Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG, wird eine Überschreitung pro Monat angerechnet?

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stanolisa

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Hallo an Alle,

bin Hartz 4 Empfänger und übe nebenbei noch eine Übungsleitertätigkeit (Übungsleiterpauschale)
nach § 3 Nr. 26 EStG aus. Hier sind 2400,- EUR im Jahr anrechnungsfrei.

Dies war letztes Jahr auch kein Problem, da ich die 200,- EUR pro Monat nicht überschritten habe.

Jetzt meine eigentliche Frage:

Habe dieses Jahr bis einschließlich August jeden Monat über 300,- EUR verdient, jedoch die anrechnungsfreien 2400,- EUR im Jahr nicht überschritten.
Wird diese Überschreitung pro Monat (300,-) statt 200,- angerechnet, obwohl ich die 2400,- im Jahr nicht überschritten habe?

Danke für die Antworten

Gruß stanolisa
 

RoxyMusic

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Fachliche Weisungen §§ 11-11b SGB II

"Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG
(11.18)
(2) Auch steuerfreie Einnahmen oder Bezüge können Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit sein. Unter der Übungsleiterpauschale versteht man dabei eine Vergünstigung nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetzes (EStG). Nebenberufliche Einkünfte sind bis zu einer Höhe von jährlich 2.400,00 EUR steuerfrei, wenn eine (nebenberufliche) Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts vorliegt.

Als nebenberuflich gilt eine Tätigkeit, wenn die Arbeitszeit nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle beträgt, das heißt maximal 13 Stunden pro Woche.
...
Einnahmen aus solchen Tätigkeiten sind wie Erwerbseinkommen zu berücksichtigen, d. h. die Freibeträge nach § 11b Absatz 3 sind abzusetzen. Für die Absetzbeträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 ist die Vorschrift des § 11b Absatz 2 Satz 3 zu beachten (siehe auch Rz. 11.158). Vor der Berechnung des Freibetrages ist zu prüfen, ob Teile des Einkommens nicht nach § 11a Absatz 3 Satz 1 zu privilegieren sind, weil sie zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden."
 

stanolisa

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aber wird die monatliche Überschreitung nun angerechnet oder nicht? und wenn, wie hoch (gesamt 384,-EUR in 8 Monaten Überschreitung)?
 

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aber wird die monatliche Überschreitung nun angerechnet oder nicht?

Wie im Post von @RoxyMusic beschrieben, wird die Übungsleiterpauschale wie Einkommen auf deinen Bezug von ALG 2 angerechnet. Dabei sind die Freibeträge zu berücksichtigen. Den kompletten Text dazu findest du in den fachlichen Weisungen, Punkt 11.18.
 
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