Hallo,
ich möchte mich gerne erkungigen, ob ich eine Überprüfung wegen Untätigkeit der
Arge einleiten kann.
Habe im Oktober 2008 ein Nebenverdienst begonnen,
im
Hartz IV bescheid war erstmal ein Pauschaler Betrag Angerechnet worden.
Nach erhalt des Lohnzettels Ende November 2008 ihn bei der
Arge eingereicht, und jetzt jeden Monat bis einschließlich Februar 2009.
Nun Jetzt das wesentliche, es erfolgte keine Bearbeitung. Die Widerspruchsfrist ist ja auch erloschen.
Kann ich Jetzt trotzt dem eine Überprüfung wegen Untätigkeit der
Arge einleiten?
Für jede
Hilfe wäre ich dankbar.