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Hi
etwas seltsame Konstellation.
1. Gegen eine Sanktion erging ein Widerspruch .
2. Widerspruchsbescheid blieb zunächst aus.
3. Vorsorglich wurde Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt.
4. Widerspruchsbescheid kam doch.
5. Es wurde geklagt, der Rechtsweg aber ohne Erfolg ausgeschöpft.
6. Bescheid zum Überprüfungsantrag steht noch aus.
Kann man nun noch den Bescheid zum Überprüfungsantrag einfordern und wieder Widerspruch /Klage erheben obwohl gegen die eigentliche Sanktion schon einmal erfolglos geklagt worden ist?
mfg
etwas seltsame Konstellation.
1. Gegen eine Sanktion erging ein Widerspruch .
2. Widerspruchsbescheid blieb zunächst aus.
3. Vorsorglich wurde Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt.
4. Widerspruchsbescheid kam doch.
5. Es wurde geklagt, der Rechtsweg aber ohne Erfolg ausgeschöpft.
6. Bescheid zum Überprüfungsantrag steht noch aus.
Kann man nun noch den Bescheid zum Überprüfungsantrag einfordern und wieder Widerspruch /Klage erheben obwohl gegen die eigentliche Sanktion schon einmal erfolglos geklagt worden ist?
mfg