Übernimmt das Jobcenter die Differenz zwischen den erstatteten und den tatsächlich anfallenden Fahrtkosten?

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Aurora

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Hallo,

ich bin neu hier und hoffe, ihr könnt meine Frage beantworten.

Ich habe mich bei einem Arbeitgeber für eine Ausbildung beworben. Der Arbeitgeber hat mich nun zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das ist nun leider etwas weiter weg gelegen. Dafür hat mir der Arbeitgeber eine Kostenpauschale pro Kilometer von 0,20cent, maximal 100 EUR oder Zugfahrkarten zugesagt.
Bei der zurückzulegenden Strecke von knapp 1050km kämen aber weit mehr Fahrkosten zustande als die maximalen 100 EUR und Zugfahren vertrage ich nicht.
Also habe ich mich beim Jobcenter erkundigt wegen der Übernahme der der Differenz zwischen den 100 EUR und den tatsächlichen Kosten. Das Jobcenter lehnte allerdings unter Berufung auf §44 ab, da ja der Arbeitgeber zahlen würde. Und ich soll doch mit dem Zug fahren, wenn das mit dem Auto nichts wird. Da ich dem Jobcenter nun allerdings eine Kopie der Einladung gegeben habe wissen die ja davon. Ich habe gesagt, wenn die nicht übernehmen fahre ich nicht.

Daher ergeben sich für mich 2 Fragen:
-Kann ich das Jobcenter irgendwie verpflichten doch die Differenz im Voraus zu übernehmen?
-Kann mir das Jobcenter die Leistungen kürzen sollte ich aufgrund mangelnder Fahrkostenzusage nicht fahren? Die könnten hier ja immer noch auf den Zug verweisen.

Vielen Dank.
 

Imaginaer

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AW: Frage zu Fahrtkosten

Ich würde den potenziellen Arbeitgeber als Auftraggeber (Auftrag: Vorstellungsgespräch) darum bitten, die notwendigen Reisekosten vorab auf mein Konto zu zahlen.

Rechtsgrundlage: § 670 BGB in Verbindung mit § 669 BGB

Aus dem Regelsatz sind solche Fahrtkosten nicht zu bestreiten. Wenn der Arbeitgeber dies ablehnt, würde ich im Rahmen eines Darlehns die Reisekosten vom Jobcenter vorstrecken lassen. Wenn das Geld vom Arbeitgeber auf deinem Konto ist, dann sagst Du das dem Jobcenter und die fordern dann das Darlehn zurück.

Jedoch sollte der Vorschuss seitens des Arbeitgebers möglich sein. Ansonsten stimmt da was nicht.
 

Helga40

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AW: Frage zu Fahrtkosten

Ich bin nicht gut in Geographie und mag mich irren, aber auf Wikipedia steht:

die längste Entfernung innerhalb Deutschlands zwischen dem Ellenbogen und dem südlichsten Punkt der Gemeinde Schönau am Königssee beträgt rund 902 Kilometer.

Wenn deine Strecke darüber liegt, wo fährst du hin? Ist das überhaupt noch Deutschland? Und bei der Entfernung wäre das doch auch an einem Tag nicht schaffbar, was ist mit Unterkunft usw.?

Ungeachtet dessen: Wenn du nachweisen kannst, dass eine Ermessensreduktion auf Null vorliegt, dass also diese Ausbildung die einzige Möglichkeit ist, dich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren, dann hast du vielleicht eine Chance.

Aber dazu fehlt doch ein bisschen viel an Fakten in deinem Beitrag. Wie alt du bist, ob du schon eine Ausbildung oder gearbeitet hast usw. Was ist als Integrationsziel zwischen dem JC und dir in der EV vereinbart? Wieso genau diese Stelle? Usw.
 

Aurora

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AW: Frage zu Fahrtkosten

Ich bin nicht gut in Geographie und mag mich irren, aber auf Wikipedia steht:
Ja es ist noch in Deutschland denn die 1050km sind Hin- und Rückweg.

Und bei der Entfernung wäre das doch auch an einem Tag nicht schaffbar, was ist mit Unterkunft usw
Unterkunft trägt wieder der Arbeitgeber, allerdings ohne Verpflegung oder sonstige Aufwendungen.

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ob du schon eine Ausbildung oder gearbeitet hast
Ja, mit 10 Jahren Berufserfahrung.

Was ist als Integrationsziel zwischen dem JC und dir in der EV vereinbart?
Gar nichts. Ich habe keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben und die haben mir keinen Verwaltungsakt gegeben.
Laut deren System hätte ich zwar eine Vereinbarung unterschrieben, habe ich aber nie getan. Da soll wohl drin stehen, es sei eine Kann-Leistung.

Wieso genau diese Stelle?
Sicherer Arbeitsplatz, unbefristete Einstellung nach Ausbildungsende. Ich habe in dem Beruf bereits gearbeitet und meine Erstausbildung gehabt. Also nur eine logische Weiterführung meiner Berufspraxis.

Der Medizinische Dienst der Agentur hatte aber zusammen mit dem psychologischen Dienst eine Reha und Umschulung für mich empfohlen da ich aufgrund eines Arbeitsunfalls im eigentlichen Beruf nicht mehr arbeiten kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

Imaginaer

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AW: Frage zu Fahrtkosten

Ich fürchte bei einer Zweitausbildung (was hier vorliegt) wirst Du weniger Chancen haben, das hier das JC was übernimmt bzw. ein Darlehn gewährt. Erschwerend kommt zu das Du im selben Beruf nochmals eine Ausbildung machst? Dann wird es unmöglich.

Sehe gerade hast editiert. Warum nicht gleich die ganzen Fakten auf den Tisch? Wenn es eine Umschulung ist, dann "können" deine bisherigen Ausbildungsjahre bzw. Berufsjahre die Ausbildungszeit verkürzen. Musst Du mit der zuständigen Industrie und Handelskammer mal absprechen. Mir wurden die ersten 2 Jahre von 3 Jahren Ausbildungszeit angerechnet. Musste nur noch 1 Jahr machen.

Dann würde ich es wie von mir beschrieben versuchen. Sollte AG ablehnen, dann das JC um Darlehn ersuchen. Der Arbeitgeber hat Dir ja bereits die Kostenerstattung zugesagt.
 

Curt The Cat

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Moinsen Aurora und willkommen hier...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11


11. Themen/Threads erstellen
Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder Frage zu Fahrtkosten , sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

Helga40

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Ich habe in dem Beruf bereits gearbeitet und meine Erstausbildung gehabt. Also nur eine logische Weiterführung meiner Berufspraxis.

Der Medizinische Dienst der Agentur hatte aber zusammen mit dem psychologischen Dienst eine Reha und Umschulung für mich empfohlen da ich aufgrund eines Arbeitsunfalls im eigentlichen Beruf nicht mehr arbeiten kann.

Ich verstehe keinen Ton. Wenn das dein Ausbildungsberuf ist, in dem du lt. PD/MD gar nicht mehr arbeiten kannst, was soll das bringen, ihn quasi nochmal zu lernen (wenn sowas überhaupt geht)?

Wenn du eine Umschulung machen willst, dann wende dich ans Reha-Team. Machst du (wieso auch immer) eine reguläre Zweitausbildung, dann wird es sicherlich auch finanziell eng, da es ggf. kein ALG 2 aufstockend für eine Zweitausbildung gibt.
 

Aurora

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Ich verstehe keinen Ton
Es ist tatsächlich etwas komplizierter.
Es ist nicht exakt der gleiche Beruf und es ist auch eher ein Studium denn eine Ausbildung. Das Studium würde vom Arbeitgeber finanziert mit anschließender Einstellungsgarantie.

Und MD / PD .... deren berufliche Qualifikation stelle ich eh in Frage. Ein Allgemeinmediziner, der sich als Facharzt versucht....sowas kann nicht gut gehen.
 

Helga40

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Du hast es doch aber selbst als Argument angeführt, dass du den Beruf nicht mehr ausüben kannst. Dann wird man deine Ambitionen, nochmal (fast) dasselbe zu lernen, sicherlich nicht unterstützen.
 

Aurora

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Gelernt habe ich Systemelektronik, hier geht es jetzt um Informations- und Telekommunikationstechnik.
Und das ich kann es nicht mehr ausüben kam vom Amtsarzt des JC . Ob das jetzt so eine verlässliche Aussage ist weiß ich auch nicht.
 
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