Schau mal, Wulle, nur so generell, wo Dir schon Hilfe gegeben ward:
Du fragst, ob Du was kannst/darfst dem Amte gegenüber
und ob das alles klappen vermag - im Sinne der §§.
Warum setzt Du Dir durch solche Fragen selber "die Schere"
in den Schädel?
Was wir damit meinen?
Nun:
Beantrage !
die Übernahme der lausigen Kröten.
*zwinker*:
manchmal geht das einfach bei denen prob-los durch:
und Du hast Deine Kohle.
Machen sie Nerv und BESCHEIDen anders,
weißt Du, Du mußt "härteres" nachschieben.
Da Du schon selbstverzichtend die Kohle eigentlich
abgeschrieben hattest, vermagst Du sicherlich ein
büschen warten können.
Nach Ablauf der WIDERSPRUCHsfrist hängste Dir hin
und stellst `nen ÜberprüfungsANTRAG gemäß dingens ...
§ 44 SGB X.
Dauert doch nur `nen paar Tag mehr als einen Monat.
Vielleicht ist doch bis dato schon die Kohle akzeptiert da,
weil dett arme SB keen Bock nich hat, sich zu spreizen.
Spreizt es sich dennoch, geht`s wie gesagt an den
ÜberprüfungsAntrag und danach ist Dir der WIDERSPRUCH
nicht genommen, nebst einem RA, der auch nur 10 Lotten
maximal zu Buche schlägt.
Generaliter wollen wir damit sagen:
Fordert immer frech mit grins!
Zu oft haben wir erlebt: das funzt!
Auch ein "Bluff" zur rechten Zeit -
verschafft kohlemäßig Gemütlichkeit.
Die "ehrenwerte" §§-Reiterei ist als lästiges Übel
noch allemal beizutuen, gelle?
Wir hoffen, der "Tip" kommt an.
Zum Konkreten:
Argumentier bei gegebener Zeit, daß Dir durch
Deinen generellen LeistungsBESCHEID die Pflicht
derer zur Übernahme der Kosten verbrieft war.
Darüber hinaus besteht keine AntragsFRIST,
ergo ist da keine Verjährung drin.
Außerdem wurdest Du ja sicherlich fehlberaten
im Sinne der §§ 13 + 14 SGB I, damals, als Du dies, das
und anderes mal gefragt hattest ... war es nicht so? ... *g*
... wobei wir sehen, wie wichtig es ist,
NIE ! alleine auf`s Amt zu gehen,
denn dann hätte Dein Beipart das bezeugen können
........... so es denn soo war ........ *lach.
Und sicherlich wirst Du nun Deinen ANTRAG kopierterweis
mit einem Eingangsstempel versehen lassen,
ist es nicht so?