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ExitUser
Gast
Ich habe beim JC nach § 44 SGB X einen Überprüfungsantrag für einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid aus dem Jahr 2008 gestellt.
Als Begründung habe ich angeführt: Leistungsberechtigte nach SGB II müssen sich ihr Nebenkostenguthaben nicht als Einkommen anrechnen lassen, wenn das Guthaben durch Nebenkostenvorauszahlung erzielt worden ist, die aus der Regelleistung bestritten wurde (SG Chemnitz Az. S 14 AS 4157/12 v. 11.04.2013 Urteil).
Die Widerspruchsstelle teilt nun mit:
"Der Überprüfungsantrag ist ohne Sach- und Rechtsprüfung abzulehnen. Nach § 40 Absatz 1 Satz 2 SGB II in Verbindung mit § 44 Absatz 4 SGB X kann eine Rücknahme und Nachzahlung nur für einen Zeitraum von einem Jahr erfolgen. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Überprüfungsantrag gestellt wird. Der auf Ihren Antrag zu überprüfende Zeitraum liegt außerhalb dieser Frist."
Ist diese Rechtsauffassung zutreffend? Findet sie auf meinen Fall überhaupt Anwendung?
Die Rückzahlungsforderung des JC wurde damals nicht mit der laufenden Leistung verrechnet, sondern ich zahle seit 2011 monatlich 10 Euro ab.
Als Begründung habe ich angeführt: Leistungsberechtigte nach SGB II müssen sich ihr Nebenkostenguthaben nicht als Einkommen anrechnen lassen, wenn das Guthaben durch Nebenkostenvorauszahlung erzielt worden ist, die aus der Regelleistung bestritten wurde (SG Chemnitz Az. S 14 AS 4157/12 v. 11.04.2013 Urteil).
Die Widerspruchsstelle teilt nun mit:
"Der Überprüfungsantrag ist ohne Sach- und Rechtsprüfung abzulehnen. Nach § 40 Absatz 1 Satz 2 SGB II in Verbindung mit § 44 Absatz 4 SGB X kann eine Rücknahme und Nachzahlung nur für einen Zeitraum von einem Jahr erfolgen. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Überprüfungsantrag gestellt wird. Der auf Ihren Antrag zu überprüfende Zeitraum liegt außerhalb dieser Frist."
Ist diese Rechtsauffassung zutreffend? Findet sie auf meinen Fall überhaupt Anwendung?
Die Rückzahlungsforderung des JC wurde damals nicht mit der laufenden Leistung verrechnet, sondern ich zahle seit 2011 monatlich 10 Euro ab.
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