenn ich die Schweigepflichtsentbindung nicht unterschrieben habe?
--
Nahtlosigkeit bedeutet grundsätzlich 100% ALG1, so habe ich das verstanden. Daher muss ich doch den EMR-Antrag stellen, denn nur dann ist die Nahtlosigkeit gegeben (KG zu Rente).
Kommt es nie vor, dass Leute für 50% leistungsfähig aufgrund der gutachterlichen Untersuchung gehalten werden? In dem Fall kriegen die doch nur 50% Leistung.
Wenn der ÄD zum Rentenantrag auffordert, erhalte ich zu 100% ALG1. So habe ich das verstanden.


LG Suse
 
Hallo Susenne,

Das ist mir eben leider immer noch nicht klar mit diesem §145 III.

Nun der § 145 SGB III ist doch eigentlich im Gesetzestext selbsterklärend.

/Quelle Buzer/

Lt. aktueller Rechtssprechung sollte davon ausgegangen werden, daß Personen die durch die KK ausgesteuert wurden, wegen ihrem langen Krankenverlauf auch nicht plötzlich wieder genesen und deshalb den §145 SGB III in Anspruch nehmen können.

Was ist, wenn der ÄD zu der Einschätzung kommt, dass ich mit fast 60, nach 1,5 Jahren Krankheitsstand für nur 50% leistungsfähig gehalten werde?

Siehe obiges. Eine 50% Leistungsfähigkeit gibt es beim äD-Gutachten nicht. Dort wird man mit seinen Einschränkungen im Leistungsbild beurteilt, also so wie im Reha-Bericht auch. Da werden dann vorgegebene Fragenstellungen lediglich angekreuzt.

Weiß der ÄD nur über das bescheid was ich ihm sage und was ich ihm zu lesen aushändige?

Ja was denn sonst. Wie sollte der äD an andere Informationen gelangen, außer ggf. die, welche aus seiner persönlichen Untersuchung resultieren.

Löst es nicht Misstrauen beim ÄD aus, wenn ich die Schweigepflichtsentbindung nicht unterschrieben habe?

Wer soll dir das beantworten können.

Ich hab damals eine auf wenige Wochen eingeschränkte Schweigepflichtendbindung für meine behandelnden Ärzte unterschrieben, mehr nicht.

Nahtlosigkeit bedeutet grundsätzlich 100% ALG1, so habe ich das verstanden. Daher muss ich doch den EMR-Antrag stellen, denn nur dann ist die Nahtlosigkeit gegeben (KG zu Rente)

Wie kommst du darauf.

Grundsätzlich hat man zuerst mal Anspruch auf 100% ALG-I, aber auch nur dann, wenn man sich im Antrag auch mit seinem Restleistungsvermögen gem. äD-Gutachten zur Vermittlung zur Verfügung stellt. Wenn man wohlmöglich den Fehler macht und sich selbst für weniger Leistungsfähig sieht, kann es einem passieren das ein SB dies im Antrag vermerkt und plötzlich gibt es weniger ALG-I.

Also merke - stelle dich mit deinem Restleistungsvermögen lt. Gutachten zur Vermittlung.

Sollte dich der äD-Gutachter für mehr als 6 Monate Leistungsgemindert einstufen, dann wird (muss) man dich seitens der AfA schriftlich auffordern innerhalb 4 Wochen eine Reha bzw. einen Rentenantrag zu stellen.

Kommt es nie vor, dass Leute für 50% leistungsfähig aufgrund der gutachterlichen Untersuchung gehalten werden? In dem Fall kriegen die doch nur 50% Leistung.

Und wieder, wie kommst du auf sowas?

Du hast doch keine 50% Leistungseinschränkung.

Das wäre lediglich der Fall wenn du bereits eine Teil-EMR hättest - so wie ich. Ich bin trotz Rente aber noch arbeiten gegangen und hab damit Beiträge zur ALV bezahlt. Also resultierte mein ALG-I (100%) alleine aus dem neben der Rente erziehlten Arbeitslohn.

Dir hat die DRV damals eine Umschulung gewährt und mit der bist du doch voll Arbeitsfähig, nur aktuell eben AU. Deinen alten Beruf sollst du ja gar nicht mehr ausführen, eben wegen der LTA.

Diese 50% Leistungseinschränkung kannst du also ganz schnell vergessen. Die Vermittlungsversuche der AfA werden sich lediglich auf Bürokauffrau beschränken.

Genau da gilt es eben den äD-Gutachter auch davon zu überzeugen, daß du eben nicht mehr den ganzen Tag am Schreibtisch sitzen kannst. Dich nicht ständig nach Papieren bücken kannst und auch keine Stapel von Aktenordner mehr schleppen kannst. Genauso wie deine Konzentration nicht mehr für einen 8Std./Tag ausreicht, weil du ständig Müde bist.

Nochmals, trotz deiner langen AU mußt du jetzt eben alles daran setzen, daß dich der äD-Gutachter eben nicht mehr für den Beruf der Bürokauffrau gesundheitlich tauglich einschätzt. Was du früher mal gelernt hast (1. Beruf) ist dabei vollkommen uninteressant, denn den darfst du lt. DRV ja eh nicht mehr nachgehen, weshalb man dir damals ja die Umschulung bewilligte. Heute zählt nur - Bürokauffrau -.

Wenn du damit in vorzeitige Rente gehen möchtest, dann bleibt du nur der schwierige Weg über eine Teil-EMR in diesem Berufszweig. Zuerst also Teil-EMR als Bürokauffrau um danach wegen mangelnder Vermittlungsmöglichkeit auch des Alters u. fehlender Berufserfahrung wegen in eine Arbeitsmarktrente zu gelangen.


Grüße saurbier
 
Hallo saurbier,
bei soviel Kompetenz von Dir als auch Doppeloma traue ich mich fast nicht, mich hier zu beteiligen.
Aber könnte es sein, dass Du @Susenne mit diesem Satz verwirrst? (zumindest mich).
Müsste es nicht eher heißen:
Die Höhe des ALG ist unabhängig von deinem Leistungsvermögen.(?)
Denn solange man sich mit seinem Restleistungsvermögen (welchen Umfang das auch immer hat) vollumfänglich zur Verfügung stellt, hat man doch auch Anspruch auf volles Alg1
 
Wie ist das eigentlich.. gesetzt den Fall das KG ist noch nicht ausgeschöpft und man geht vorher in die Arbeitslosigkeit und beantragt ALG I. Kann man dann auch verlangen, vom ÄD des AA begutachtet zu werden?
Was ist dann mit dem § 145 SGB III?
 
Krankengeld ist eine vorrangige Leistung, die von daher bei fortwährender AU ausgeschöpft werden muss. Erst dann besteht Anspruch auf Alg1 (in Deinem Falle nach Nahtlosigkeit, wenn Du über den Krankengeldanspruch hinaus weiter nahtlos AU bist).
 
Ich habe nur für ein halbes Jahr Anspruch auf ALG 1. Danach müsste ich ja das ALG 2 beantragen, da dann als bedürftig eingestuft, auch schon wegen den nun selbst zu übernehmenden Krankenversicherungsbeiträgen. Wenn eine EM-Rente bewilligt wird, holt sich das Sozialamt das Geld von dort zurück. Ist das so?
 
Hallo Susenne,

Ich habe nur für ein halbes Jahr Anspruch auf ALG 1. Danach müsste ich ja das ALG 2 beantragen, da dann als bedürftig eingestuft, auch schon wegen den nun selbst zu übernehmenden Krankenversicherungsbeiträgen.

Ob du danach wirklich als "bedürftig" anzusehen bist, wird das zuständige JobCenter (JC = Zuständig für ALGII) nach deiner Antragstellung prüfen und entscheiden, nur die Zahlungspflicht der Krankenversicherung bewirkt keinen Anspruch auf ALGII.

In der Regel hat zwar kaum einer noch "Vermögen" nach längerer Krankheit, trotzdem ist das zunächst alles nachzuweisen, dass man die gesetzlichen "Schonvermögensgrenzen" nicht überschreitet.

Kann man von seinem "Vermögen" (Ersparnisse / kündbare Lebensversicherungen usw.) noch eine Weile leben, dann muss man auch die KV daraus selbst bezahlen, bis man die begrenzten Beträge erreicht hat.

Wenn eine EM-Rente bewilligt wird, holt sich das Sozialamt das Geld von dort zurück. Ist das so?

Mit dem Sozial-AMT (SGB XII) hast du vorerst noch NICHTS zu tun, bis eine EM-Rente bewilligt wäre bist du gesetzlich weiterhin Erwerbsfähig (für mindestens 3 Stunden / gemäß Reha sogar Vollzeit außerhalb deines Berufes) und damit hast du nur Anspruch beim JC (SGB II = "Sozial-Hilfe" für Arbeitslose).

Wenn eine EM-Rente irgendwann mal rückwirkend bewilligt wird kann aber auch das JC sich die Beträge erstatten lassen (im Rahmen deiner monatlichen Rentenhöhe), für Zeiten wo du dann "theoretisch" schon EM-Rente bekommen hättest.

Wird eine EM-Rente erst für die Zukunft bewilligt, bekommt auch das JC nichts zurück ... darum solltest du dir jetzt noch gar keine Gedanken machen.
Das ist nicht "planbar" und kann alles noch sehr lange dauern.

Zu deiner anderen Frage wurde dir ja schon richtig geantwortet, die Leistungsdauer (für Krankengeld/ ALGI) würde das ja auch nicht ändern können, wenn du dich vorzeitig (aber immer noch krank) der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen willst.

Was erwartest du davon, wenn du glaubst arbeiten zu können kannst du jederzeit selber versuchen eine Arbeit zu finden und aufzunehmen, dafür brauchst du die AfA (eigentlich) NICHT ...

Wenn du weiter krank bist und ausgesteuert wirst, dann gibst du die AU NICHT bei der AfA ab (NACH der Aussteuerung), die wissen auch so, dass du noch krank bist.

Zum ÄD wirst du in jedem Falle erst geschickt, warum sollten die nach langer Krankheit darauf verzichten, nach der Aussteuerung ist die AfA sogar dazu verpflichtet ein "eigenes" Gutachten zu erstellen.

MfG Doppeloma
 
Hallo Doppeloma,



Also "physisch" ist das das gleiche Gebäude. Dass das unterschiedliche Gesetzbücher (Sgb 2 = Hartz4 oder Arbeitslosengeld2 -, Sgb12 = Grundsicherung) sind, war mir schon klar.

Es handelt sich allesamt jedenfalls um "Lohnersatz- bzw. Entgeltersatzleistungen" der Sozialversicherungen. Da ich noch Anwartschaften in der Arbeitslosenversicherung habe, wird sicher zunächst das Sgb 2 greifen.


Also, ich bin zwischen zwei Arbeitsstellen (nach Kündigung, jedoch vor Antritt der neuen Arbeitsstelle) krank geworden.

So kann das manchmal gehen, daher habe ich nur 6 Mon. Anspruch auf ALG1[/I] ... Nach KG-Bezug kann ich mich arbeitslos melden, da ich Anspruch auf Unterstützung des Arbeitsamtes habe. Eigenbemühungen kommen DANN.

Doppeloma schrieb:
"Zum ÄD wirst du in jedem Falle erst geschickt, warum sollten die nach langer Krankheit darauf verzichten"

Ja, das kann ich mir auch vorstellen, muss aber nicht sein, ich werde alles mitmachen, kann nur zu meinem Vorteil sein.

LG Suse
 
Hallo Susenne,

bitte lerne korrekte Zitate, es ist sehr schwer (und mit Mehrarbeit verbunden) dir sonst noch vernünftig antworten zu können.
Danke für dein Verständnis !

https://www.elo-forum.org/2017189-post1.html

Also "physisch" ist das das gleiche Gebäude. Dass das unterschiedliche Gesetzbücher (Sgb 2 = Hartz4 oder Arbeitslosengeld2 -, Sgb12 = Grundsicherung) sind, war mir schon klar.

Es macht nicht den Eindruck, dass dir die Unterschiede wirklich klar sind und ob die im gleichen Gebäude oder sogar in benachbarten Büros sitzen, lässt die gewaltigen (gesetzlichen) Unterschiede und Zuständigkeiten auch nicht verschwinden.

SGB II ist "Grundsicherung für Arbeitslose" = "Sozial-Hilfe" für Arbeitslose die sonst keine anderen Ansprüche mehr haben (z.B. auf Lohnersatzleistungen aus eigenen Beiträgen) und auch keine besonderen "Reichtümer" mehr besitzen (dürfen).

SGB XII ist NICHT nur "Grundsicherung" im Alter und bei Erwerbsminderung "auf Dauer" nach Kapitel 4.

Sondern auch reguläre Sozial-HILFE (SGB XII / Kapitel 3) gehört dazu, wo zunächst mal Kinder / Eltern soweit vorhanden überprüft werden, ob sie nicht den Unterhalt für den Antragsteller leisten könnten.

Dort (im Kapitel 3) werden auch EM-Rentner zugeordnet die eine EM-Rente auf Zeit (also befristet für höchstens 3 Jahre) bewilligt bekommen und noch soziale Zuschüsse dazu benötigen (weil die EM-Rente zu gering ist, um davon überhaupt leben zu können).

Während im ALGII / Hartz 4 durchaus noch gewisse "Vermögenswerte" (Ersparnisse z.B.) vorhanden sein dürfen, ist das im SGB XII komplett auf 5000 € begrenzt, bis vor Kurzem war es noch deutlich weniger.

Es handelt sich allesamt jedenfalls um "Lohnersatz- bzw. Entgeltersatzleistungen" der Sozialversicherungen.

Das ist überhaupt NICHT korrekt, es handelt sich um staatliche "Transfer-Leistungen" aus Steuergelden, die sollen keinen Lohn ersetzen, sondern nur das "Existenz-Minimum" sichern, bei Hartz 4 sind noch Anteile aus der "Arbeitsmarktförderung" der AfA dabei aber völlig unabhängig von deinen früheren Beiträgen.

Als reguläre Lohnersatz-Leistungen (aus deinen eigenen Beiträgen) gelten NUR Krankengeld von der KK und ALG I von der AfA ... als "Entgelt-Ersatz-Leistung" könnte man noch die EM-Rente und die Altersrente bezeichnen, weil man dafür auch gewisse Versicherungszeiten bei der DRV haben muss.

Da ich noch Anwartschaften in der Arbeitslosenversicherung habe, wird sicher zunächst das Sgb 2 greifen.

Anwartschaften aus der Arbeitslosenversicherung bekommst du NUR bei der AfA als ALGI bewilligt und gezahlt, bis du dort keinen Anspruch mehr hast ...

Da "greift" ALG II nur zusätzlich (aufstockend) wenn dein ALGI schon zu gering ist, um davon wirklich existieren zu können, das musst du dann entsprechend zusätzlich auch beim JC beantragen.

Also, ich bin zwischen zwei Arbeitsstellen (nach Kündigung, jedoch vor Antritt der neuen Arbeitsstelle) krank geworden.

Das muss nicht bedeuten, dass du nur 6 Monate ALGI bekommen kannst, denn aus Krankengeld (auch ohne Arbeitsplatz dabei) werden auch Beiträge an die AfA entrichtet.

So kann das manchmal gehen, daher habe ich nur 6 Mon. Anspruch auf ALG1 ...

Woher also willst du das so genau wissen, das kann dir nur die AfA ausrechnen, wenn deine genauen Beitragszeiten (von den AG UND der KK) zusammengerechnet werden nach der Antragstellung.

Nach KG-Bezug kann ich mich arbeitslos melden, da ich Anspruch auf Unterstützung des Arbeitsamtes habe. Eigenbemühungen kommen DANN.

Wenn du aus dem Krankengeld ausgesteuert wirst, weil dein Lohn-Ersatz-Anspruch an die KK abgelaufen ist (ODER vorher meinst du bist gesund), dann MUSST du dich bei der AfA melden und wie viele Bemühungen man dann von dir erwarten wird, wirst du sehen.

Das ist dort nicht "Wünsch dir was", nach einer Aussteuerung (oder auch sonst nach längerer Krankheit) vor dem Antrag auf ALGI wird man immer den ÄD beauftragen.

Die AfA ist ja verpflichtet gesundheitliche Einschränkungen bei der Vermittlung zu beachten.
Arbeitsvermittler haben aber nicht selber festzustellen welche gesundheitlichen Probleme das sind, dafür ist der ÄD der AfA da.

Erst nach Ablauf deines Anspruches an die AfA ( ALGI ist auch eine Lohnersatzleistung) kann das JC zuständig werden, jedenfalls wenn ALGI für dinen minimalen Lebensbedarf ausreichend ist.

Vergleichswert ist dabei das (aktuelle gesetzliche) Existenz-Minimum aus dem SGB II = für einen Single in eigener Wohnung = 409 € Regelsatz und die (angemessenen) Wohnkosten ( KdU = Kosten der Unterkunft) = Dein persönlicher Mindestbedarf lt. SGB II.

Eigene Einkünfte (z.B. aus Lohnersatzleistungen von KK oder AfA) werden darauf angerechnet ... nur der Fehlbetrag wird dann aus Steuergeldern "aufgestockt".

Bekommst du gar nichts mehr von KK und / oder AfA, dann ist dein voller Mindestbedarf (aus Steuergelden) zu zahlen, bis du dich (möglichst schnell) wieder selbst ernähren kannst aus Erwerbseinkommen.

Oder eben bis dir dein "Einkommens-Ersatz" von der DRV als EM-Rente bewilligt wird ... dann gibt es (im Normalfall) auch kein Hartz 4 mehr ...

MfG Doppeloma
 
Eine Frage habe ich spontan: Für die Zeit während des Krankengeldbezuges ist für das ALG1 doch lediglich eine weitere Anwartschaftszeit aufgebaut worden. Es kann ja wohl nicht sein, dass aus Krankengeldbezug Arbeitsgeldbezug generiert wird.

LG Suse
 
Es kann ja wohl nicht sein, dass aus Krankengeldbezug Arbeitsgeldbezug generiert wird.

Eben doch.

Hier liegst du leider falsch, denn aus deinem KG werden auch Beiträge für die AfA abgeführt, da es sich ja um eine Lohnersatzleistung handelt (auch für DRV), weshalb sich daraus auch eine gewisse Anspruchsdauer auf ALG-1 ergibt.

Wieviel das dann genau wird, kann dir aber die AfA dann ausrechnen.


Grüße saurbier
 
Ich habe zu der Thematik noch mal eine Frage...

Gehe ich Recht in der Annahme, dass

...wenn ich leistungsgemindert, aber nicht erwerbsgemindert bin (und Letzteres von der DRV festgestellt wurde), kommt bei der Arbeitslosmeldung ebenfalls der § 145 zum Zuge, vorausgesetzt, ich war 6 Monate durchgehend arbeitsunfähig... ?

Sorry, ein Bandwurmsatz...

LG Suse
 
Hallo susenne,

bei der AfA gibt es nicht die Erwerbsminderung, über die entscheidet nur die DRV.

Bei der AfA wirst du Leistungsgemindert eingestuft und zwar anhand deiner gesundheitlichen Einschränkungen.

Nach langer AU sollte man eigentlich immer von einem Fall nach § 145 SGB III ausgehen, ganz besonders wenn man sich nach einer Aussteuerung seitens der KV meldet.


Grüße saurbier
 
Ich überlege ernsthaft, ein paar Wochen früher in die Arbeitslosigkeit zu gehen, also mich vor der Aussteuerung gesund schreiben zu lassen. Dann habe ich dieses Krankengeld noch nicht ausgeschöpft. Man liest manchmal, dass dies günstiger ist. Mache ich da einen Denkfehler?

Ich werde von dem ÄD der AfA sicher begutachtet werden, bevor die mir das ALG1 bewilligen. Daher meine Frage s.o. nach dem § 145 III, der dann ja nicht mehr herangezogen wird, weil keine Nahtlosigkeit (KG-Rente) mehr gegeben ist?
 
Hallo Susenne,

Ich überlege ernsthaft, ein paar Wochen früher in die Arbeitslosigkeit zu gehen, also mich vor der Aussteuerung gesund schreiben zu lassen.

Wozu bitte soll das gut sein, es gibt KEINE "Gesundschreibung" ... und im Antrag auf ALGI musst du angeben, woher du die letzten 5 Jahre dein Geld bekommen hast.

Das wird benötigt um deinen aktuellen Anspruch berechen zu können.
Glaubst du wirklich das fällt nicht auf, wenn du seit vielen Monaten AU gewesen bist ???

Dann habe ich dieses Krankengeld noch nicht ausgeschöpft. Man liest manchmal, dass dies günstiger ist. Mache ich da einen Denkfehler?

Wo bitte hast du denn so was gelesen, hier in Forum sicher nicht, was soll denn daran bitte "besser" sein ... du stellst dich bei der AfA als gesund und vermittelbar dar, obwohl du es gar nicht bist ...

Habe ja weiter oben schon geschrieben, dass man dich (wahrscheinlich) trotzdem zum ÄD schicken wird um feststellen zu lassen in welche Arbeiten du vermittelt werden könntest, irgendeine (begrenzte) "Schonung" wie bei Anwendung der Nahtlosigkeit gibt es dann natürlich generell NICHT.

Ich werde von dem ÄD der AfA sicher begutachtet werden, bevor die mir das ALG1 bewilligen.

Was wird dabei dann anders sein, nur weil du noch nicht ausgesteuert wurdest, wo siehst du da irgendeinen Unterschied zur Aussteuerung, wenn du wieder AU-Krank wirst schickt die die AfA wieder zur KK und dann folgt trotzdem bald die Aussteuerung und du bist wieder bei der AfA ...

Bist du wirklich so scharf darauf alle paar Wochen zwischen AfA und KK zu wechseln und neue Anträge zu stellen ???

Daher meine Frage s.o. nach dem § 145 III, der dann ja nicht mehr herangezogen wird, weil keine Nahtlosigkeit (KG-Rente) mehr gegeben ist?

Und WO bitte ist der tiefere SINN deiner Überlegungen ???

Ich kann leider keinen entdecken ...

MfG Doppeloma
 
Hallo Susenne,

hier scheinen bei dir sehr krumme Gedanken zu grasieren - sorry für die Ausdrucksweise.

Ich muß mich hier wieder einmal blind Doppeloma anschließen.

Du machst es dir nur selbst unnötig kompliziert und als Dank wirst du später gar nicht mehr durchblicken.

Laß das KG auf deine jetzige Krankheit auslaufen und melde dich dann ca. 1-2 Wochen vor Ablauftermin (die KK schreibt dich dazu ja rechtzeitg an) bei der AfA.

Es ist wie Doppeloma schon ausführte egal, ob du jetzt nach langer Krankheit oder erst nach der Aussteuerung bei der AfA meldest - die AfA muß so oder so den äD einschalten - um eventuelle Vermittlungshemmnisse wegen gesundheitlicher Gründe abklären zu lassen, denn dafür warst du zulange Krank.

Übrigens, deinen jetzigen Gedankengang mal folgend ausgegriffen könnte es dir ggf. sogar passieren das dich der äD plötzlich für voll Arbeitsfähig einstuft, ja was dann. Du kannst doch gar nicht 8 Std./tägl. durchhalten. Wie soll das dann funktionieren wenn der SB dir sagt, der äD hat dies so begutachtet. All das nur weil du dich wenige Tage/Wochen vor der Aussteuerung wieder gesund genug siehst, nur um noch einen Anspruch auf KG zu haben - vollkommener Unsinn.

Damit kontakarierst du doch deinen Wunsch nach einer Rente, denn um nur denn leisesten Anspruch darauf (zumindest Teil-EMR) zu erhalten mußt du doch in deiner Leistungsfähigkeit zumindest aus gesundheitlichen Gründen auf mal 3-6Std./tägl. eingeschränkt sein - also Krank/Behindert etc. - und jeder Arzt der das bestätigt hilft auf dem Weg dazu.


Grüße saurbier
 
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