Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen für eine Wohnung

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ExitUser

Gast
Was ist eigentlich aus dem Thema geworden?

(Zitat :)
... Dieses hatte in seiner Entscheidung ((Az. S 9 AS 507/05) festgestellt, dass die tatsächlichen Aufwendungen für eine Wohnung, z.B. Heizung, Strom, Kaltwasser und Warmwasser zusätzlich zu den Regelleistungen erstattet werden müssen. Heizung, Wasser und Strom gehören in Deutschland zum sozialen Mindeststandard, der für die Benutzung einer Wohnung erforderlich ist. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfragen hat das Sozialgericht Mannheim die Berufung ausdrücklich zugelassen. Inzwischen wurde gegen dieses Urteil Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart eingelegt. Grund genug für das „Erwerbslosen Forum Deutschland“ die Betroffenen darüber zu informieren und den Menschen sog. Überprüfungsanträge in die Hand zu geben. Hintergrund ist, dass auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Verwaltungen aufgefordert werden können, die Bescheide noch mal zu prüfen und gegebenenfalls eine andere Entscheidung zu treffen. „Auf jeden Fall muss die Verwaltung dem Betroffenen antworten und die Ermessensgründe mitteilen, wogegen dann widersprochen und geklagt werden kann“, so Martin Behrsing vom „Erwerbslosen Forum Deutschland“. „Wir halten es für notwendig, dass auch andere Sozialgerichte ähnliche Entscheidungen vorgelegt bekommen. Dann ist es wahrscheinlicher, dass irgendwann mal ein grundsätzliches Urteil gesprochen wird, was sowohl den Arbeitslosengeld-II-Empfängern, als auch den Behörden Rechtssicherheit gibt. Denn ähnlich der Meinung durch die Mannheimer Richter halten auch wir die Auslegung der Regelsatzverordnung für nicht ermächtigungskonform“, so Behrsing in Bonn.

Ich hab' nicht schlecht Lust, daß auch noch für uns durchzuboxen.

Hat das schon jemand versucht und erreicht?
 
Nebenkosten

Hallo,
alles hört sich sooo gut an, aber wir bekommen trotz Klage, trotz Anwalt keine Nebenkosten in tatsächlicher Höhe. Bei uns spielt ständig und immer das Wort "angemessen" mit. Also es ist angemessen nur 40 qm3 Wasser zu verbrauchen. Trotz Widerspruch und Bitte um Darlehn noch immer keine Antwort. Erst nach 6 Monaten kann der Anwalt damit weiter gehen.
Es ist nicht angemessen im Winter mehr Öl zu verbrauchen als für 790 Euro! Es ist nicht angemessen im Frühjahr zu heizen (Wärme in der Stube ca 15 Grad) - also frieren, also bei Hitze nicht duschen, also nicht so viel sauber machen und nicht so viel Wäsche waschen!

Es ist nicht zu bezahlen! Übrigens wurde nach der Aufforderung zum Umzug, der wir nachgekommen sind, unsere jetzige Wohnung als angemessen bestätigt.

Überlege dir gut, ob du wirklich den dornigen Weg gehen willst.

Uns bleibt nichts anderes übrig, diesen Weg zu beschreiten außer wir nehmen eine große Handvoll Tabletten. Langsam ist jeder Tag voller Lebensangst gepflastert.

Dies ist eine reine Feststellung und kein jammern, denn dagegen arbeiten wir heftig!!!! :kotz:
 
Hallo Zita,

das es nicht einfach ist, weiss ich.

Meine Situation ist gleich schärfer.
Ich wohne in einer "nicht angemessenen" Wohnung und habe innerhalb 3 Wochen durchgepeitscht, daß der Aufforderung zum Umzug nicht nachgekommen werden muss.
(7 Personen 3 Erwerbsfähige, davon 1 Azubi, 4 Kinder)
Kommune konnte kein angemessenen Wohnraum stellen, Rentabilitätsrechnung zeigte, Umzug und Splitten der Familie zu teuer.

Nun ist es es ja eigentlich vermessen, dafür auch noch die "Mehrkosten" durchzusetzen, oder?
 
Hallo,

vermessen????????????? Nein, bestimmt nicht nur anstrengend und mit dem Wissen, dass ab sofort sämtliche Anträge laaaaange Bearbeitungszeit haben könnten!

Nur wer nicht kämpft, bekommt nur die Angemessenheit, die die Ämter einem vorgeben!

Darauf wird anscheinend spekuliert. Viele trauen sich nicht und halten still.
Auch eine Möglichkeit die Kosten zusenken.

Drücke dir die Daumen.

Grüße
Zita :daumen:
 
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