Überprüfungsantrag (§44 SGB X)

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Ein Überprüfungsantrag kann bei fehlerhaften Bescheiden oder - sofern noch sinnvoll - nach abgelehnten Widersprüchen gestellt werden.
Mit diesem Überprüfungsantrag können Leistungen bis zu 4 Jahren rückwirkend nachgefordert werden.
Ausnahmen davon gibt es für Asylbewerber (AsylbLG) und im SGB II, hier können Leistungen nur bis zu einem Jahr rückwirkend nachgefordert werden.
Ein Überprüfungsantrag kann auch bei Rückforderungen seitens des JC an euch gestellt werden, sofern man der Meinung ist, dass die Rückforderung ganz oder in Teilen unzutreffend ist.

Vorlage für einen Überprüfungsantrag (Fensterbrief) herunterladen.

Weitere Informationen dazu:
 
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