Hallo!
Vorweg zum Thema Mut bzgl
EGV : halte dir vor Augen, dass die Nichtunterzeichnung einer
EGV nicht sanktionierbar ist, auch wenn dein
SB dir da was anderes erzählt! Du brauchst dir nicht zwingend Mut anzueignen, um "Nein" zu sagen, denn ein "Nein" ist gar nicht notwendig und auch nicht unbedingt sinnvoll > wird die
EGV dir direkt vom
SB überreicht und pocht er auf deine Unterschrift an Ort und Stelle, steckst du das Ding mit einem Lächeln ein und sagst, dass du gern unterzeichnest, sobald du die
EGV von einer Person deines Vertrauens hast prüfen lassen, wozu du mindestens 14 Tage Zeit benötigst.
Diese Bedenkzeit hat der SB dir zu gewähren, ob er will oder nicht!
Droht er dir direkt mit Sanktionen, einfach weiter lächeln - der schneidet sich nämlich ins eigene Fleisch, wenn er dich tatsächlich dafür sanktioniert, dass du eine
EGV nicht sofort unterschreibst, da eine solche Sanktion rechtwidrig ist. Du bist auf der sicheren Seite,
EGAL was der
SB erzählt.
Kommt die
EGV per Post, wie in deinem Falle, solltest du vorallem genau prüfen, inwiefern deren Inhalt sich von dem unterscheidet, was der
SB dir zuvor mündlich dazu mitgeteilt hat (das sollte aber eigentlich generell immer geprüft werden).
Wurde der gesamte Inhalt, wie es in der
EGV selbst steht, tatsächlich so, wie er da aufgelistet ist, mit dir GEMEINSAM besprochen und ausgearbeitet, sowie unklare Punkte mit dir besprochen? Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist das unwahrscheinlich, denn sonst hättest du keinen Grund hier im Forum einen Thread zu eröffnen

Unterscheidet sich das, was der
SB dir zuvor mündlich über die
EGV mitgeteilt hat von dem tatsächlichen Inhalt der
EGV , ist das schon ein sehr guter Grund, um nicht zu unterzeichnen und einen entsprechenden Gegenvorschlag zu machen. Aufgrund dessen, dass SBs gerne mündlich etwas ganz anderes erzählen, als hinterher schriftlich festgehalten und zu deinen Pflichten gemacht wird, ist es ratsam, immer mit Beistand (Zeuge) zu den Terminen zu gehen oder, wenn das nicht möglich ist, das Gespräch mit dem
SB zu protokollieren.
Ich bin bei Weitem kein Profi aber was mir nun in deiner
EGV auffiel:
- Die Erwähnung, dass der Nichtantritt zur Maßnahme ein Grund zur Sanktion ist > das ist meines Wissens nach rechtswidrig, was aber nicht bedeutet, dass das
JC dennoch eine Sanktion raushauen könnte, gegen die du dann rechtlich vorgehen müsstest. Dazu würde ich aber noch die Meinungen anderer User begrüßen - ich kann nur aus eigenen Erfahrungen schreiben und mein Nicht-Antritt zur Maßnahme aus einem
EGV -
VA wurde nicht sanktioniert.
- Die festgelegten Pflichten wurden gemeinsam erarbeitet (an der Stelle eine "dumme" Frage: sollte dort statt "festgelegte Pflichten" nicht "gemeinsam vereinbarte Pflichten" stehen?)
> ist das tatsächlich so oder handelt es sich dabei nur um Wunschdenken deines SBs? Im letzten Fall, wäre (wie oben geschrieben) ein Gegenvorschlag deinerseits angebracht, denn man unterzeichnet grundsätzlich keinen Vertrag, wenn Unwahrheiten darin aufgeführt werden
- Verhalten, welches Anlass zum Abbruch der Maßnahme gibt, ist als Pflichtverstoß zu werten > So einen Satz würde ich aus einer
EGV , die man mir vorlegt, aber mal ganz schnell rausnehmen lassen wollen! Viel zu unbestimmt und schwammig formuliert - meiner Ansicht nach ist so ein Satz schon der "Freifahrtschein" für deinen
SB , dich für hanebüchen Kleinkram, den er auslegen kann wie er will, zu sanktionieren. Und da die JCs verzweifelt Gelder sparen sollen, suchen sie, wo sie nur können, nach Sanktionsmöglichkeiten.
Dickes Nope!
- Negatives Bewerberverhalten > Siehe letzter Punkt oben. Ebenfalls zu schwammig formuliert. Wenn ein Arbeitgeber dich nicht einstellt, weil er einen anderer Bewerber nun mal als geeigneter für eine offene Stelle betrachtet, hast du schlichtweg "Pech gehabt". Doppelt "Pech gehabt" hast du aber, wenn dein kleinkarierter
SB den Grund für die Absage bei dir sehen WILL, weil dadurch wieder Gelder eingespart werden können.
Oder verlangt der
SB vielleicht von dir, dass du dich als überqualifizierter ausgeben sollst, als du bist... ergo, dass du evtl. verfälschte Angaben in deine Bewerbungen packen sollst, wenn das deine Chancen auf den Job erhöht? Nur was machst du dann, wenn du erst mal eingestellt, später aber wieder gekündigt wirst, weil deine Leistungen nicht dem entsprechen, was du angegeben hast? Man merkt, das ist alles so eine Sache der Auslegung mit dem "negativen Bewerberverhalten" und sollte damit "nur" gemeint sein, dass du deine Bewerbungen nicht mit Buntstiften und in Druckbuchstaben schreiben sollst, dann hat das explizit so in der
EGV drin zu stehen.
Ich bin, gleich wie bei dem Punkt mit dem "Verhalten, welches Anlass zum Abbruch der Maßnahme gibt" zudem nicht sicher, ob es überhaupt rechtens ist, sowas in eine
EGV zu packen.