Übernimmt jc Rechnung vom Finanzamt?

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christina86

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Hallo, ich hatte eine selbständige Tätigkeit als freiberufler für paar Monate Bin jetzt wieder beim JC . Habe jetzt ne Rechnung vom Finanzamt in Höhe von 800€ bekommen. Muss ich das zahlen oder wird es vom JC bezahlt? Oder dem Finanzamt mein JC Bescheid schicken? Vielen Dank!
 

franky0815

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Hallo, ich hatte eine selbständige Tätigkeit als freiberufler für paar Monate Bin jetzt wieder beim JC . Habe jetzt ne Rechnung vom Finanzamt in Höhe von 800€ bekommen.

das ist keine rechnung sondern mit grosser wahrscheinlichkeit ein steuerbescheid, selbstverständlich musst du den selbst zahlen, da nützt dir auch dein alg2 bescheid nichts.
 
C

ckl1969

Gast
Es geht um eine Einkommensteuer. Also muss ich das aus meiner eigenen Tasche zahlen..?

Ja, mußt du. Es sei denn, in dem Bescheid wäre ein Fehler enthalten. Dann könntest du, falls die Frist noch nicht verstrichen ist, Widerspruch einlegen.

Falls du den Betrag nicht, nur teilweise oder nur in Raten zahlen kannst, solltest du frühzeitig mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen. Evtl. kommt dann eine Stundung oder Ratenzahlung in Betracht.
 

christina86

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Noch eine Frage wegen der selbständigkeit. Wenn ich ein Hauptgewerbe anmelde, habe ich Anspruch auf das JC , also wird mir noch die Miete gezahlt usw. bis ich komplett auf eigenen Beinen stehen kann?
 

Solanus

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Noch eine Frage wegen der selbständigkeit. Wenn ich ein Hauptgewerbe anmelde, habe ich Anspruch auf das JC , also wird mir noch die Miete gezahlt usw. bis ich komplett auf eigenen Beinen stehen kann?

Wenn DU ein Gewerbe anmeldest, dann wirst DU, solange Dein Einkommen aus der Selbständigkeit nicht ausreichend ist, als Aufstocker behandelt. Nur mit dem Unterschied, dass DU als Selbständiger noch wesentlich mehr um Deine Rechte kämpfen musst.

Sprich, wenn Du schon als "normaler Hartzi" solche Probleme hast, wie willst Du dann erst als Selbständiger bestehen? An Deiner Stelle würde ich mir das genau überlegen.
 

franky0815

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Es geht um eine Einkommensteuer. Also muss ich das aus meiner eigenen Tasche zahlen..?

hast du denn für das betreffende jahr überhaupt eine einkommensteuererklärung abgegeben, wenn nein könnte es sein das das finanzamt deine steuerschuld nur geschätzt hat, dann gibt es vll. noch eine möglichkeit das du die 800€ nicht zahlen musst wenn du gar kein einkommen in entsprechender höhe hattest.
 
E

ExitUser

Gast
Ja, offensichtlich hattest DU EINKOMMEN, also musst DU darauf STEUERN zahlen und dies musst DU selbst tun.

So vorwurfsvoll?

Fallen die Steuern während des Leistungsbezugs monatlich an, werden sie vom Einkommen abgesetzt. Eine Steuererstattung kassiert das JC ein, eine Forderung darf man selbst blechen. Gerecht ist anders.
 

franky0815

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Ja, ich war beim Steuerberater.

dann musst du doch gewusst haben was auf dich zukommt, wenn du steuern zahlen musst dann hattest du ja auch einkommen, die steuerfreigrenze lag 2017 bei 8820€ dann musst du ja mehr verdient haben, auch als freiberufler sollte man wissen das da im folgejahr das finanzamt die hand aufhält.
 

Couchhartzer

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Ja, ich war beim Steuerberater.
Dann gehört es auch zu dessen Aufgabe den Bescheid des Finanzamtes auf seine Richtigkeit zu prüfen und ggf. bei Fehlern für Korrektur zu sorgen.

Und das JC wird eine Steuernachzahlung nicht komplett übernehmen, denn diese resultiert ja aus einem zugeflossenen Einkommen.
Allenfalls eine Bereinigung des mal zugeflossenen Einkommens das zu dieser Steuerberechnung führte käme in Betracht und dann ggf. ein neuberechneter Bescheid des JC , wenn das Einkommen mal auf Leistungen angerechnet wurde.
 

Solanus

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Wo ist da ein Vorwurf? Wer Einkommen hat, welches ein bestimmtes Maß überschreitet, zahlt nunmal Steuern.

Fallen die Steuern während des Leistungsbezugs monatlich an, werden sie vom Einkommen abgesetzt. Eine Steuererstattung kassiert das JC ein, eine Forderung darf man selbst blechen. Gerecht ist anders.

Wo steht, das ALG II gerecht ist? Wäre es gerecht würde es alg. BGE heißen. So ist es Alimente des Staates für Menschen ohne eigenes oder mit zu wenig Einkommen. Der Staat ist jedoch nicht zu den Menschen gerecht, sondern zum Kapital. So ist es nunmal und wird aller vier Jahre von den Menschen gewünscht und gewählt, wie gerade wieder.
 

franky0815

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wenn vorhersehbar ist wie hoch die einnahmen sein werden könnte man ja mit dem finanzamt monatliche vorauszahlungen vereinbaren die man dann natürlich auch in seiner eks angibt und so sein einkommen mindert.
 

Helga40

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Nirgends steht das, weil es falsch ist. Die Steuernachzahlung würde einkommensmindernd in dem BWA berücksichtigt werden, in dem die Steuernachzahlung fällig ist. Da aber das Gewerbe anscheinend abgemeldet ist, gibt es auch keine Einnahmen aus dem Gewerbe, von dem was abgesetzt werden kann.

Auf Einkommen alter Bewilligungsabschnitte wird es nicht angerechnet, auch nicht, wenn die Steuerschuld auf diesen Zeiträumen beruht.
 

Claus.

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Dann gehört es auch zu dessen Aufgabe
MWn ist für die Richtigkeit der Angaben des Steuerberaters nicht der Steuerberater verantwortlich, sondern (weiterhin) der Steuerpflichtige.

Ich verstehe allerdings auch nicht, warum jemand erst einen Steuerberater engagieren sollte -weil er es nicht selbst machen kann-, um dann die Arbeit des Steuerberaters überprüfen zu müssen ... was er dann wohl genauso wenig kann.

Noch eine Frage wegen der selbständigkeit. Wenn ich ein Hauptgewerbe anmelde,
War die Frage ernst gemeint? Ich weiß schon ... aus Spaß wurde ernst, heute ist Ernst 12 Jahre alt.

MWn kann weder ein Nebengewerbe noch ein Hauptgewerbe angemeldet werden. Sondern lediglich ein -Gewerbe-. Krabbelt dieses unter 17´500€ (netto?!), wird es vom FA als Kleingewerbe (genauer gesagt nach der Kleinunternehmerregelung) behandelt (allerdings wohl auch nicht ewig). Geht es darüber, wird es zum Vollerwerbsgewerbe.
 

franky0815

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alt.

MWn kann weder ein Nebengewerbe noch ein Hauptgewerbe angemeldet werden. Sondern lediglich ein -Gewerbe-. Krabbelt dieses unter 17´500€ (netto?!), wird es vom FA als Kleingewerbe (genauer gesagt nach der Kleinunternehmerregelung) behandelt (allerdings wohl auch nicht ewig). Geht es darüber, wird es zum Vollerwerbsgewerbe.

man kann auf dem bogen der gewerbeanmeldung an kreuz machen bei nebenberuflich, wenn man allerdings sonst keinem anderen beruf nachgeht wird es schwierig das als nebenberuflich laufen zu lassen.

die kleinunternehmerregelung betrifft in der hauptsache die umsatzsteuer, wenn man zur kleinunternehmerregelung optiert ist man nicht umsatzsteuerpflichtig und darf dann natürlich auf seinen rechnung auch keine umsatzsteuer ausweisen.
für dienstleiter kann eine kleinunternehmerregelung sinnvoll sein, sobald aber wareneinkauf ins spiel kommt würde ich eher davon abraten da ja die ware für den bruttopreis gekauft werden muss.
 

alpha

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man kann auf dem bogen der gewerbeanmeldung an kreuz machen bei nebenberuflich, wenn man allerdings sonst keinem anderen beruf nachgeht wird es schwierig das als nebenberuflich laufen zu lassen.

Dieses Feld hat steuerrechtlich oder gewerberechtlich keine Auswirkungen afaik. Es dient lediglich der Statistik, dem FA ist es auch egal, so lange Du Deine Steuererklärung ordentlich und ehrlich machst. Beim JC könnte es anders sein, einer vom Gewerbeamt hat mir mal gesagt, JC verlangt Änderungen dieses Status. Unbegründet natürlich, war bei mir auch so. Damals hatte ich das noch mit gemacht.

Der gute Mann vermutet zb. eine Umstellung Gewerbe von Neben - auf Hauptberuflich könnte dazu dienen, den Gewerbetreibenden aus der Statistik zu kriegen. Er war auch vom JC genervt.

Zu Kleinunternehmer, nicht ganz richtig, die Ware wird so oder so als Brutto bezahlt. ABER, als Kleinunternehmer darfst Du keine Vst abziehen. D.h. idT, dass es zB. für Händler besser wäre nicht diese Regelung in Anspruch zu nehmen.
 
E

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Gast
Wer nichtmal eine Rechnung von einem Steuerbescheid unterscheiden kann, der sollte von Selbständigkeit wohl besser die Finger lassen, erst recht in Kombination mit dem JC .
 

franky0815

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Dieses Feld hat steuerrechtlich oder gewerberechtlich keine Auswirkungen afaik.

das es steuerrechtlich keine auswirkungen hat is klar, aber zb. in bezug auf die krankenversicherung schon, als hauptberuflich selbstständiger zahlt du den satz den selbstständige zu zahlen haben, als nebenberuflicher kommst du mit dem satz für freiwillig versicherte davon wenn du die einkommensgrenze nicht überschreitest.

beim jc wiederum hat nebenberuflich den nachteil das du dann ja zum teil der vermittlung zur verfügung stehst.
 
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