Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

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BurnItDown

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Hi
etwas seltsame Konstellation.
1. Gegen eine Sanktion erging ein Widerspruch .
2. Widerspruchsbescheid blieb zunächst aus.
3. Vorsorglich wurde Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt.
4. Widerspruchsbescheid kam doch.
5. Es wurde geklagt, der Rechtsweg aber ohne Erfolg ausgeschöpft.
6. Bescheid zum Überprüfungsantrag steht noch aus.

Kann man nun noch den Bescheid zum Überprüfungsantrag einfordern und wieder Widerspruch /Klage erheben obwohl gegen die eigentliche Sanktion schon einmal erfolglos geklagt worden ist?
mfg
 
Z

ZarMod

Gast
Kann man nun noch den Bescheid zum Überprüfungsantrag einfordern und wieder Widerspruch /Klage erheben
obwohl gegen die eigentliche Sanktion schon einmal erfolglos geklagt worden ist?
Grundsätzlich ja. Es kommt m.E. darauf an, wogegen sich der Überprüfungsantrag richtet
und auf welcher Grundlage die Sanktion erfolgte. Wenn die Sanktion selbst auf dem Klageweg nicht abgewiesen werden konnte,
heißt das noch lange nicht, daß ggf. deren Basis (z.B. VA ) rechtskonform gestaltet wurde.
 
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