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ExitUser
Gast
Was ist eigentlich aus dem Thema geworden?
(Zitat
... Dieses hatte in seiner Entscheidung ((Az. S 9 AS 507/05) festgestellt, dass die tatsächlichen Aufwendungen für eine Wohnung, z.B. Heizung, Strom, Kaltwasser und Warmwasser zusätzlich zu den Regelleistungen erstattet werden müssen. Heizung, Wasser und Strom gehören in Deutschland zum sozialen Mindeststandard, der für die Benutzung einer Wohnung erforderlich ist. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfragen hat das Sozialgericht Mannheim die Berufung ausdrücklich zugelassen. Inzwischen wurde gegen dieses Urteil Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart eingelegt. Grund genug für das „Erwerbslosen Forum Deutschland“ die Betroffenen darüber zu informieren und den Menschen sog. Überprüfungsanträge in die Hand zu geben. Hintergrund ist, dass auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Verwaltungen aufgefordert werden können, die Bescheide noch mal zu prüfen und gegebenenfalls eine andere Entscheidung zu treffen. „Auf jeden Fall muss die Verwaltung dem Betroffenen antworten und die Ermessensgründe mitteilen, wogegen dann widersprochen und geklagt werden kann“, so Martin Behrsing vom „Erwerbslosen Forum Deutschland“. „Wir halten es für notwendig, dass auch andere Sozialgerichte ähnliche Entscheidungen vorgelegt bekommen. Dann ist es wahrscheinlicher, dass irgendwann mal ein grundsätzliches Urteil gesprochen wird, was sowohl den Arbeitslosengeld-II-Empfängern, als auch den Behörden Rechtssicherheit gibt. Denn ähnlich der Meinung durch die Mannheimer Richter halten auch wir die Auslegung der Regelsatzverordnung für nicht ermächtigungskonform“, so Behrsing in Bonn.
Ich hab' nicht schlecht Lust, daß auch noch für uns durchzuboxen.
Hat das schon jemand versucht und erreicht?
(Zitat
... Dieses hatte in seiner Entscheidung ((Az. S 9 AS 507/05) festgestellt, dass die tatsächlichen Aufwendungen für eine Wohnung, z.B. Heizung, Strom, Kaltwasser und Warmwasser zusätzlich zu den Regelleistungen erstattet werden müssen. Heizung, Wasser und Strom gehören in Deutschland zum sozialen Mindeststandard, der für die Benutzung einer Wohnung erforderlich ist. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfragen hat das Sozialgericht Mannheim die Berufung ausdrücklich zugelassen. Inzwischen wurde gegen dieses Urteil Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart eingelegt. Grund genug für das „Erwerbslosen Forum Deutschland“ die Betroffenen darüber zu informieren und den Menschen sog. Überprüfungsanträge in die Hand zu geben. Hintergrund ist, dass auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Verwaltungen aufgefordert werden können, die Bescheide noch mal zu prüfen und gegebenenfalls eine andere Entscheidung zu treffen. „Auf jeden Fall muss die Verwaltung dem Betroffenen antworten und die Ermessensgründe mitteilen, wogegen dann widersprochen und geklagt werden kann“, so Martin Behrsing vom „Erwerbslosen Forum Deutschland“. „Wir halten es für notwendig, dass auch andere Sozialgerichte ähnliche Entscheidungen vorgelegt bekommen. Dann ist es wahrscheinlicher, dass irgendwann mal ein grundsätzliches Urteil gesprochen wird, was sowohl den Arbeitslosengeld-II-Empfängern, als auch den Behörden Rechtssicherheit gibt. Denn ähnlich der Meinung durch die Mannheimer Richter halten auch wir die Auslegung der Regelsatzverordnung für nicht ermächtigungskonform“, so Behrsing in Bonn.
Ich hab' nicht schlecht Lust, daß auch noch für uns durchzuboxen.
Hat das schon jemand versucht und erreicht?