keinherdentier
Standard Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 14 Jan 2009
- Beiträge
- 95
- Bewertungen
- 1
Hallo!
Völlig überraschend erhielt ich heute vom zuständigen Jobcenter ein Schreiben mit einer Kürzung um 30% meines ALG II Geldes. Das Jobcenter beruft sich in dem Schreiben auf meine fehlende Mitwirkungspflicht - 10 Bewerbungen im Monat - aus der Eingliederungsvereinbarung. Da ich jedoch vom 10.11. - 19.12. 2008 an einer täglich 8 Stunden dauernden Trainingsmaßnahme teilnahm, lieferte ich nur 4 handschriftliche Bewerbungensnachweise bei meinem letzten Termin (07.01.09) ab. Nun bin ich ehrlich gesagt ziemlich durcheinander, da mir meine zuständige Sachbearbeiterin keinerlei Hinweise geschweige, denn ein Schriftstück mitgab, aus dem eine drohende Sanktionierung hervorgehen würde. Sollte ich diese Kürzung einfach Schlucken und aus meinem Fehler lernen oder ist ein Widerspruch sinnvoll?
Vielen Dank schon einmal für alle hilfreichen Antworten.
Völlig überraschend erhielt ich heute vom zuständigen Jobcenter ein Schreiben mit einer Kürzung um 30% meines ALG II Geldes. Das Jobcenter beruft sich in dem Schreiben auf meine fehlende Mitwirkungspflicht - 10 Bewerbungen im Monat - aus der Eingliederungsvereinbarung. Da ich jedoch vom 10.11. - 19.12. 2008 an einer täglich 8 Stunden dauernden Trainingsmaßnahme teilnahm, lieferte ich nur 4 handschriftliche Bewerbungensnachweise bei meinem letzten Termin (07.01.09) ab. Nun bin ich ehrlich gesagt ziemlich durcheinander, da mir meine zuständige Sachbearbeiterin keinerlei Hinweise geschweige, denn ein Schriftstück mitgab, aus dem eine drohende Sanktionierung hervorgehen würde. Sollte ich diese Kürzung einfach Schlucken und aus meinem Fehler lernen oder ist ein Widerspruch sinnvoll?
Vielen Dank schon einmal für alle hilfreichen Antworten.