Hallo Forum!
Das hier ist die Fortsetzung zu dem hier https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/85611-klageeinreichung-sg-verfristet.html#post1030447 und der Übersichtlichkeit wegen als neuer Thread.
Also, mir ist damals eine 10%-Meldeterminssanktion reingewürgt worden. Auch wenn ich einen m.M.n. wichtigen Grund für das Fernbleiben hatte. Widerspruch brachte natürlich nichts.
Die Klage ist von mir nun damals um nicht ganz 30 Sekunden zu spät eingereicht worden.
Es kam dann (sogar noch) zu einem Gerichtstermin.
Da hat mich der Richter nur vor die Wahl gestellt:
- entweder Klage weiterführen, dann folgt eine Klageabweisung wegen Verfristung,
- oder die Klage noch im Gericht zurückziehen.
Ich habe mich dann für eine Klagerücknahme entschieden. Damit müsste ja nun der Weg frei sein, um wieder von vorn anzufangen, oder?
Nur wie muß ich das jetzt machen?
Dem JC einfach einen Schrieb reinschicken ala ´Hiermit stelle ich einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X gegen den Sanktionsbescheid vom ...?
Und dazu einfach die Begründung des damaligen Widerspruches wieder dazuhängen?
Grüße
Das hier ist die Fortsetzung zu dem hier https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/85611-klageeinreichung-sg-verfristet.html#post1030447 und der Übersichtlichkeit wegen als neuer Thread.
Also, mir ist damals eine 10%-Meldeterminssanktion reingewürgt worden. Auch wenn ich einen m.M.n. wichtigen Grund für das Fernbleiben hatte. Widerspruch brachte natürlich nichts.
Die Klage ist von mir nun damals um nicht ganz 30 Sekunden zu spät eingereicht worden.
Es kam dann (sogar noch) zu einem Gerichtstermin.
Da hat mich der Richter nur vor die Wahl gestellt:
- entweder Klage weiterführen, dann folgt eine Klageabweisung wegen Verfristung,
- oder die Klage noch im Gericht zurückziehen.
Ich habe mich dann für eine Klagerücknahme entschieden. Damit müsste ja nun der Weg frei sein, um wieder von vorn anzufangen, oder?
Nur wie muß ich das jetzt machen?
Dem JC einfach einen Schrieb reinschicken ala ´Hiermit stelle ich einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X gegen den Sanktionsbescheid vom ...?
Und dazu einfach die Begründung des damaligen Widerspruches wieder dazuhängen?
Grüße