Hallo liebe Leute,
ich habe zwar die Suchfunktion bemüht, einiges gefunden und gelesen, aber so richtig schaue ich nicht durch. Zumal das BSG ja hin und wieder Urteile fällt, die die Rechtsprechung von Sozial-, als auch Landessozialgerichten aushebelt oder zunichte macht.
Folgendes:
Mein Nachbar, in Folge von Scheidung, Umzug der Mutter(Gemeinsames Kind) nach Berlin, ein wenig psychisch angeschlagen, möchte nun sein Besuchsrecht wahrnehmen(was er auch tut). Problem jedoch ist: die ARGE denkt nicht im Traum daran, sich, wie soll ich sagen?!, an den finanziellen Kosten zu beteiligen. Momentan kostet das meinen Nachbarn 85 Euro im Monat, die er von seiner normalen Leistung aufbringen muß. Weiterhin wird er in die Richtung drangsaliert, das nun auch noch die ARGE versucht ihm vorzuschreiben, wann! er sein Besuchsrecht wahrnehmen sollte, was der Rechtsprechung des Familiengerichtes völlig zuwider läuft.
Frage: Gibt es hier etwas Eindeutiges an Rechtsprechung, etwas Neues oder Aktuelles? Ich würde ihm ungern etwas raten, oder ihm helfen mit veralteten Infos, die ihn im Zweifel "alt" aussehen lassen, falls das Sozialgericht zu einer Entscheidungsfindung herangezogen werden sollte.
Danke,
Sakamo
ich habe zwar die Suchfunktion bemüht, einiges gefunden und gelesen, aber so richtig schaue ich nicht durch. Zumal das BSG ja hin und wieder Urteile fällt, die die Rechtsprechung von Sozial-, als auch Landessozialgerichten aushebelt oder zunichte macht.
Folgendes:
Mein Nachbar, in Folge von Scheidung, Umzug der Mutter(Gemeinsames Kind) nach Berlin, ein wenig psychisch angeschlagen, möchte nun sein Besuchsrecht wahrnehmen(was er auch tut). Problem jedoch ist: die ARGE denkt nicht im Traum daran, sich, wie soll ich sagen?!, an den finanziellen Kosten zu beteiligen. Momentan kostet das meinen Nachbarn 85 Euro im Monat, die er von seiner normalen Leistung aufbringen muß. Weiterhin wird er in die Richtung drangsaliert, das nun auch noch die ARGE versucht ihm vorzuschreiben, wann! er sein Besuchsrecht wahrnehmen sollte, was der Rechtsprechung des Familiengerichtes völlig zuwider läuft.
Frage: Gibt es hier etwas Eindeutiges an Rechtsprechung, etwas Neues oder Aktuelles? Ich würde ihm ungern etwas raten, oder ihm helfen mit veralteten Infos, die ihn im Zweifel "alt" aussehen lassen, falls das Sozialgericht zu einer Entscheidungsfindung herangezogen werden sollte.
Danke,
Sakamo