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Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, ihr könnt meine Frage beantworten.
Ich habe mich bei einem Arbeitgeber für eine Ausbildung beworben. Der Arbeitgeber hat mich nun zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das ist nun leider etwas weiter weg gelegen. Dafür hat mir der Arbeitgeber eine Kostenpauschale pro Kilometer von 0,20cent, maximal 100 EUR oder Zugfahrkarten zugesagt.
Bei der zurückzulegenden Strecke von knapp 1050km kämen aber weit mehr Fahrkosten zustande als die maximalen 100 EUR und Zugfahren vertrage ich nicht.
Also habe ich mich beim Jobcenter erkundigt wegen der Übernahme der der Differenz zwischen den 100 EUR und den tatsächlichen Kosten. Das Jobcenter lehnte allerdings unter Berufung auf §44 ab, da ja der Arbeitgeber zahlen würde. Und ich soll doch mit dem Zug fahren, wenn das mit dem Auto nichts wird. Da ich dem Jobcenter nun allerdings eine Kopie der Einladung gegeben habe wissen die ja davon. Ich habe gesagt, wenn die nicht übernehmen fahre ich nicht.
Daher ergeben sich für mich 2 Fragen:
-Kann ich das Jobcenter irgendwie verpflichten doch die Differenz im Voraus zu übernehmen?
-Kann mir das Jobcenter die Leistungen kürzen sollte ich aufgrund mangelnder Fahrkostenzusage nicht fahren? Die könnten hier ja immer noch auf den Zug verweisen.
Vielen Dank.
ich bin neu hier und hoffe, ihr könnt meine Frage beantworten.
Ich habe mich bei einem Arbeitgeber für eine Ausbildung beworben. Der Arbeitgeber hat mich nun zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das ist nun leider etwas weiter weg gelegen. Dafür hat mir der Arbeitgeber eine Kostenpauschale pro Kilometer von 0,20cent, maximal 100 EUR oder Zugfahrkarten zugesagt.
Bei der zurückzulegenden Strecke von knapp 1050km kämen aber weit mehr Fahrkosten zustande als die maximalen 100 EUR und Zugfahren vertrage ich nicht.
Also habe ich mich beim Jobcenter erkundigt wegen der Übernahme der der Differenz zwischen den 100 EUR und den tatsächlichen Kosten. Das Jobcenter lehnte allerdings unter Berufung auf §44 ab, da ja der Arbeitgeber zahlen würde. Und ich soll doch mit dem Zug fahren, wenn das mit dem Auto nichts wird. Da ich dem Jobcenter nun allerdings eine Kopie der Einladung gegeben habe wissen die ja davon. Ich habe gesagt, wenn die nicht übernehmen fahre ich nicht.
Daher ergeben sich für mich 2 Fragen:
-Kann ich das Jobcenter irgendwie verpflichten doch die Differenz im Voraus zu übernehmen?
-Kann mir das Jobcenter die Leistungen kürzen sollte ich aufgrund mangelnder Fahrkostenzusage nicht fahren? Die könnten hier ja immer noch auf den Zug verweisen.
Vielen Dank.