Schlumpfmine
Elo-User*in
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Hallo,
gestern bekam ich die Vorladung zu einem Gespräch bei einem "Maßnahmeträger" am Montag.
Das 1. Problem ist, dass ich zu dieser Zeit bei meinem Reha-Sport bin (welcher u.a. Bestandteil meiner EGV ist).
Das 2. Problem ist, dass ich noch Ende November mit der zuständigen Teamleiterin im Beisein meines Beistandes die Zusage bekommen habe, dass ich vorerst keine Bewerbungen schreiben muss damit ich mich in Ruhe um Termine zur Wiederherstellung meiner Gesundheit kümmern kann. In der EGV steht dies leider nicht wortwörtlich drin, aber immerhin hatte ich ja meinen Beistand mit, der dies ebenfalls gehört hat.
Bei mir gehts darum, dass ich beim Ärztlichen Dienst antreten musste und auch der mir bescheinigt hat, dass ich nur sehr beschränkt auf dem Arbeitsmarkt einsetzbar bin aufgrund psychischer und physischer Probleme. Er empfiehlt eine medizinische Reha. Um diese beantragen zu können benötigt aber meine Ärztin noch mehr Untersuchungen, u.a. auch bei speziellen Fachärzten, wo man schon mal 10 Monate trotz Dringlichkeit auf einen Termin wartet. Und um diese Termine vereinbaren und wahrnehmen zu können hat mir die Teamleiterin die "Auszeit" zugestanden - zumal man mir hier außer 1-Euro-Jobs eh nichts besseres anbieten kann.
Und nun soll ich doch in so eine Maßnahme gezwungen werden? Anbei die EGV und die Vorladung zur AGH. Kann ich die Maßnahme ablehnen und wie kann/soll ich reagieren? Zumal ja auch die ganze Sache ziemlich pressiert. Und wie gesagt, gestern (Samstag) kam die Vorladung, morgen (Montag) soll ich da antreten.
PS: anbei der Link mit der Beschreibung des Berufes, der da als "Bezeichnung der Tätigkeit" angegeben wird- ich habe einst (noch zu DDR-Zeiten) den Beruf einer Fachverkäuferin in 2 jähriger Ausbildung erlernt. Heute zählt dies nur noch als Verkaufshilfe.
Einen kurzen Lacher hat das Schreiben dennoch bei mir verursacht: ich soll der Vermittlerin beim Amt schriftlich, telefonisch oder persönlich das Ergebnis des Gesprächs mitteilen. Telefonisch? Wenn man doch heutzutage gar keinen SB mehr telefonisch erreicht sondern immer nur bei irgendeinem deutschlandweiten Call Center landet? Soll ich der dann das Ergebnis mitteilen? Wo bliebe da aber der Datenschutz?
gestern bekam ich die Vorladung zu einem Gespräch bei einem "Maßnahmeträger" am Montag.
Das 1. Problem ist, dass ich zu dieser Zeit bei meinem Reha-Sport bin (welcher u.a. Bestandteil meiner EGV ist).
Das 2. Problem ist, dass ich noch Ende November mit der zuständigen Teamleiterin im Beisein meines Beistandes die Zusage bekommen habe, dass ich vorerst keine Bewerbungen schreiben muss damit ich mich in Ruhe um Termine zur Wiederherstellung meiner Gesundheit kümmern kann. In der EGV steht dies leider nicht wortwörtlich drin, aber immerhin hatte ich ja meinen Beistand mit, der dies ebenfalls gehört hat.
Bei mir gehts darum, dass ich beim Ärztlichen Dienst antreten musste und auch der mir bescheinigt hat, dass ich nur sehr beschränkt auf dem Arbeitsmarkt einsetzbar bin aufgrund psychischer und physischer Probleme. Er empfiehlt eine medizinische Reha. Um diese beantragen zu können benötigt aber meine Ärztin noch mehr Untersuchungen, u.a. auch bei speziellen Fachärzten, wo man schon mal 10 Monate trotz Dringlichkeit auf einen Termin wartet. Und um diese Termine vereinbaren und wahrnehmen zu können hat mir die Teamleiterin die "Auszeit" zugestanden - zumal man mir hier außer 1-Euro-Jobs eh nichts besseres anbieten kann.
Und nun soll ich doch in so eine Maßnahme gezwungen werden? Anbei die EGV und die Vorladung zur AGH. Kann ich die Maßnahme ablehnen und wie kann/soll ich reagieren? Zumal ja auch die ganze Sache ziemlich pressiert. Und wie gesagt, gestern (Samstag) kam die Vorladung, morgen (Montag) soll ich da antreten.
PS: anbei der Link mit der Beschreibung des Berufes, der da als "Bezeichnung der Tätigkeit" angegeben wird- ich habe einst (noch zu DDR-Zeiten) den Beruf einer Fachverkäuferin in 2 jähriger Ausbildung erlernt. Heute zählt dies nur noch als Verkaufshilfe.
Einen kurzen Lacher hat das Schreiben dennoch bei mir verursacht: ich soll der Vermittlerin beim Amt schriftlich, telefonisch oder persönlich das Ergebnis des Gesprächs mitteilen. Telefonisch? Wenn man doch heutzutage gar keinen SB mehr telefonisch erreicht sondern immer nur bei irgendeinem deutschlandweiten Call Center landet? Soll ich der dann das Ergebnis mitteilen? Wo bliebe da aber der Datenschutz?