Hallo,
ich habe eine Frage wie ich mich zu Verhalten habe,
Mitte Oktober habe ich meine Kündigung erhalten wegen Insolvenz des Arbeitgebers,
gekündigt bin ich zum 31.01.2019,
für September habe ich das letzte mal Gehalt erhalten.
Habe das dann sofort der Agentur für Arbeit gemeldet,
diese haben mich dann zu einem Gespräch Anfang November eingeladen.
Nach dem Gespräch und dem Abgleich meiner Daten für die Jobbörse,
sowie Abgabe der benötigten Unterlagen für den Antrag auf Insolvenzgeld,
habe ich dann noch den Vertrag (Eingliederungsvereinbarung?)
mit der Agentur für Arbeit unterschrieben,
aber mir selber liegt dieses Schreiben nicht vor,
kann man es online abrufen? Habe dort nichts gefunden in meinem Online-Bereich.
Nun habe ich vor kurzem Vermittlungsvorschläge erhalten,
diese sind ohne Rechtsfolgenbelehrung,
lediglich auf der Rückseite Blatt 1 steh:
„Bitte teilen Sie uns das Ergebnis mit, dafür füllen Sie das beiliegende Antwortschreiben aus…“
„der genannte Arbeitgeber ist befugt, der BA das Ergebnis des Bewerbungsverfahren mitzuteilen“
„Anmerkung: Dieses Schreiben wurde mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ist deshalb nicht unterschrieben. Für seine Rechtswirksamkeit ist die Unterschrift nicht erforderlich“
Hierzu nun meine Frage:
Bin ich dazu Verpflichtet mich auf diese VV zu bewerben?
Was könnte passieren, wenn ich mich nicht bewerbe?
Meine Bedenken: Sollte ich tatsächlich bis zum Februar keine neue Arbeit finden,
und für den Februar Arbeitslosengeld 1 erhalten,
kann mir für den Februar dann nachträglich eine Sperre erteilt werden,
da ich mich jetzt auf die VV nicht beworben habe?
Gruß
ich habe eine Frage wie ich mich zu Verhalten habe,
Mitte Oktober habe ich meine Kündigung erhalten wegen Insolvenz des Arbeitgebers,
gekündigt bin ich zum 31.01.2019,
für September habe ich das letzte mal Gehalt erhalten.
Habe das dann sofort der Agentur für Arbeit gemeldet,
diese haben mich dann zu einem Gespräch Anfang November eingeladen.
Nach dem Gespräch und dem Abgleich meiner Daten für die Jobbörse,
sowie Abgabe der benötigten Unterlagen für den Antrag auf Insolvenzgeld,
habe ich dann noch den Vertrag (Eingliederungsvereinbarung?)
mit der Agentur für Arbeit unterschrieben,
aber mir selber liegt dieses Schreiben nicht vor,
kann man es online abrufen? Habe dort nichts gefunden in meinem Online-Bereich.
Nun habe ich vor kurzem Vermittlungsvorschläge erhalten,
diese sind ohne Rechtsfolgenbelehrung,
lediglich auf der Rückseite Blatt 1 steh:
„Bitte teilen Sie uns das Ergebnis mit, dafür füllen Sie das beiliegende Antwortschreiben aus…“
„der genannte Arbeitgeber ist befugt, der BA das Ergebnis des Bewerbungsverfahren mitzuteilen“
„Anmerkung: Dieses Schreiben wurde mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ist deshalb nicht unterschrieben. Für seine Rechtswirksamkeit ist die Unterschrift nicht erforderlich“
Hierzu nun meine Frage:
Bin ich dazu Verpflichtet mich auf diese VV zu bewerben?
Was könnte passieren, wenn ich mich nicht bewerbe?
Meine Bedenken: Sollte ich tatsächlich bis zum Februar keine neue Arbeit finden,
und für den Februar Arbeitslosengeld 1 erhalten,
kann mir für den Februar dann nachträglich eine Sperre erteilt werden,
da ich mich jetzt auf die VV nicht beworben habe?
Gruß