Folgendes fand ich gerade in der Berliner Morgenpost:
Quelle:Willkommen auf der Seite des Berliner Mietervereins
Kann das jemand verifizieren und in welcher Form müßte ich das beantragen? Wenn das wirklich so ist, wäre das natürlich prima.
Beiträge für Mieterverein: Ab Januar übernimmt das Land Berlin für alle, die Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, SGB XII (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, Beiträge für den Mieterverein. Das gilt auch für den Rechtsschutz. Das Jobcenter, das Sozialamt oder das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten als zuständiger Leistungsträger zahlen nach einer entsprechenden Zustimmung den Mitglieds-beitrag für zwei Jahre direkt an den Mieterverein.
Quelle:Willkommen auf der Seite des Berliner Mietervereins
Kann das jemand verifizieren und in welcher Form müßte ich das beantragen? Wenn das wirklich so ist, wäre das natürlich prima.