Hallo liebe Forumgemeinde,
ich habe heute eine sonderbare Aufforderung zu meinem ALG2 Weiterbewilligungsbescheid bekommen.
Zitat:
"Sehr geehrter Herr xxx,
zur Überprüfung Ihres Leistungsanspruchs ist es erforderlich, dass Sie folgende Unterlagen einreichen bzw. folgende Auskünfte erteilen:
-schriftliche Erklärung, von welchen Mitteln Sie Lebensmittel einkaufen oder Dinge des täglichen Bedarfs erwerben. Auf Ihren Kontoauszügen sind in 3 Monaten lediglich zwei Barabhebungen in Höhe von insgesamt 700,00€ ersichtlich (Zeitraum vom 06.04. bis 20.07.2018). Wobei davon 200,00€ am 09.04.2018 abgehoben worden sind und die restlichen 500,00€ erst wieder am 18.06.2018. Weitere EC-Kartenzahlungen oder Ähnliches sind nicht ersichtlich.
Reichen Sie daher zum Zwecke der beschleunigten Prüfung, die benötigten Unterlagen bis zum 28.08.2018 ein bzw. geben Sie die entsprechenden Informationen und belegen Sie diese durch entsprechende Nachweise."
Kurze Infos noch dazu von mir und dann zur Frage. Auf dem aktuellen Folgenatrag habe ich 50€ als Barguthaben angegeben. Ich habe von dem abgehobenen Geld gelebt, mir so ziemlich nur Nahrung gekauft und in der Apotheke ein paar Dinge sowie eine Telefonkarte und etwas Unterwäsche. Das Ganze wurde die letzten Monate etwas teurer, da ich jetzt etwas gesünder leben muss (krankheitsbedingt). Ich habe allerdings keine schriftlichen Nachweise, da ich die Kassenbons immer nach Überprüfung nach dem Einkauf wegwerfe. Wie soll ich mich nun verhalten, ich kann ja nichts nachweisen. Habt ihr noch andere Tipps, um solche Aufforderungen in Zukunft zu vermeiden?
Wahrscheinlich fragt der Leistungsrechner sich wo 450€ in etwa 1 Monat hin sind oder wie ich 2 Monate mit einer Abhebung von 200€ auskam?
Edit: Ich habe mal ein Beispielschreiben aufgesetzt. Ist das so in Ordnung oder würdet ihr es umformulieren?
"Betreff: AZ XXX – Überprüfung des Leistungsanspruchs, Erklärung zu Ausgaben.
Sehr geehrte Frau XXX,
ich lebe sparsam und hebe daher immer im Voraus Geld für mehrere Monate von meinem Konto ab, deshalb erfolgte im Mai 2018 auch keine Abhebung. Lebensmittel und sonstige Dinge des täglichen Bedarfs bezahle ich grundsätzlich in bar, von dem vom Konto abgehobenen Geld.
Quittungen für gekaufte Lebensmittel oder sonstige Dinge hebe ich nicht auf, da sie nach kurzer Sichtung nach dem Einkauf im Müll landen oder ich der Umwelt zuliebe erst gar keine Quittung verlange. Ich kann daher nicht mit Nachweisen dienen.
Mit freundlichen Grüßen"
ich habe heute eine sonderbare Aufforderung zu meinem ALG2 Weiterbewilligungsbescheid bekommen.
Zitat:
"Sehr geehrter Herr xxx,
zur Überprüfung Ihres Leistungsanspruchs ist es erforderlich, dass Sie folgende Unterlagen einreichen bzw. folgende Auskünfte erteilen:
-schriftliche Erklärung, von welchen Mitteln Sie Lebensmittel einkaufen oder Dinge des täglichen Bedarfs erwerben. Auf Ihren Kontoauszügen sind in 3 Monaten lediglich zwei Barabhebungen in Höhe von insgesamt 700,00€ ersichtlich (Zeitraum vom 06.04. bis 20.07.2018). Wobei davon 200,00€ am 09.04.2018 abgehoben worden sind und die restlichen 500,00€ erst wieder am 18.06.2018. Weitere EC-Kartenzahlungen oder Ähnliches sind nicht ersichtlich.
Reichen Sie daher zum Zwecke der beschleunigten Prüfung, die benötigten Unterlagen bis zum 28.08.2018 ein bzw. geben Sie die entsprechenden Informationen und belegen Sie diese durch entsprechende Nachweise."
Kurze Infos noch dazu von mir und dann zur Frage. Auf dem aktuellen Folgenatrag habe ich 50€ als Barguthaben angegeben. Ich habe von dem abgehobenen Geld gelebt, mir so ziemlich nur Nahrung gekauft und in der Apotheke ein paar Dinge sowie eine Telefonkarte und etwas Unterwäsche. Das Ganze wurde die letzten Monate etwas teurer, da ich jetzt etwas gesünder leben muss (krankheitsbedingt). Ich habe allerdings keine schriftlichen Nachweise, da ich die Kassenbons immer nach Überprüfung nach dem Einkauf wegwerfe. Wie soll ich mich nun verhalten, ich kann ja nichts nachweisen. Habt ihr noch andere Tipps, um solche Aufforderungen in Zukunft zu vermeiden?
Wahrscheinlich fragt der Leistungsrechner sich wo 450€ in etwa 1 Monat hin sind oder wie ich 2 Monate mit einer Abhebung von 200€ auskam?
Edit: Ich habe mal ein Beispielschreiben aufgesetzt. Ist das so in Ordnung oder würdet ihr es umformulieren?
"Betreff: AZ XXX – Überprüfung des Leistungsanspruchs, Erklärung zu Ausgaben.
Sehr geehrte Frau XXX,
ich lebe sparsam und hebe daher immer im Voraus Geld für mehrere Monate von meinem Konto ab, deshalb erfolgte im Mai 2018 auch keine Abhebung. Lebensmittel und sonstige Dinge des täglichen Bedarfs bezahle ich grundsätzlich in bar, von dem vom Konto abgehobenen Geld.
Quittungen für gekaufte Lebensmittel oder sonstige Dinge hebe ich nicht auf, da sie nach kurzer Sichtung nach dem Einkauf im Müll landen oder ich der Umwelt zuliebe erst gar keine Quittung verlange. Ich kann daher nicht mit Nachweisen dienen.
Mit freundlichen Grüßen"
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