Hallo!
Ich arbeite wegen meinem Kind Teilzeit und erhalte aufstockend ALG 2. Nun haben sich so viele Überstunden angehäuft, die ich leider nicht abfeiern kann, sondern sie mir auszahlen lassen muss. Das sind um die 450 €, einiges mehr, als ich ALG 2 beziehe. Wenn ich das nun erhalte, werde ich ja das ALG für diesen Monat dann zurückzahlen müssen, aber kann es nun auch passieren, dass ich einen neuen Antrag dann wieder stellen muss, da ich ja kurzzeitig aus dem ALG 2 Bezug gefallen bin? Oder wie wird das dann allgemein verrechnet? Man angenommen, ich erhalte im Monat 260 € ALG 2
Ich arbeite wegen meinem Kind Teilzeit und erhalte aufstockend ALG 2. Nun haben sich so viele Überstunden angehäuft, die ich leider nicht abfeiern kann, sondern sie mir auszahlen lassen muss. Das sind um die 450 €, einiges mehr, als ich ALG 2 beziehe. Wenn ich das nun erhalte, werde ich ja das ALG für diesen Monat dann zurückzahlen müssen, aber kann es nun auch passieren, dass ich einen neuen Antrag dann wieder stellen muss, da ich ja kurzzeitig aus dem ALG 2 Bezug gefallen bin? Oder wie wird das dann allgemein verrechnet? Man angenommen, ich erhalte im Monat 260 € ALG 2