Wortverliebt
Elo-User*in
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- 14 September 2017
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Hallo ihr Lieben,
Ich habe gerade eine akut wichtige Frage und hoffe das mir jemand helfen kann... Im Netz finde ich rein gar nichts zu dem Thema.
Vor vier Wochen musste ich nach schwerer Krankheit meinen Sohn beerdigen. Gestern hatte ich dann nochmals einen Termin mit dem Pfarrer, der mir sagte, das ich einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt stellen kann. Mit denen habe ich gerade telefoniert und das scheint auch reibungslos zu klappen.
Wir beziehen zur Zeit Leistungen nach SGB 2 und ich habe auch ein P-Konto.
Die Überweisung des Betrages würde meinen Freibetrag großzügig überschreiten, so dass fast das komplette Geld an den Gläubiger gehen würde.
Ich habe bereits gefragt, ob das Geld direkt an Bestatter und Stadt überwiesen werden könne, das macht das Sozialamt jedoch nicht.
Jetzt frage ich mich, ob ich für die Zahlung Anspruch auf eine Freibetragsbescheinigung hätte.
Kennt sich jemand aus und kann mir das beantworten?
Vielen lieben Dank im voraus
Marie
Ich habe gerade eine akut wichtige Frage und hoffe das mir jemand helfen kann... Im Netz finde ich rein gar nichts zu dem Thema.
Vor vier Wochen musste ich nach schwerer Krankheit meinen Sohn beerdigen. Gestern hatte ich dann nochmals einen Termin mit dem Pfarrer, der mir sagte, das ich einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt stellen kann. Mit denen habe ich gerade telefoniert und das scheint auch reibungslos zu klappen.
Wir beziehen zur Zeit Leistungen nach SGB 2 und ich habe auch ein P-Konto.
Die Überweisung des Betrages würde meinen Freibetrag großzügig überschreiten, so dass fast das komplette Geld an den Gläubiger gehen würde.
Ich habe bereits gefragt, ob das Geld direkt an Bestatter und Stadt überwiesen werden könne, das macht das Sozialamt jedoch nicht.
Jetzt frage ich mich, ob ich für die Zahlung Anspruch auf eine Freibetragsbescheinigung hätte.
Kennt sich jemand aus und kann mir das beantworten?
Vielen lieben Dank im voraus
Marie