Übernimmt die ARGE bei einem Umzug die Makler Provision?

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Bunny Lake

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Wenn die Fläche und die Kaltmiete zu den Voraussetzungen der Arge passen?
 
Selbst wenn es diese Bemühungen gab, wird die Arge sich rausreden, man könne sich ja bei Wohnungsbaugenossenschaften bewerben. Auch wenn die derzeit keine freie Wohnung haben, sind die dennoch in ihrem Bestand und somit ist ausreichend Wohnraum zu finden....
Habe ich schon alles durch.

Also stell dich bitte nicht darauf ein, das die Arge da irgendwas an den Makler zahlt.
 
Unter drei Bedingungen hat die Arge auch die Provision für einen Makler zu tragen:

1. Der Umzug ist erforderlich.

2. Ohne Makler ist keine Wohnung zu finden.

3. Die Kosten sind vorher zu beantragen.

Beantrage, bevor du umziehst, die Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten und führe dabei auch die Maklerprovision auf. Lehnt die Arge deinen Antrag ab, dann lege Widerspruch ein und führe anschließend (nach dem ablehnenden Widerspruchsbescheid) eine Klage. Du wirst darlegen und nachweisen müssen, dass ohne Makler keine Wohnung zu finden ist.
 
Beantrage, bevor du umziehst, die Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten und führe dabei auch die Maklerprovision auf. Lehnt die Arge deinen Antrag ab, dann lege Widerspruch ein und führe anschließend (nach dem ablehnenden Widerspruchsbescheid) eine Klage. Du wirst darlegen und nachweisen müssen, dass ohne Makler keine Wohnung zu finden ist.

bevor der Mietvertrag von Dir unterschrieben wird, umgezogen wird später!
 
Hallo, alle zusammen!

Klingt ja tyipsch "arge ". Wenn ich die erforderliche Unterschrift bekommen, geht die Wohnung inzwischen an einem anderen.

Die Provision wird normalerweise vor Vertragsschließung abkassiert. ist das was du meinst, Helllucifer mit "3. Die Kosten sind vorher zu beantragen"?
 
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