Stefan0815
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Gilt die Übernahme des Elternbeitrags für den Besuch einer Kinderkrippe als Sozialleistung oder nicht?
Grund für meine Frage ist der, dass die einmalige Wohngeldzahlung, bei der Berechnung des zumutbaren Elternbeitrags, als Einkommen berücksichtigt wurde. Als Begründung gibt das Jugendamt an, dass die Übernahme des Elternbeitrags keine Sozialleistung im Sinne des § 44 Abs. 5 WoGG ist.
Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?
Grund für meine Frage ist der, dass die einmalige Wohngeldzahlung, bei der Berechnung des zumutbaren Elternbeitrags, als Einkommen berücksichtigt wurde. Als Begründung gibt das Jugendamt an, dass die Übernahme des Elternbeitrags keine Sozialleistung im Sinne des § 44 Abs. 5 WoGG ist.
Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?