Hallo,
also ich habe bis zum 09.06.06 eine Umschulung gemacht, bekam UHG von der
AfA (Reha). Nach meinen Infos war meine Umschulung auch an dem Tage (d.h. mit erfolgreicher Ablegung d. Prüfung) beendet.
Ich habe dann ALG2 beantragt, am 12.06. Ja, es hieß ich würde bis zum 09.06. UHG erhalten, ab 12. dann ALG2.
Interesanterweise erhielt ich UHG bis 27.06 überwiesen (das war wohl das urspr. Beendigungdatum der Umschulung, da aber Prüfung früher war sollte das ja nicht mehr von Belang sein) und noch besser heute bekam ich Bewilligungsbescheid ALG2 (hier auch einen Dank an meine
ARGE für die doch recht flotte Bearbeitung), aber ab 12. d.h. ich würde doppeltes Geld erhalten.. :mrgreen: Das ALG2 ist sogar wahrscheinlich
wg. den Unterhaltskosten ein paar € höher als das UHG.
Wie soll ich mich nun korrekt verhalten ? Nehme an, die werden das ja bald merken und das Geld zurückfordern ??? Habe bei
AfA angerufen, aber die stellen nicht mehr direkt durch, sondern ich wurde für einen Rückruf vorgemerkt. Möchte das aber gerne schnell regeln !
Danke !