Hallo zusammen,
eine ältere Dame (88 Jahre) muß nun recht kurzfristig in ein Altenheim, da sie trotz Pflegegrad 2 nicht mehr die Kraft hat, alleine in Ihrer Wohnung zu leben. Sie erhält Grusi . Sie hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (wohnt schon seit fast 50 Jahren dort).
Die Umzugskosten wird wohl das Sozialamt übernehmen müssen, lebende Verwandte hat sie nicht mehr. Sie möchte unbedingt in ein bestimmtes Altenheim und steht dort schon auf der Warteliste. Kündigen kann man die Wohnung erst, wenn feststeht wann sie dorthin kann und dass wird wohl recht kurzfristig passieren müssen. Wer übernimmt dann eigentlich die Miete die noch bis zum Ende der Kündigungsfrist (außer es findet sich vorher ein neuer Mieter) zu zahlen ist?
Danke.
eine ältere Dame (88 Jahre) muß nun recht kurzfristig in ein Altenheim, da sie trotz Pflegegrad 2 nicht mehr die Kraft hat, alleine in Ihrer Wohnung zu leben. Sie erhält Grusi . Sie hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (wohnt schon seit fast 50 Jahren dort).
Die Umzugskosten wird wohl das Sozialamt übernehmen müssen, lebende Verwandte hat sie nicht mehr. Sie möchte unbedingt in ein bestimmtes Altenheim und steht dort schon auf der Warteliste. Kündigen kann man die Wohnung erst, wenn feststeht wann sie dorthin kann und dass wird wohl recht kurzfristig passieren müssen. Wer übernimmt dann eigentlich die Miete die noch bis zum Ende der Kündigungsfrist (außer es findet sich vorher ein neuer Mieter) zu zahlen ist?
Danke.