Moin!
Ich hatte meinen Überprüfungsantrag fristgemäß meinem Jobcenter zukommen lassen.
Heute nun sagte mir meine SB der Leistungsabteilung, ich solle diesen schriftlich zurücknehmen. Sie hätte damals das Recht richtig angewandt, deshalb würde sie , falls ich ihn nicht zurücknähme, ablehnen müssen.
Wenn das Gericht positiv (für die Arbeitslosen) entscheiden würde, würden alle(!) mit oder ohne Überprüfungsantrag Geld rückwirkend erhalten.
Ich habe den Antrag erst mal nicht zurückgenommen- wer weiß ob das nicht mal wieder ein übler Trick ist..........
Oder ist da was wahres dran?
Ich hatte meinen Überprüfungsantrag fristgemäß meinem Jobcenter zukommen lassen.
Heute nun sagte mir meine SB der Leistungsabteilung, ich solle diesen schriftlich zurücknehmen. Sie hätte damals das Recht richtig angewandt, deshalb würde sie , falls ich ihn nicht zurücknähme, ablehnen müssen.
Wenn das Gericht positiv (für die Arbeitslosen) entscheiden würde, würden alle(!) mit oder ohne Überprüfungsantrag Geld rückwirkend erhalten.
Ich habe den Antrag erst mal nicht zurückgenommen- wer weiß ob das nicht mal wieder ein übler Trick ist..........
Oder ist da was wahres dran?