Umsatzsteuerregelung bei Einkäufen ohne MWST / Regelung bei Jahresmeldung

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hunter11

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Extra für @Curt the Cat habe ich die headline etwas grosszügiger gewählt ;-)

Meine Frage: Wie verhält es sich, wenn ich Ware (z.B.) in den Niederlanden
einkaufe ohne MWST ? Taucht diese dann irgendwann nochmals auf und ist zu berücksichtigen ?

Und wenn ein Existenzgründer, der nicht zu Beginn explicit die Kleinunternehmerregelung gewählt hat, im Laufe eines abgeschlossenen Geschäftsjahres merkt, dass er die 17.500,-€ Jahresumsatz nicht erreicht, aber
regelmässig (da verpflichtet) monatlich die UST. - erklärung gemacht hat und artig
seinen "Obulus" geleistet hat - bekommt er seine Beträge dann wieder?

Danke und Grüße

hunter11
 
Wie kaufst Du in den Niederlanden Waren ohne USt. ein? Wenn Dir der niederländische Verkäufer die Waren ohne USt. liefert/verkauft, dann kann er das doch nur, wenn Du ihm Deine USt.-ID-Nummer angegeben hast. Dann ist das ein EU-Geschäft und es liegt an Dir (und da passen die FA's genau auf), dass Du dann hier die Einfuhrumsatzsteuer entrichtest.
 
Hi Koelschejong,
also das WIE ist recht schnell geklärt: Ich fahre nach NL, besuche dort eine Art Ganzjahres - Messeausstellung zücke meine Kreditkarte und zahle. Da ich mir jetzt aber kürzlich Gedanken gemacht habe, über die MwST, wolte ich hier mal wissen wie es abläuft.

Also Du meinst, wir müssten uns mit unserer kleinen "Bude" auch kurz die steuerlichen Besonderheiten des EU-Geschäfts antun und dann grundsätzlich bei der mtl. UST - Erklärung im Falle eines NL - Einkaufs auch Einfuhrumsatzsteuer
berechnen und abführen ?!

Hast Du auch noch 'ne Info für den zweiten Teil der Frage ?
Und - bekommt das FA automatisch eine Mitteilung durch die Abgabe unserer UST - ID ?

Danke,
hunter11
 
Wenn das so läuft, dann hast Du selbstverständlich niederländische USt. gezahlt. Das ist das Gleiche, wie bei der Tasse Kaffee (kopje koffie), die Du dort im Messecafé schlürfst.

Ich musste wegen zwei kopje koffie (!) das Sozialgericht bemühen: JC war der Ansicht, ich könne diese Ausgabe (ich hatte einen Kunden eingeladen, das geht eigentlich schon mal gar nicht, aber das war im Widerspruchsverfahren durchgeboxt worden) nicht mit dem Bruttobetrag in die EKS geben, sondern ich müsse die niederländische USt. raus rechnen und mir diese dann in den Niederlanden zurück holen. Erst als auch das SG darauf hinwies, dass ein Argument korrekt sei, dass es für dieses "Zurückholen" Mindestbeträge gäbe (ich meine € 20) knickt JC ein und erkannte kopje koffie inkl. niederländischer USt. als Betriebsausgabe an.

Aber an der Möglichkeit des Zurückholens siehst Du, was da seitens JC unter Umständen kommen kann.
 
Ja momentan zahle ich irgendwie keine Steuer - habe gerade nochmal die NL - Rechnung bemüht, da steht auch nichts drauf.

Ja, Kampf mit dem jobcenter ist das eine (steht mir hoffentlich nicht bevor), aber für mich ist das steuerlich einfach zu intransparent.

Kannst Du dir bitte den zweiten Teil der Frage nochmals ansehen, insbesondere
ob man die UST vom (deutschen) FA zurückerhält, falls man doch unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Oder gilt da, "Ätschi, leider falsch entschieden".
Kann doch nicht , oder ?
 
ob man die UST vom (deutschen) FA zurückerhält, falls man doch unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Oder gilt da, "Ätschi, leider falsch entschieden".
Kann doch nicht , oder ?

"Auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden. Verzichtet der Unternehmer, ist er für fünf Kalenderjahre daran gebunden."

Siehe: Kleinunternehmerregelung ? Wikipedia
 
yepp, dieses Optionsmodell mit der Regelung ist bekannt - warum nur dieses
5 - Jahres "Gefängnismodell" ?

Meinst Du also auch es gilt hier "Ätschi, leider verwählt...?"
 
OK und das heißt in letzter Konsequenz, dass UST - Zahlungen weg sind auch wenn sie im Nachhinein unter 17.500,- € Jahresumsatz liegen.

Das ist ja ein geiles Modell....

Da sollte man ja jeden Existenzgründer vorher darauf aufmerksam machen...

Und dann gleich 5 Jahre gefangen - aus welcher Steinzeit ist denn diese Regelung ?
Wenn das wirklich so ist, werde ich diesem Schwachsinn zügig einen Riegel vorschieben - dann wird dieses Gewerbe ganz schnell beendet und ein neues eröffnet...
 
OK und das heißt in letzter Konsequenz, dass UST - Zahlungen weg sind auch wenn sie im Nachhinein unter 17.500,- € Jahresumsatz liegen.

Dafür gibt es aber auch den Vorsteuerabzug. Wirklich "weg" ist nur die Differenz zwischen der Umsatzsteuer, die du deinen Kunden berechnest, und der Umsatzsteuer, die dir selbst in Rechnung gestellt wird (also deiner Vorsteuer).


Das ist ja ein geiles Modell....

Unter Umständen schon - z. B. wenn jemand seine Geschäfte vorwiegend mit gewerblichen Kunden macht. Für Gewerbekunden ist in aller Regel der Nettopreis zzgl. USt. ausschlaggebend; da kann es schon Sinn machen, wenn der Anbieter selbst dank des Vorsteuerabzugs ebenfalls "netto" einkaufen kann.

Da sollte man ja jeden Existenzgründer vorher darauf aufmerksam machen...

Und dann gleich 5 Jahre gefangen

Hm - stand das nicht an der Stelle, die du im Formular für die steuerliche Erfassung entsprechend angekreuzt hast, genau so drin?

Man könnte natürlich sagen, man erhöht die Zugangshürden zur Selbständigkeit - z. B. per Pflichtseminar mit anschließender Prüfung zum "Selbständigen-Führerschein", die zu bestehen ist. Dann wäre gewährleistet, daß alle Existenzgründer eine - wenn vielleicht auch geringe - Mindestqualifikation hätten.

Aber das wäre dann wahrscheinlich auch nicht recht, weil das dann ja wiederum noch mehr Bürokratie und Gängelung wäre...

Andererseits gibt es aber auch schon für wenige Euro ganz gute Ratgeberbücher, und im Netz gibt es noch jede Menge qualifizierte Infos gratis dazu (z. B. seitens der IHK), so daß das recht beliebte Thema der Kleinunternehmerregelung eigentlich kein schwarzes Loch im Wissensuniversum des Neugründers sein müßte.
 
Das passiert bereits, während man sich auf seinen neuen Beruf als Selbstständiger vorbereitet und die Grundkurse besucht....

Liebe(r),(s) ZynHH,

was ist eigentlich in deinem Leben schief gelaufen, dass Du trotz deiner
sarkastisch besserwisserischen Moderationsmethodik dich hier in einem
ELO-Forum abquälen mußt und nicht Champagner schlürfend auf Sylt liegst
und die Sonne genießt ?

Im Sport ,insbesondere im Fußball gibt es Typen - nehmen wir hier mal Mathias Sammer vom berühmten FC Bayer München, dessen Position und dessen Kommentare sind anerkanntermassen unnötig und überflüssig wie ein Kropf, allerdings kassiert der noch Millionen dafür...
 
@ Hainbuche

Danke dir für deine freundlichen Informationen.

Ich bin halt von Hause aus Vertriebsmensch und interessiere mich für Produkte,
Vermarktungsstrategien, neue Geschäftsfelder, Entwicklungsszenarien in allen
Handels- und Vermarktungsformen, Preis- und Wettbewerbsscenarien,usw.

Hierauf muß ich meinen Schwerpunkt setzen und das frisst schon viel Zeit und Nerven. An unserem sensationellen Steuersystem kann ich nichts ändern - das ist fix und starr. Ich kann mich nur anpassen - und, wenn es sich wirtschaftlich lohnt einen Fachmann engagieren (ggf. einen SteuerBERATER, der seinen Titel auch verdient!)

Eine Selbstständigkeit plane ich natürlich nicht auf der Basis 17.500,-€ Jahresumsatz zu generieren, ich bin da jetzt gerade nur gefangen, da der Weg aus ALGII mit aufstockender Selbstständigkeit eben über diese Schnittstellen führt.

Selbstständige, die sich phantastisch von A-Z bei ihrer IHK informiert haben über den gesamten administrativen Wust (Steuer, SV-Recht, Umgang mit Banken und sämtlichen Behörden) habe ich reichlich kennengelernt und deren Produkte aus den Insolvenzen aufgekauft, da sie sich bestens administrativ auskannten - nur nicht in ihrem eigenen operativen Geschäft !

Ansonsten Danke für die sicherlich gut gemeinten Tipps.
 
Das ist grundsätzlich ein vernünftiger Ansatz: Konzentration auf das, was du kannst und Zukauf von Ressourcen in den Bereichen, in denen keine/wenige Kenntnisse bestehen bzw. in welchen ein höherer Aufwand betrieben werden müsste, um ebenfalls "Fachfrau/Fachmann" zu werden.

Auch ein Einwand bzgl. einer übermäßigen Beratung kann sinnvoll sein, ab einem gewissen Punkt muss man sich auf sein "Produkt" konzentrieren und loslegen.

In den Bereichen Steuern und Sozialversicherung sollte man jedoch nichts dem Zufall überlassen: die Krankenkassen sitzen immer am längeren Hebel und sind sehr schnell dabei mit Säumniszuschlägen etc. Das Finanzamt seinerseits lässt ebenfalls in den seltensten Fällen "Unwissenheit" als Ausrede gelten und so kommt der Existenzgründer im ungünstigsten Fall in den Genuss einer Umsatzsteuersonderprüfung u. ä.

Wenn man die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmer-Regelung beleuchtet, muss man immer auch auf die Branche und den Kundenkreis achten: für den einen (reine Dienstleister gegenüber Privatkunden) kann die Kleinunternehmerregelung eine große Erleichterung sein, für Produzenten mit überwiegend gewerblichen Kunden, kann die Regelversteuerung sinnvoll sein. Auch wenn es zu Anfang um die Frage der Investitionen geht, sollte man sich Gedanken machen: eine längere Anlaufphase einplanen (ggf. gezwungenermaßen da ein Kundenstamm aufgebaut werden muss) und 19% Vorsteuer für Maschinen oder ähnliches vom Finanzamt zurücküberwiesen bekommen oder von den Erleichterungen der Kleinunternehmerregelung profitieren.

Zu beachten wäre noch, dass die monatliche Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ggf. schon im übernächsten Jahr nach der Gründung entfallen wird (es sei denn man überschreitet die USt-Grenzen, was ich natürlich jedem gönnen würde ). Ein Antrag an das FA mit Einreichung einer Umsatzprognose kann ebenfalls zur Änderung des USt-Voranmeldezeitraumes führen.
 
Ich persönlich halte nicht sehr viel von dieser Kleinunternehmerregelung.
Das hat zwei Gründe:

  1. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem das FA (trotz Steuerberater) im Nachhinein festgestellt hat, die Umsatzgrenze wurde in der Vergangenheit überschritten. Tja, und dann wurde eben knallhart für 5 Jahr Umsatzsteuer eingefordert, das hat der Betrieb verständlicherweise nicht überlebt.
  2. Ich sehe die Umsatzsteuer und die damit verbundenen Voranmeldungen und Erklärungen als ausgesprochen einfach an. Etwas schwieriger wird das erst, wenn man, wie ich, im Außenhandel sowohl mit EU als auch mit Drittländern zu tun hat. Aber auch hier habe ich bisher meine USt.-Angelegenheiten selbst erledigt und bisher vier Umsatzsteuersonderprüfungen des Finanzamts "schadlos" überstanden. Und da gab es auch schon mal aus Umsatzsteuersicht ausgesprochen komplizierte Geschäftsvorfälle. Da bin ich dann zum Finanzamt gegangen und habe den Fall dort im Vorfeld geklärt. Das war kein Problem, ganz im Gegenteil, man freute sich, endlich mal "was Schwieriges" auf den Tisch zu bekommen.

    Einkommenssteuer ist nach meiner Meinung ungleich komplizierter.
 
und nicht Champagner schlürfend auf Sylt liegst
und die Sonne genießt ?

Das war mein Fehler, davon bin ich krank geworden und dann unzuverlässig. Und einen unzuverlässigen externen Fachmann kann keiner gebrauchen. Cest la vie.

Jetzt liege ich halt am Elbstrand, sonne mich, nur Champagner muss es nicht mehr sein.
Sylt ist extrem überbewertet.
 

In welcher Branche bist / warst Du denn Fachmann ?

...und natürlich ist Sylt seit Jahrzehnten hoffnungslos überbewertet, aber gilt in D immer noch als Synonym für Kohle - zumindest habe ich von Wanne-Eickel noch kein Autoaufkleber auf dem Heck eines Kfz's gesehen...
 
Du kennst dich ja aus...

Und ich dachte immer, dass sind Lackschäden an den Autos.

Fahrer für'n Sozialdienst mache ich auch seit 'nem Jahr: Bringt halbwegs gesicherte Kohle und dient vor allem der KV-Absicherung der Familie...
 

Ich kann mir allerdings auch nicht vorstellen, daß es ein Wettbewerbsvorteil sein kann, wenn man sich administrativ nicht auskennt, und ich glaube auch nicht, daß man sich zwischen operativen und administrativen Kenntnissen entscheiden muß.
 
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