Überprüfungsantrag & Widerspruch erbrachten eine Nachzahlung von 3.479,65 €

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Tel_ko-Richter

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Beratungsstellen sprechen inzwischen vom "Bermuda-Dreieck" der verschwundenen Dokumente.

Anders als bei Privatpersonen darf man beim Jobcenter nicht davon ausgehen, dass im Postkasten eingeworfene Unterlagen auch beim zuständigen Sachbearbeiter ankommen.

Im vorliegenden Fall einer fünfköpfigen Familie waren Leistungen bis zum 30.06.2018 bewilligt worden. Der Weiterbewilligungsbescheid wurde fristgerecht und persönlich eingereicht worden. Als weder ein Folgebescheid zugestellt wurde, noch Leistungen angewiesen wurden, erfolgte zunächst eine Vorsprache in der Beratungsstelle von aufRECHT e.V..

klage081
Überprüfungsantrag & Widerspruch erbrachten eine Nachzahlung von 3.479,65 €
 
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