Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes v.15.12.10 kann man einen Überprüfungsantrag hinsichtlich der Warmwasserbereitungskosten für die Vergangenheit stellen. Mir wurden seit Anfang 2009 mtl. 15,93 € für Warmwasserbereitungskosten von den Heizkosten abgezogen. Prozentual waren das 15,71%. Trifft es dann für mich aus zu einen Überprüfungsantrag zu stellen? Ich kann das alles nicht ganz nachvollziehen. Befinde mich in einer BG (2 Erwachsene 1 Kind).