Hallo,
ich habe eine Frage zur Anrechnung von ausgezahlten Überstunden, und zwar im folgenden Fall:
Ich habe ab dem 01.08. ALG II beantragt und hatte Anfang August von meinem ehemaligen Arbeitgeber (Vertragsende am 31.07.) meine gesammelten Überstunden verspätet ausgezahlt bekommen (brutto ~530 €).
Wie müsste die korrekte Anrechnung erfolgen?
Handelt es sich bei der Zahlung um Erwerbseinkommen oder um "Sonstiges Einkommen"?
Soweit ich weiß, gibt es bei Erwerbseinkommen einen Grundfreibetrag (100 €) + 10 bzw. 20% des Bruttolohns als Abzug auf das anzurechnende Einkommen.
Bei mir wurde das Einkommen (netto) jedoch als "Sonstiges Einkommen" abzüglich der Versicherungspauschale (30 €) und KFZ-Haftpflichtversicherung angerechnet.
Vielen Dank im Voraus!
ich habe eine Frage zur Anrechnung von ausgezahlten Überstunden, und zwar im folgenden Fall:
Ich habe ab dem 01.08. ALG II beantragt und hatte Anfang August von meinem ehemaligen Arbeitgeber (Vertragsende am 31.07.) meine gesammelten Überstunden verspätet ausgezahlt bekommen (brutto ~530 €).
Wie müsste die korrekte Anrechnung erfolgen?
Handelt es sich bei der Zahlung um Erwerbseinkommen oder um "Sonstiges Einkommen"?
Soweit ich weiß, gibt es bei Erwerbseinkommen einen Grundfreibetrag (100 €) + 10 bzw. 20% des Bruttolohns als Abzug auf das anzurechnende Einkommen.
Bei mir wurde das Einkommen (netto) jedoch als "Sonstiges Einkommen" abzüglich der Versicherungspauschale (30 €) und KFZ-Haftpflichtversicherung angerechnet.
Vielen Dank im Voraus!