Umfangreiche Eingliederungsvereinbarung, Horror oder Traum?

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Marlene84

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Hallo liebe Leute,

ich habe heute meine EGV per Post erhalten.
In ungefähr einem Monat, muss ich diese unterschrieben abgeben (Termin).
Da ich noch nie eine per Post erhalten habe, stellt sich für mich die Frage, ist diese denn schon gültig?
Ich habe das "Schriftstück" noch nicht unterschrieben.

Ich bin über den Umfang sehr verwundert.
Auch habe ich das Gefühl, dass zwischen den Zeilen bestimmte Maßnahmen versteckt sind, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mal über diese EGV schauen würdet.

Ich bedanke mich bei euch.:wink:
 

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Frank71

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Ich würde die EGV nicht unterschreiben.

Man verlangt von dir 4 Eigenbemühungen Pro Monat, das die Kosten auf Antragstellung übernommen werden ist ja gut und schön, aber in welcher Höhe steht dort nicht.
 

Marlene84

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Ich würde die EGV nicht unterschreiben.

Man verlangt von dir 4 Eigenbemühungen Pro Monat, das die Kosten auf Antragstellung übernommen werden ist ja gut und schön, aber in welcher Höhe steht dort nicht.

Ich habe meiner SB mitgeteilt, dass ich meine Bewerbungen per E-Mail verschicke.
Vielleicht schließt sie daraus, dass da keine Kosten entstehen.
Weil sie bei fast jedem Gespräch erwähnt, dass keine Gelder vorhanden wären- "Wir müssen sparen- Anweisung." :biggrin:

Vielen Dank für den Hinweis- werde ich mir merken.
 
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Hier gibt es echte Profis, die fast jede EinV zerpflücken.

Was mir aber sofort auffiel. Die reden von Ausbildungsstelen, die ganze Einv ist aber auf Arbeit und Helferjobs ausgelegt.

M. E. hat Ausbildung aber Vorrang. Zumindest bei U25 .
Dazu steht nichts bezüglich Förderung.
Also fraglich, ob da ein anständiges Profiling stattfand.
 

Marlene84

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Hier gibt es echte Profis, die fast jede EinV zerpflücken.

Was mir aber sofort auffiel. Die reden von Ausbildungsstelen, die ganze Einv ist aber auf Arbeit und Helferjobs ausgelegt.

M. E. hat Ausbildung aber Vorrang. Zumindest bei U25 .
Dazu steht nichts bezüglich Förderung.
Also fraglich, ob da ein anständiges Profiling stattfand.

Bei einem Gespräch war man sich einig, dass eine Ausbildungsstelle die höchste Priorität hat.
Daher finde ich es auch verwunderlich, dass keine wirkliche Unterstützung dafür aufgelistet wurde.

Des Weiteren habe ich das Gefühl, dass die EGV sehr einseitig ist. Es sind ja alles nur "Kann-Leistungen" und diese auch ohne EGV als Antrag gestellt werden könnten.
Ich lese keine Verbindlichkeiten.
Leider weiß ich nicht, ob man eine Verbindlichkeit fordern könnte.

§3
"Ich wirke aktiv an den nachfolgenden Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mit"

Nachfolgenden Maßnahmen?
Habe ich dann überhaupt noch Einfluss darauf, welche Maßnahmen angebracht wären und welche nicht?

Vielen Dank für deine und eure Mühe.
 

Dirk B.

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Mit Maßnahmen sind eher die Verpflichtungen gemeint, die unter dem Satz stehen: 4 Bewerbungsbemühungen, Stellensuche usw..
Ein Bewerbungstraining oder ähnliches kann mir dir aber auch außer der Reihe mit einer Zuweisung aufdrücken.

In der EGV steht ja deutlich drin, dass man dich vorrangig in einen Helferjob vermitteln will. Ein Profiling wurde anscheinend nicht durchgeführt.

Noch nie in einer EGV gelesen habe ich, das Bewerbungskosten nur übernommen werden, wenn diese "angemessen und mit größten Erfolgschancen flankiert sind". Damit wird man vermutlich jede Kostenübernahme abblocken.

Zudem steht in der EGV , dass nach §10 SGB II jede Stelle zumutbar ist. In dem genannten Paragrafen werden ja die Ausnahmen ausführlich aufgeführt.

Bewerbungen per Email sind in der Regel in Ordnung. Allerdings wäre ich vorsichtig damit, irgend welchen Zeitarbeitsfirmen meine Kontaktdaten zu überlassen. Dort bewirbt man sich nur per Post, man hat kein Telefon und keine Internet,. Ansonsten können die ganz schön penetrant nerven.

Ich würde die EGV in keinem Fall unterschreiben.
 
E

ExitUser

Gast
Auf jeden Fall nicht unterschreiben und eine Gegendarstellung machen.

Bewerbungskosten müssen auch konkret beziffert sein.

Mich wundert es, dass hier noch kein EGV -Profi aufgeschlagen ist und das Teil zerpflückt.
 
Z

ZarMod

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Herzlich Willkommen im Forum. :welcome:Rezeption
Des Weiteren habe ich das Gefühl, dass die EGV sehr einseitig ist.
Dein Gefühl täuscht Dich nicht.
Leider weiß ich nicht, ob man eine Verbindlichkeit fordern könnte.
Natürlich darfst Du fordern. Schließlich ist es die Behörde, welche eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Dir anstrebt.
Das ist nichts anderes als ein Vertrag, welchen ELO unbedingt auch verhandeln sollte.
Dafür fordert man eine Prüfungsfrist (die Regel sind 14 Tage) und erarbeitet sich einen Gegenvorschlag.
Diesen gilt es schriftlich und nachweisbar einzureichen - damit ist die Verhandlungsphase eröffnet.
Siehe dazu auch die Info ► Eingliederungsvereinbarung (EGV) vs. Verwaltungsakt (VA)
Eine EGV unterschreibt der kluge ELO sowieso nicht. Er verhandelt sie soweit,
bis sie als ersetzender VA mit erträglichen Inhalt auferlegt wird. Damit bleibt dem Verpflichteten der Rechtsmittelweg erhalten.
Das kommuniziert man natürlich nicht offen, sondern gibt bis zum Schluß vor, unterschreiben zu wollen,
wenn der Vertragsinhalt ein beidseitig nachvollziehbares Gleichgewicht erlangt hat.
Fordere also eine eindeutige Zusicherung, wie und in welcher Höhe Bewerbungskosten zu erstatten sind.
Habe ich dann überhaupt noch Einfluss darauf, welche Maßnahmen angebracht wären und welche nicht?
Natürlich hast Du Einfluß. Gestikuliere, was Du selbst erreichen willst und stelle dazu schriftliche Anträge.
Suche Dir z.B. einen entsprechenden Ausbildungsplatz im Kursnet oder lokalen Umfeld.
Ich habe meiner SB mitgeteilt, dass ich meine Bewerbungen per E-Mail verschicke.
Und was machst Du, wenn ein AG oder VV explizit die Bewerbung in schriftlichter Form auf dem Postweg voraussetzt?
Dann bist Du diejenige, welche auf den Kosten sitzen bleibt. Deswegen besteht ELO auf eine Pauschale von 5 Euro je schriftl. Bewerbung.
Weil sie bei fast jedem Gespräch erwähnt, dass keine Gelder vorhanden wären.
Kannst ihr gerne vorhalten, daß die fehlenden Fördergelder für ihren Hintern ► umgeschichtet werden.
Vielleicht solltest Du das ausdrucken und sie damit zum Schweigen bringen. :icon_wink:
Was den EGV -Entwurf angeht, hat @curcuma richtig erkannt; Bei fehlendem Abschluß geht Berufsausbildung vor.
§3 SGB II Leistungsgrundsätze meinte:
(2) Bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch sollen unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels erbracht werden.
Bei fehlendem Berufsabschluss sind insbesondere die Möglichkeiten zur Vermittlung in eine Ausbildung zu nutzen.
Auch in den Gegeleistungen zu verpflichtenden Bewerbungen lese ich nur Kann-Bestimmungen heraus.
Bedenke, im Regelsatz sind keine Bewerbungskosten enthalten. Wovon willst Du Dir die absparen? Vom Existenzminmium?
Mich wundert es, dass hier noch kein EGV -Profi aufgeschlagen ist und das Teil zerpflückt.
Zerpflücken ist das eine, wichtiger ist aber, den Mechanismus zu verstehen.
Hierfür braucht es Wissen, Selbstbewußtsein und einen unbedingten Willen.
 

Morg

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Hallo!

Vorweg zum Thema Mut bzgl EGV : halte dir vor Augen, dass die Nichtunterzeichnung einer EGV nicht sanktionierbar ist, auch wenn dein SB dir da was anderes erzählt! Du brauchst dir nicht zwingend Mut anzueignen, um "Nein" zu sagen, denn ein "Nein" ist gar nicht notwendig und auch nicht unbedingt sinnvoll > wird die EGV dir direkt vom SB überreicht und pocht er auf deine Unterschrift an Ort und Stelle, steckst du das Ding mit einem Lächeln ein und sagst, dass du gern unterzeichnest, sobald du die EGV von einer Person deines Vertrauens hast prüfen lassen, wozu du mindestens 14 Tage Zeit benötigst. Diese Bedenkzeit hat der SB dir zu gewähren, ob er will oder nicht!

Droht er dir direkt mit Sanktionen, einfach weiter lächeln - der schneidet sich nämlich ins eigene Fleisch, wenn er dich tatsächlich dafür sanktioniert, dass du eine EGV nicht sofort unterschreibst, da eine solche Sanktion rechtwidrig ist. Du bist auf der sicheren Seite, EGAL was der SB erzählt.


Kommt die EGV per Post, wie in deinem Falle, solltest du vorallem genau prüfen, inwiefern deren Inhalt sich von dem unterscheidet, was der SB dir zuvor mündlich dazu mitgeteilt hat (das sollte aber eigentlich generell immer geprüft werden).
Wurde der gesamte Inhalt, wie es in der EGV selbst steht, tatsächlich so, wie er da aufgelistet ist, mit dir GEMEINSAM besprochen und ausgearbeitet, sowie unklare Punkte mit dir besprochen? Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist das unwahrscheinlich, denn sonst hättest du keinen Grund hier im Forum einen Thread zu eröffnen :)
Unterscheidet sich das, was der SB dir zuvor mündlich über die EGV mitgeteilt hat von dem tatsächlichen Inhalt der EGV , ist das schon ein sehr guter Grund, um nicht zu unterzeichnen und einen entsprechenden Gegenvorschlag zu machen. Aufgrund dessen, dass SBs gerne mündlich etwas ganz anderes erzählen, als hinterher schriftlich festgehalten und zu deinen Pflichten gemacht wird, ist es ratsam, immer mit Beistand (Zeuge) zu den Terminen zu gehen oder, wenn das nicht möglich ist, das Gespräch mit dem SB zu protokollieren.



Ich bin bei Weitem kein Profi aber was mir nun in deiner EGV auffiel:

- Die Erwähnung, dass der Nichtantritt zur Maßnahme ein Grund zur Sanktion ist

> das ist meines Wissens nach rechtswidrig, was aber nicht bedeutet, dass das JC dennoch eine Sanktion raushauen könnte, gegen die du dann rechtlich vorgehen müsstest. Dazu würde ich aber noch die Meinungen anderer User begrüßen - ich kann nur aus eigenen Erfahrungen schreiben und mein Nicht-Antritt zur Maßnahme aus einem EGV -VA wurde nicht sanktioniert.



- Die festgelegten Pflichten wurden gemeinsam erarbeitet (an der Stelle eine "dumme" Frage: sollte dort statt "festgelegte Pflichten" nicht "gemeinsam vereinbarte Pflichten" stehen?)

> ist das tatsächlich so oder handelt es sich dabei nur um Wunschdenken deines SBs? Im letzten Fall, wäre (wie oben geschrieben) ein Gegenvorschlag deinerseits angebracht, denn man unterzeichnet grundsätzlich keinen Vertrag, wenn Unwahrheiten darin aufgeführt werden :biggrin:


- Verhalten, welches Anlass zum Abbruch der Maßnahme gibt, ist als Pflichtverstoß zu werten

> So einen Satz würde ich aus einer EGV , die man mir vorlegt, aber mal ganz schnell rausnehmen lassen wollen! Viel zu unbestimmt und schwammig formuliert - meiner Ansicht nach ist so ein Satz schon der "Freifahrtschein" für deinen SB , dich für hanebüchen Kleinkram, den er auslegen kann wie er will, zu sanktionieren. Und da die JCs verzweifelt Gelder sparen sollen, suchen sie, wo sie nur können, nach Sanktionsmöglichkeiten.
Dickes Nope!


- Negatives Bewerberverhalten

> Siehe letzter Punkt oben. Ebenfalls zu schwammig formuliert. Wenn ein Arbeitgeber dich nicht einstellt, weil er einen anderer Bewerber nun mal als geeigneter für eine offene Stelle betrachtet, hast du schlichtweg "Pech gehabt". Doppelt "Pech gehabt" hast du aber, wenn dein kleinkarierter SB den Grund für die Absage bei dir sehen WILL, weil dadurch wieder Gelder eingespart werden können.
Oder verlangt der SB vielleicht von dir, dass du dich als überqualifizierter ausgeben sollst, als du bist... ergo, dass du evtl. verfälschte Angaben in deine Bewerbungen packen sollst, wenn das deine Chancen auf den Job erhöht? Nur was machst du dann, wenn du erst mal eingestellt, später aber wieder gekündigt wirst, weil deine Leistungen nicht dem entsprechen, was du angegeben hast? Man merkt, das ist alles so eine Sache der Auslegung mit dem "negativen Bewerberverhalten" und sollte damit "nur" gemeint sein, dass du deine Bewerbungen nicht mit Buntstiften und in Druckbuchstaben schreiben sollst, dann hat das explizit so in der EGV drin zu stehen.

Ich bin, gleich wie bei dem Punkt mit dem "Verhalten, welches Anlass zum Abbruch der Maßnahme gibt" zudem nicht sicher, ob es überhaupt rechtens ist, sowas in eine EGV zu packen.
 
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ExitUser

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Zerpflücken ist das eine, wichtiger ist aber, den Mechanismus zu verstehen.
Hierfür braucht es Wissen, Selbstbewußtsein und einen unbedingten Willen.

Das ist wohl wahr. Und starke Nerven. Aber deswegen braucht er dennoch konkrete, detaillierte Hilfe bei der Gegenwehr.

Natürlich habe ich damit gemeint, dass die Profis normalerweise auch Tipps geben, was er fordern soll und was in der EGV unzulässig, erforderlich ist.
Damit wird durch das zerpflücken auch gleichzeitig konkrete Hilfe gegeben, was drin stehen sollte und was er fordern sollte.

Das wird hier bisher nicht gemacht, in allen anderen Fällen, die ich bisher gelesen(!) habe aber doch.
Das Erkennen des Mechanismus ergibt sich dann daraus, und JC -Neulinge benötigen beim Erkennen des Mechanismus Hilfe und Zeit und die wird üblicherweise hier ja gegeben.
 

Marlene84

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Dein Gefühl täuscht Dich nicht.
...
Hierfür braucht es Wissen, Selbstbewußtsein und einen unbedingten Willen.

Hallo,

vielen Dank für die Informationen und Ratschläge.


Die EGV kam ja per Post. Mit dem Hinweis, dass ich diese beim nächsten Termin unterschrieben mitbringe müsste.
Zwischen dem Erhalt und dem anstehenden Termin liegen ungefähr 30 Tage.
Ist das jetzt ein kleiner Trick von der SB , die genannten 14 Tage zu umgehen um im Endeffekt mir beim Termin sagen zu können, dass die Frist verstrichen ist bzgl. der Gegenvorschläge?
Weil, ich würde die Gegenvorschläge und Fragen zur EGV gerne mündlich stellen. So hätte ich aus meiner Sicht direkten Einfluss, wenn es noch irgendwelche Unstimmigkeiten gäbe.

Mich verwirrt einfach die große Zeitspanne zwischen Erhalt und Abgabe und die Einseitigkeit der EGV .
Und zugleich macht es mich traurig, dass die Hilfe seitens des Jobcenters gar nicht so wirklich gewollt ist und es vermutlich vielen Menschen so ergeht. :frown:
 

Marlene84

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Hallo, vielen lieben Dank für deine Mühe und Hilfe .


- Verhalten, welches Anlass zum Abbruch der Maßnahme gibt, ist als Pflichtverstoß zu werten

> So einen Satz würde ich aus einer EGV , die man mir vorlegt, aber mal ganz schnell rausnehmen lassen wollen! Viel zu unbestimmt und schwammig formuliert - meiner Ansicht nach ist so ein Satz schon der "Freifahrtschein" für deinen SB , dich für hanebüchen Kleinkram, den er auslegen kann wie er will, zu sanktionieren. Und da die JCs verzweifelt Gelder sparen sollen, suchen sie, wo sie nur können, nach Sanktionsmöglichkeiten.
Dickes Nope!

So gesehen ist es schon ein Freifahrtschein.
Es geht ja nicht direkt um ein negatives Verhalten, wie permanent unentschuldigt zu sein.
Das kann alles Mögliche sein. :icon_kinn:
Da hat man ja schon vorweg die Angst und lässt "alles" mit sich machen.

Ich werde versuchen, diesen Satz streichen zu lassen.
Meine Aussichten sind wohl mehr als schlecht.
Kein SB lässt sich so einfach die Macht über den ELO nehmen. :biggrin:

Nochmals ein Dank an dich und euch.
 
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Morg

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Meine Aussichten sind wohl mehr als schlecht.
Kein SB lässt sich so einfach die Macht über den ELO nehmen. :biggrin:

Immer im Hinterkopf behalten, dass viele SBs nur deshalb so stur sind, weil sie davon überzeugt sind, dass das, was sie tun, nicht anfechtbar ist und weil leider immernoch zu wenig ELOs auf den Tisch hauen, stattdessen alles brav unterwürfig abnicken. Klar, es kommt auch mit auf den SB an aber wenn du zeigst, dass du unsicher bist, nutzen die meisten das knallhart aus.


Biete deinem SB die Stirn - das "schlimmste" was passieren kann ist, dass die EGV per VA eintrudelt und mir persönlich sind VAs mittlerweile 10 mal lieber, als EGVs ... denn bisher konnte ich jeden VA kippen.





Mach dich weiterhin schlau über deine Rechte und die Pflichten des JCs, zB:

- diese Sache mit dem Fordern > § 2 SGB II Grundsatz des Forderns Anmerkung hierzu: an dieser Stelle bitte nicht den Fehler machen und davon ausgehen, dass § 2 SGB II dich dazu verpflichtet, EGVs abzuschließen auch wenn es sich so lesen lässt denn das Grundgesetz schützt nachwievor die Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG )

- die Sache mit dem Fördern > § 14 SGB II Grundsatz des Förderns

- die Grenzen deiner Mitwirkung nach § 65 SGB I

und bombardier diese Schreibtischheinis damit, sobald sich dir die Gelegenheit bietet. Einfach nicht locker lassen.
Entweder merken die irgendwann, dass sie bei dir nicht weit mit ihrer Masche kommen oder sie versuchen dich mit allen Mitteln "zu schlagen" und dabei unterlaufen denen dann die gröbsten Fehler, gegen die du wiederrum gut vorgehen kannst.




Wenn du die Gegenvorschläge mündlich abliefern willst, würde ich dazu raten, einen mitschreibenden Beistand mitzunehmen, der im Notfall später bezeugen kann, DASS Gegenvorschläge von dir kamen. Allerdings könntest du deine Vorschläge ebenso gut schriftlich einreichen, was eher zu empfehlen ist denn wenn Unstimmigkeiten vorliegen sollten, kann der SB dir diese auch schriftlich mitteilen, wodurch du die Zeit hast, das vom SB behauptete, nachzuprüfen, deine Antwort/Reaktion in aller Ruhe vorzubereiten und schlussendlich hast du damit zudem noch etwas Festes in der Hand, SOLLTE es irgendwann vielleicht mal zur Klage kommen.
Ich kann wirklich nur dazu raten, soviel wie irgendmöglich über Schriftverkehr mit dem JC zu klären, denn die Leute da reden viel und sind dahingehend geschult, Blödsinn als Gesetz zu verkaufen und ELOs mit haltlosem Gequatsche einzuschüchtern. Mündlich Besprochenes ist heiße Luft.
 

Dirk B.

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Ich würde keinen Vertrag unterschreiben, wenn ich inhaltlich nicht damit einverstanden wäre. Mir haben Sachbearbeiter bereits einiges angedroht. Die Umsetzung scheiterte allerdings immer.

Überleg dir also gut, wie die vorgehen willst. Wenn du nicht unterschreibst, kommt eben ein VA . Dagegen kann man vor Gericht angehen, bei einer freiwilligen Unterschrift hat man sich diesen Weg in der Regel verbaut.

Kaum ein VA ist rechtssicher, bei deinem gab es ja bereits einige Anhaltspunkte. Zudem findest du hier Hilfe und Unterstützung. So, what ...?
 
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