Martin Behrsing
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Kassel (AFP) - Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat Rentnern, die mit einem Arbeitslosen zusammen leben, das Existenzminimum gesichert. Die Regelungen beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) seien entsprechend verfassungskonform auszulegen, heißt es in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil. Wie genau zu rechnen ist, will das BSG erst in seinem schriftlichen Urteil erläutern, teilte der Hartz-IV-Senat am Montag auf Anfrage mit. (Az: B 14/7b AS 58/06 R)
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