Ich verstehe, dass die Nachweise wollen, dass es auch sein Kind ist, bzw in welchem Verhältnis er zu dem Kind steht.
So dass ich denke, die Geburtsurkunde und die Vaterschaftsanerkennung sind ok.
Ob das so vom Amt gesetzlich gefordert werden kann, weiss ich nicht.
Aber vom "gesunden Menschenverstand" würde ich davon ausgehen.
Dass die den Antrag so nicht bearbeiten können, ist klar, bzw können sie ihn nicht bescheiden, bearbeiten schln.
Haben sie ja auch gemacht, indem sie ihm mitgeteilt haben, was für Unterlagen er noch braucht, damit sie entscheiden können.
Wenn es keine Umgangsregelung seitens des Jugendamtes gibt, müsst ihr natürlich auch keine nachweisen, noch eine extra dafür besorgen.
Auch ist eine gemeinsame Sorge nicht notwendet (dann würden ja die Eltern benachteiligt, die keine Sorge haben).
Personenstandsbestätigung, naja, das ist wohl nonsens, da das aus den anderen Unterlagen hervorgeht.
Problem ist, dass hierzu noch zu wenig gesicherte Rechtsprechung gibt.
Was ihr aber machen solltet, ist, dass du als Mutter die Termine schriftlich bestätigst, wenn sie erfolgt sind.
Und dass du auch schriftlich eine von euch getroffene Umgangsregelung schriftlich fixierst, bzw beide.
Er soll einen schriftlichen Antrag stellen, nachweisbar, die Unterlagen in Kopie beilegen.
Er kann da auch persönlich hingehen und mit denen sprechen.
Dabei aber auf einen schriftlichen Bescheid bestehen.
Falls abgelehnt wird, umgehend eine e.A. beim SG machen.