Überstehende einkommen

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Duplo

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Hallo

wir bekommen alg2 ,unser kind ist in der ausbildung und bekommt 651 brutto ausbildgungvergütung (517 Euro netto)
138 Euro mietanteil zahlt unser Kind

Jetzt ziehen die noch 110 Euro überstehende einkommen ab,was mir zuviel vorkommt


Daher meine Frage ist wieviel oder wie hoch darf der Jobcenter uns überstehende einkommen von unser Kind als einkommen anrechen


Vielen dank an alle die antworten
 
Hallo,

wir bekommen alg2 ,unser kind ist in der ausbildung und bekommt 651 brutto ausbildgungvergütung (517 Euro netto)
138 Euro mietanteil zahlt unser Kind

Jetzt ziehen die noch 110 Euro überstehende einkommen ab,was mir zuviel vorkommt

Vermutlich bekommst du auch Kindergeld. Dein Kind deckt seinen eigenen Bedarf und gehört nicht mehr zur BG , §7 SGB II

(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

4.die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Das "überflüssige" Kindergeld, dass den Bedarf deines Kindes übersteigt, wird nach Abzug von 30 € Pauschale als dein Einkommen angerechnet.

Um die Richtigkeit des Bescheides zu prüfen, musst du diesen hier anonymisiert einstellen.
 
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