Der Ratlose
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hallo,
ich hatte im April 2012 einen Überprüfungsantrag (gemäß § 44 Abs1 Satz1 SGB X gestellt) für die Zeiträume vom 01.11.2010 bis April 2012.
Nun schreibt das JC das der Zeitraum vom 01.11.2010 bis zum 31.12.2012 nicht überprüft wurde da die maßgebliche Frist für die Bescheide bereits abgelaufen ist.
Würde ich ja eigentlich verstehen aber, die Bescheide sind immer nur vorläufig. Das JC hat bei mir noch nie entgültige bzw abschließende Bewilligungsbescheide erstellt.
deswegen bin ich der Meinung das noch alles offen ist - oder?
ich hatte im April 2012 einen Überprüfungsantrag (gemäß § 44 Abs1 Satz1 SGB X gestellt) für die Zeiträume vom 01.11.2010 bis April 2012.
Nun schreibt das JC das der Zeitraum vom 01.11.2010 bis zum 31.12.2012 nicht überprüft wurde da die maßgebliche Frist für die Bescheide bereits abgelaufen ist.
Würde ich ja eigentlich verstehen aber, die Bescheide sind immer nur vorläufig. Das JC hat bei mir noch nie entgültige bzw abschließende Bewilligungsbescheide erstellt.
deswegen bin ich der Meinung das noch alles offen ist - oder?