Überprüfungsantrag KDU , wie lange dauert das - sollte man nachfragen wie Stand Bearbeitung ist ?

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Elwing76

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Hallo liebes Forum,

eine kleine Frage - eine Freundin hat einen Überprüfungsantrag gestellt nach § 44 SGB X Anfang Juli und gleichzeitig eine Veränderungsmitteilung geschickt bezüglich KDU . Sie hat beim Umzug wohl nicht angegeben das sie dezentrale Warmwasseraufbereitung hat. Es war wohl der Weiterbewilligungsantrag und in der alten Wohnung war es zentrale Wasseraufbereitung.

Egal , die Frage ist sie hat noch keine Reaktion vom Jobcenter. Sollte man nachfragen ? Wenn ja wie - schriftlich oder persönlich vorsprechen ?

Sie hatte das nachweislich mit Einschreiben geschickt , da am Empfang rumgezickt wurde und sie hatte keinen Zeugen mit um es in den Briefkasten zu werfen. Daher erschien ihr Einschreiben als gute Wahl. Allerdings getrennte Schreiben , also pro Sache ein Brief und auch gleich an das richtige Team . So das es nicht irgendwo anders landet.

Vielleicht hat ja jemand eine Idee , oder soll man noch warten ? :popcorn:

VG
 

erwerbsuchend

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Die allgemeine Bearbeitungsfrist für Anträge beträgt 6 Monate. Erst nach Ablauf dieser Frist kannst du eine Untätigkeitsklage gegen das JC beim SG einreichen.

Wenn es dringend sein sollte, dann sollte man auch direkt beim JC persönlich vorsprechen. Dies kann ggfs. zu einer schnelleren Bearbeitung führen.
 

Elwing76

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Okay gut zu wissen. Naja sie hatte die Stromkostenabrechnung bekommen in Höhe 560 € ( 5 Personen ) und da hatten wir drüber gesprochen das sie gar nicht angegeben hatte dezentrale Wasseraufbereitung zu haben. Dadurch wurde der Überprüfungsantrag gestellt. Sowie die Veränderungsmitteilung.

Bei der Veränderungsmitteilung , dauert sowas auch 6 Monate ?
 

Seepferdchen 2010

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Vielleicht hat ja jemand eine Idee , oder soll man noch warten ?

Du kannst noch zusätzlich zur persönlichen Vorsprache beim JC eine Sachstandanfrage schriftlich einreichen.

Bei der Veränderungsmitteilung , dauert sowas auch 6 Monate ?

Mal eine Frage hast du bzw. deine Freundin hier das Formuar verwendet und wo hat sie das eingetragen unter welchen Punkt?

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents
/Veraenderungsmitteilung-ALGII_ba015414.pdf

Auch schau mal auf die Web-Seite von der Post Sendeverfolgung ob der Brief beim JC eingegangen ist, dazu nimmst du den Beleg von der Post da steht alles drauf was du dafür brauchst.
 
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Elwing76

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Du kannst noch zusätzlich zur persönlichen Vorsprache beim JC eine Sachstandanfrage schriftlich einreichen.

Ist die an eine bestimmte Form gebunden , oder frei formulierbar ?


Mal eine Frage hast du bzw. deine Freundin hier das Formuar verwendet und wo hat sie das eingetragen unter welchen Punkt?

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents
/Veraenderungsmitteilung-ALGII_ba015414.pdf

Ja sie hat das Formular Veränderungsmitteilung genommen zusätzlich das Formular KDU , da das dezentrale angekreuzt - dann Gas und Strom , da die Therme im Bad mit Gas und in der Küche mit Strom betrieben wird. ( kann den Link nicht öffnen , da kommt immer Netzwerküberschreitung und alles andere kann ich aufmachen )

Auch schau mal auf die Web-Seite von der Post Sendeverfolgung ob der Brief beim JC eingegangen ist, dazu nimmst du den Beleg von der Post da steht alles drauf was du dafür brauchst.

Dort ist zu sehen , das es beides angekommen ist.
 

Seepferdchen 2010

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Ist die an eine bestimmte Form gebunden , oder frei formulierbar ?

Nein ist an keine Form gebunden nur als Überschrift Sachstandanfrage schreiben.

Ja sie hat das Formular Veränderungsmitteilung genommen zusätzlich das Formular KDU ,

Und im Anschreiben sich auf das Datum vom Bescheid bezogen, richtig?
 

Elwing76

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Und im Anschreiben sich auf das Datum vom Bescheid bezogen, richtig?

Oh da muss ich jetzt passen weil das nicht so genau weiß. Im Überprüfungsantrag sind die einzelnen Bescheide ganz sicher genannt !

Aber bei der Veränderungsmitteilung ....puh das weiß ich jetzt nicht mehr :sorry:

Wenn ja wo müsste man das angeben ? Kann sein , das wir bzw sie falsch gemacht haben. Es wurde nur die Veränderungsmitteilung ausgefüllt und die KDU Anlage , hätte dazu noch was schriftliches erfolgen sollen ? :icon_kratz:

Wenn ja dann wurde es vergessen , wäre dann gut es nochmal abzuschicken ?
 

Seepferdchen 2010

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Elwing76

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humble

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Hatte hier im Forum gelesen , das man in so einem Überprüfungsantrag alle Bescheide korrekt mit Datum benennen sollte...


Genauso ist es. Wissen leider viele noch nicht, gerade wenn sie ohne Anwalt vorgehen:

Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.10.2014 – B 14 AS 39/13 R – wurde jedoch eine vielen – im Stadium der Überprüfungsantragstellung regelmäßig (auch vor dem Hintergrund der fehlenden Kostenerstattungsregelung) nicht anwaltlich vertretenen – Betroffenen nicht bekannte Trendwende (oder Rückbesinnung) eingeläutet.

Spätestens bis zum Ende des Verwaltungsverfahrens (bzw. des Widerspruchsverfahrens) muss konkretisiert sein, welcher Verwaltungsakt überprüft werden soll und zumindest im Ansatz nachvollziehbar mitgeteilt werden, welche rechtliche Bewertung angegriffen wird bzw. inwiefern von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde.

Quelle: Überprüfungsanträge hinreichend begründen!
 

Elwing76

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So mal ein Update zum ganzen Thema,


also meine Bekannte ist wohl nach einem Anruf des Jobcenters eingeknickt und hat die Anträge zurück gezogen. Ich bin natürlich ziemlich verblüfft und hätte damit nicht gerechnet. Vor allem wollte sie mir das am liebsten verschweigen und hat es erst auf Nachfragen erzählt.

Begründung Jobcenter ( wohlgemerkt nur mündlich ) : Sie heize ja mit Gas und die Kosten sind in den Nebenkosten inbegriffen. Da sie ja eigentlich Strom braucht für die Beheizung für das Wasser brauche ist in dem Fall unwichtig . Denn das Jobcenter übernimmt keine 2 Kosten für die Befeuerung und für Strom schon gar nicht , da es zu teuer ist.

Wenn sie weiterhin auf die Überprüfungsanträge beharren würde , dann käme eine Kürzung der Miete. Denn sie wohne ja in einer Wohnung die zu groß und auch zu teuer ist ( bis Anfang des Jahres lebten in der Wohnung 5 Kinder und die Mutter - zwei sind jetzt aus privaten Gründen die hier nicht das Thema sind in einer WG untergebracht und zu dem Zeitpunkt war die Wohnung angemessen. Mir fällt aber gerade auf die Kinder sind bei ihr gemeldet und auch ab und an zu Besuch) .

Im Moment , da ja Wohnungsmangel herrscht soll sie froh sein , das es geduldet wird und sie nicht rausgeschmissen wird. JC ist doch nicht der Vermieter , das entscheidet immer noch der Vermieter.

Aus diesem Grund hat sie alles zurück gezogen , da sie sich keine Kürzung erlauben kann . Das sie allerdings an den Schulden für Strom schier verzweifelt .....Sie meint selbst wenn sie im Recht wäre und das Geld einklagen könnte , bringt es ihr am Ende nichts - sie braucht das Geld jetzt und nicht Monate oder Jahre später nach der Klage .

Das hat sie mir per sms geschriebem , das dies wohl die SB gesagt hätte und sie daraufhin den Antrag zurück gezogen hat.
Sie hat dazu aber nichts schriftliches .

Tja ich war gestern ziemlich überrumpelt , aber nun gut es ist ihre Entscheidung da kann ich nichts weiter zu sagen. Ich hätte zum Beispiel gar nicht telefoniert sondern auf schriftlichen Bescheid bestanden. :doh: Da hätte man immer noch sehen können , ob ein weitergehen in der Angelegenheit richtig und sinnvoll wäre . Hätte es dann auch hier eingestellt und gefragt ob jemand Tipps dazu hat . Aber so ist es nun zu Ende.

Danke an alle die helfen wollten und Fragen beantwortet bzw Denkanstösse gegeben haben.
 

Elwing76

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Mach ihr mal klar, dass sie ihre Telefonnummer löschen lassen soll.

Das hab ich Ihr schon vorgeschlagen , aber im Moment haben wir keinen Kontakt. Ich hab etwas resigniert , einerseits um Hilfe bitten und dann ist man schon recht weit...Zack ein Anruf vom JC und zack eingeknickt und dann auch noch verschwiegen.

Es ist beschissen zu sehen , wieviel Macht ( bzw Ängste schürrt ) das JC hat das es nur ein paar wohlplatzierter Worte braucht. Das die Elos dann doch lieber verzichten als sich Ärger ins Haus zu holen.
 
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