man kann auf dem bogen der gewerbeanmeldung an kreuz machen bei nebenberuflich, wenn man allerdings sonst keinem anderen beruf nachgeht wird es schwierig das als nebenberuflich laufen zu lassen.
Dieses Feld hat steuerrechtlich oder gewerberechtlich keine Auswirkungen afaik. Es dient lediglich der Statistik, dem FA ist es auch egal, so lange Du Deine Steuererklärung ordentlich und ehrlich machst. Beim
JC könnte es anders sein, einer vom Gewerbeamt hat mir mal gesagt,
JC verlangt Änderungen dieses Status. Unbegründet natürlich, war bei mir auch so. Damals hatte ich das noch mit gemacht.
Der gute Mann vermutet zb. eine Umstellung Gewerbe von Neben - auf Hauptberuflich könnte dazu dienen, den Gewerbetreibenden aus der Statistik zu kriegen. Er war auch vom
JC genervt.
Zu Kleinunternehmer, nicht ganz richtig, die Ware wird so oder so als Brutto bezahlt. ABER, als Kleinunternehmer darfst Du keine Vst abziehen. D.h. idT, dass es zB. für Händler besser wäre nicht diese Regelung in Anspruch zu nehmen.