Guten Tag zusammen,
zu erst einmal zu meiner Vorgeschichte:
Undzwar wohne ich bei meinem Vater, der Rente bekommt und somit kein Geld vom Jobcenter bezieht. Meine Mutter jedoch hatte einen sehr geringen Betrag vom Jobcenter bezogen, weil die Rente von meinem Vater nicht ausreichend war, ich meine zu glauben das es ca. 60€ waren, die meine Mutter vom JC bezog. Meine Mutter ist aber leider im Juli 2015 plötzlich verstorben und diesbezüglich habe ich eine Frage.
Es war immer so, dass mir das Jobcenter ca. 220€ für Kosten der Unterkunft zugestanden hat. Diese 220€ setzten sich aus der Miete für unsere Wohnung geteilt durch 3 Personen die zur Bedarfsgemeinschaft gehörten.
Jetzt ist ja meine Mutter Juli 2015 verstorben, wie oben bereits erwähnt und ich selbst hatte immer viel Ärger mit dem JC und meine Mutter hatte die Anträge ausgefüllt und so ist es mir erst im Dezember 2018 aufgefallen, als ich einen Antrag zur Weiterbewillung von Leistung gestellt habe, dass für Januar 2019 die KdU plötzlich statt der 220€ sonst 357€ betrugen und dann habe ich mal nachgeschaut, wie diese sich zusammensetzten.
Es ist wohl nun so, dass mir beim Antrag in diesem Jahr erstmal 357€ für KdU zugestanden worden sind, da die Miete sich nun statt durch 3 im Haushalt lebende Personen nur noch durch 2 geteilt worden sind, da ja meine Mutter aufgrund des Sterbefalls kein Teil dieser Bedarfsgemeinschaft mehr ist.
Das hatte mich sehr verwundert, da ich damals nach dem Tod meiner Mutter eine Sterbeurkunde eingereicht habe und bei dem ersten Weiterbewilligungsantrag, den ich statt meine Mutter dann im Dezember ausgefüllt hatte, habe ich diese Sterbeurkunde erneut dazu gelegt inkl. Mietkosten und den Rentenbescheid meines Vaters. Es liegen auch nach wie vor die Bewilligungsbescheide vor und man sieht eben, dass in allen die KdU durch 3 geteilt worden sind, trotz des Sterbefalls und nicht wie seit Januar 2019 durch nur noch 2 Personen.
Ich hatte dann auch umgehend einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X gestellt um die falschen Bescheide zu überprüfen undzwar von Aug. 2015-Dez. 2018, da eben in diesem Zeitraum die KdU immer weiter durch 3 geteilt wurden.
Nun bekam ich diese Woche die Antwort und es wurden ein paar Bescheide aufgehoben und mir ein Betrag von ca. ~1500€ für den Zeitraum Feb. 2017- Jan. 2018 zugesichert und dieser ist auch schon eingegangen. Die ganzen Monate davor wurden abgelehnt, da die Frist wohl nur bis maximal 1 Jahr rückwirkend ausreiche und mir daher die fehlenden 17 Monate davor, wo die Kosten falsch berechnet worden sind, nicht zurückerstattet werden, was immerhin ein Betrag von ca. ~2200€ ist.
Nun habe ich im Internet selbst nachgelesen und bin fündig geworden: "Der rückwirkende Überprüfungszeitraum für Verwaltungsakte nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) und dem SGB XII (Sozialhilfe) wurde seit dem 1. April 2011 auf ein Jahr verkürzt (§ 40 SGB II, § 116aSGB XII). Diese Frist beginnt mit dem Beginn des Jahres, in dem der Antrag gestellt wurde (§ 44 Abs. 4 Satz 3 SGB X). "
Das ist ja warum die restlichen 17 Monate die vor dieser Frist liegen nicht mehr berücksichtigt worden sind. Das verstehe ich, dennoch frage ich mich, ob man da noch irgendetwas tun kann mit Hilfe eines Anwalts oder ob gar keine Chance mehr besteht an dieses Geld zu kommen, denn ich kann das definitiv mittels der Bescheide nachweisen, dass mir zu wenig KdU in diesem Zeitraum gezahlt wurde.
Leider war der Tod meiner Mutter sehr schlimm für mich und ich war die ersten 2 Jahre danach froh, dass das JC mir weiterhin Leistung gezahlt hat und ich dachte es sei schon alles richtig, da ich ja auch alles ehrlich und rechtzeitig eingereicht hatte (Anträge, Sterbeurkunde, Mietnachweise, Rentenbescheid meines Vaters) und das JC mir immer zu wenig bewilligt hatte, ich das aber nicht verstanden hatte, weil ich für den Papierkram aufgrund meiner Trauer keinen Kopf hatte.
Jetzt im Nachhinein, wo ich mein Leben wieder in die Hand genommen und einigermaßen im Griff bekommen habe, ist es natürlich super ärgerlich, wenn man nix mehr daran ändern kann, denn dieses Geld wäre die Rettung gewesen, um anfallende OP Kosten zu bezahlen, die ich selbst tragen muss. Ich hatte massives Übergewicht und hatte innerhalb von 13 Monaten von 185kg auf 90kg abgenommen und die Krankenkasse möchte mir die Hautoperation leider nicht bezahlen, dafür hätte ich dieses Geld dann verwendet. Das ist auch der Grund, wieso ich mein Leben nach dem Tod meiner Mutter erstmal selbst in den Griff bekommen musste und froh war, dass ich überhaupt weiter Geld vom JC bekommen habe, denn ich hatte die Sorge, dass das JC mir sagen würde, dass ich bei meinem Vater wohne und seine Rente für 2 Personen ausreichend sei, daher habe ich die Bewilligungsbescheide nie angezweifelt bis im vergangenen Monat, als ich mir diese Mal genauer angeschaut habe und mir dieser wohl mutwillige Fehler des JC aufgefallen ist, denn wie können die 3 Jahre in Folge bei korrekt gestellten Anträgen und trotz mehrfachen Einreichens der Sterbeurkunde die KdU weiter durch 3 gerechnet haben. Das kann ja 1x passieren, aber 3 Jahre in Folge ist doch schon merkwürdig.
Ich hoffe man kann noch irgendwie etwas machen und hier hat jemand dahingehend ein schlauen Rat, wie ich diesen Zeitraum doch noch irgendwie geltend machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
zu erst einmal zu meiner Vorgeschichte:
Undzwar wohne ich bei meinem Vater, der Rente bekommt und somit kein Geld vom Jobcenter bezieht. Meine Mutter jedoch hatte einen sehr geringen Betrag vom Jobcenter bezogen, weil die Rente von meinem Vater nicht ausreichend war, ich meine zu glauben das es ca. 60€ waren, die meine Mutter vom JC bezog. Meine Mutter ist aber leider im Juli 2015 plötzlich verstorben und diesbezüglich habe ich eine Frage.
Es war immer so, dass mir das Jobcenter ca. 220€ für Kosten der Unterkunft zugestanden hat. Diese 220€ setzten sich aus der Miete für unsere Wohnung geteilt durch 3 Personen die zur Bedarfsgemeinschaft gehörten.
Jetzt ist ja meine Mutter Juli 2015 verstorben, wie oben bereits erwähnt und ich selbst hatte immer viel Ärger mit dem JC und meine Mutter hatte die Anträge ausgefüllt und so ist es mir erst im Dezember 2018 aufgefallen, als ich einen Antrag zur Weiterbewillung von Leistung gestellt habe, dass für Januar 2019 die KdU plötzlich statt der 220€ sonst 357€ betrugen und dann habe ich mal nachgeschaut, wie diese sich zusammensetzten.
Es ist wohl nun so, dass mir beim Antrag in diesem Jahr erstmal 357€ für KdU zugestanden worden sind, da die Miete sich nun statt durch 3 im Haushalt lebende Personen nur noch durch 2 geteilt worden sind, da ja meine Mutter aufgrund des Sterbefalls kein Teil dieser Bedarfsgemeinschaft mehr ist.
Das hatte mich sehr verwundert, da ich damals nach dem Tod meiner Mutter eine Sterbeurkunde eingereicht habe und bei dem ersten Weiterbewilligungsantrag, den ich statt meine Mutter dann im Dezember ausgefüllt hatte, habe ich diese Sterbeurkunde erneut dazu gelegt inkl. Mietkosten und den Rentenbescheid meines Vaters. Es liegen auch nach wie vor die Bewilligungsbescheide vor und man sieht eben, dass in allen die KdU durch 3 geteilt worden sind, trotz des Sterbefalls und nicht wie seit Januar 2019 durch nur noch 2 Personen.
Ich hatte dann auch umgehend einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X gestellt um die falschen Bescheide zu überprüfen undzwar von Aug. 2015-Dez. 2018, da eben in diesem Zeitraum die KdU immer weiter durch 3 geteilt wurden.
Nun bekam ich diese Woche die Antwort und es wurden ein paar Bescheide aufgehoben und mir ein Betrag von ca. ~1500€ für den Zeitraum Feb. 2017- Jan. 2018 zugesichert und dieser ist auch schon eingegangen. Die ganzen Monate davor wurden abgelehnt, da die Frist wohl nur bis maximal 1 Jahr rückwirkend ausreiche und mir daher die fehlenden 17 Monate davor, wo die Kosten falsch berechnet worden sind, nicht zurückerstattet werden, was immerhin ein Betrag von ca. ~2200€ ist.
Nun habe ich im Internet selbst nachgelesen und bin fündig geworden: "Der rückwirkende Überprüfungszeitraum für Verwaltungsakte nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) und dem SGB XII (Sozialhilfe) wurde seit dem 1. April 2011 auf ein Jahr verkürzt (§ 40 SGB II, § 116aSGB XII). Diese Frist beginnt mit dem Beginn des Jahres, in dem der Antrag gestellt wurde (§ 44 Abs. 4 Satz 3 SGB X). "
Das ist ja warum die restlichen 17 Monate die vor dieser Frist liegen nicht mehr berücksichtigt worden sind. Das verstehe ich, dennoch frage ich mich, ob man da noch irgendetwas tun kann mit Hilfe eines Anwalts oder ob gar keine Chance mehr besteht an dieses Geld zu kommen, denn ich kann das definitiv mittels der Bescheide nachweisen, dass mir zu wenig KdU in diesem Zeitraum gezahlt wurde.
Leider war der Tod meiner Mutter sehr schlimm für mich und ich war die ersten 2 Jahre danach froh, dass das JC mir weiterhin Leistung gezahlt hat und ich dachte es sei schon alles richtig, da ich ja auch alles ehrlich und rechtzeitig eingereicht hatte (Anträge, Sterbeurkunde, Mietnachweise, Rentenbescheid meines Vaters) und das JC mir immer zu wenig bewilligt hatte, ich das aber nicht verstanden hatte, weil ich für den Papierkram aufgrund meiner Trauer keinen Kopf hatte.
Jetzt im Nachhinein, wo ich mein Leben wieder in die Hand genommen und einigermaßen im Griff bekommen habe, ist es natürlich super ärgerlich, wenn man nix mehr daran ändern kann, denn dieses Geld wäre die Rettung gewesen, um anfallende OP Kosten zu bezahlen, die ich selbst tragen muss. Ich hatte massives Übergewicht und hatte innerhalb von 13 Monaten von 185kg auf 90kg abgenommen und die Krankenkasse möchte mir die Hautoperation leider nicht bezahlen, dafür hätte ich dieses Geld dann verwendet. Das ist auch der Grund, wieso ich mein Leben nach dem Tod meiner Mutter erstmal selbst in den Griff bekommen musste und froh war, dass ich überhaupt weiter Geld vom JC bekommen habe, denn ich hatte die Sorge, dass das JC mir sagen würde, dass ich bei meinem Vater wohne und seine Rente für 2 Personen ausreichend sei, daher habe ich die Bewilligungsbescheide nie angezweifelt bis im vergangenen Monat, als ich mir diese Mal genauer angeschaut habe und mir dieser wohl mutwillige Fehler des JC aufgefallen ist, denn wie können die 3 Jahre in Folge bei korrekt gestellten Anträgen und trotz mehrfachen Einreichens der Sterbeurkunde die KdU weiter durch 3 gerechnet haben. Das kann ja 1x passieren, aber 3 Jahre in Folge ist doch schon merkwürdig.
Ich hoffe man kann noch irgendwie etwas machen und hier hat jemand dahingehend ein schlauen Rat, wie ich diesen Zeitraum doch noch irgendwie geltend machen kann.
Mit freundlichen Grüßen