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Wie sieht so ein Vertrag zwischen ZAF und Entleihbetrieb eigentlich typischwerweise aus, hat da jemand insiderwissen?
In dem Betrieb wo ich gerade abeite, werden Leiharbeiter in der Regel nach ein paar Monaten übernommen. Ich nehme an, die ZAF kassiert dann für die "Übergabe" des MA eine Gebühr, da sie anschliessend nicht mehr mitverdienen kann?
Und:
mal angenomme, der MA kündet dann aber nach kurzer Zeit nach der Übernahme.
Dann hätte der Entleihbetrieb ja diese Gebühr (wie lautet der Fachbegriff dafür?) umsonst bezahlt?
Gibt es da in der Praxis Dinge, die man beachten sollte?
Hintergrund ist einfach, das ich
-wahrscheinlich bald übernommen werde
-als Festangestellter geringfügig mehr Geld bekäme
-aber im grunde keinen Bock auf die Arbeit habe und mich bestmöglich wegbewerben werde.
NOCH habe ich aber nix besseres. Die Winterdepression war einfach zu heftig, so das ich mich gar nicht weiter beworben hatte.
So das im Moment nicht in der Position bin, ein Angebot sinnvoll abzulehnen.
Die Firma hätte aber dann die Übernahmegebühr der ZAF womöglich umsonst bezahlt.
-> ich frage mich nun, inwiefern das zu meinem Nachteil sein könnte.
In dem Betrieb wo ich gerade abeite, werden Leiharbeiter in der Regel nach ein paar Monaten übernommen. Ich nehme an, die ZAF kassiert dann für die "Übergabe" des MA eine Gebühr, da sie anschliessend nicht mehr mitverdienen kann?
Und:
mal angenomme, der MA kündet dann aber nach kurzer Zeit nach der Übernahme.
Dann hätte der Entleihbetrieb ja diese Gebühr (wie lautet der Fachbegriff dafür?) umsonst bezahlt?
Gibt es da in der Praxis Dinge, die man beachten sollte?
Hintergrund ist einfach, das ich
-wahrscheinlich bald übernommen werde
-als Festangestellter geringfügig mehr Geld bekäme
-aber im grunde keinen Bock auf die Arbeit habe und mich bestmöglich wegbewerben werde.
NOCH habe ich aber nix besseres. Die Winterdepression war einfach zu heftig, so das ich mich gar nicht weiter beworben hatte.
So das im Moment nicht in der Position bin, ein Angebot sinnvoll abzulehnen.
Die Firma hätte aber dann die Übernahmegebühr der ZAF womöglich umsonst bezahlt.
-> ich frage mich nun, inwiefern das zu meinem Nachteil sein könnte.