katzenhai2
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- 31 August 2012
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Hallo,
ich habe seit einiger Zeit einen Minijob. Es kam dadurch zu einer Überzahlung des ALG II.
Ich habe einen Bescheid erhalten, indem die Rückzahlung (Einbehaltung) eines monatlichen anteiligen Betrages angerechnet wurde. Die erste Rückzahlung sollte in dem Monat eines neues Bewilligungszeitraumes stattfinden.
Ich habe also einen Antrag auf Weiterbewilligung für ALG II ab März 2013 gestellt und bekam einen rechtskräftigen Bescheid, indem von der Rückzahlung nicht mehr die Rede ist.
Nach nun einem Monat erhalte ich ein Schreiben (keinen Bescheid) mit dem Hinweis, dass ab März die Rückzahlung der Überzahlung einbehalten wird, wie in dem Bescheid des neuen Bewilligungszeitraumes erwähnt sei. Dort steht aber dazu gar nichts!
Meine Frage (rein rechtlich):
Steht dem Jobcenter die Rückzahlung der Überzahlung noch zu oder gilt der mir zugestellte rechtskräftige Bescheid ohne Einberechnung der Rückzahlung? Hat das Jobcenter nun "Pech" gehabt, weil die Sachbearbeiterin bei der Erstellung des neuen Bescheids nicht aufgepaßt hat?
ich habe seit einiger Zeit einen Minijob. Es kam dadurch zu einer Überzahlung des ALG II.
Ich habe einen Bescheid erhalten, indem die Rückzahlung (Einbehaltung) eines monatlichen anteiligen Betrages angerechnet wurde. Die erste Rückzahlung sollte in dem Monat eines neues Bewilligungszeitraumes stattfinden.
Ich habe also einen Antrag auf Weiterbewilligung für ALG II ab März 2013 gestellt und bekam einen rechtskräftigen Bescheid, indem von der Rückzahlung nicht mehr die Rede ist.
Nach nun einem Monat erhalte ich ein Schreiben (keinen Bescheid) mit dem Hinweis, dass ab März die Rückzahlung der Überzahlung einbehalten wird, wie in dem Bescheid des neuen Bewilligungszeitraumes erwähnt sei. Dort steht aber dazu gar nichts!
Meine Frage (rein rechtlich):
Steht dem Jobcenter die Rückzahlung der Überzahlung noch zu oder gilt der mir zugestellte rechtskräftige Bescheid ohne Einberechnung der Rückzahlung? Hat das Jobcenter nun "Pech" gehabt, weil die Sachbearbeiterin bei der Erstellung des neuen Bescheids nicht aufgepaßt hat?