In meinem Haus wohnt ein Hilfeempfänger, der aufgrund des kalten Winters zusätzlich zu seinen bewilligten Brennstoffen Kohle nachgekauft hat.
Sein Antrag auf Übernahme der Kosten wurde abgelehnt.
Begründung:
1. Er hat keine Kostenvoranschläge vorgelegt.
2. Da er die Rechnungen aus vorhandenen Mitteln beglichen hat, besteht keine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II für diesen Bedarf.
Im vorigen Jahr hat er es genauso gemacht und da wurden die Kosten anstandslos übernommen.
Was kann er tun, um das Geld für die Kohlen vielleicht doch noch zu bekommen?
Danke im voraus für Eure Hilfe.
Sein Antrag auf Übernahme der Kosten wurde abgelehnt.
Begründung:
1. Er hat keine Kostenvoranschläge vorgelegt.
2. Da er die Rechnungen aus vorhandenen Mitteln beglichen hat, besteht keine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II für diesen Bedarf.
Im vorigen Jahr hat er es genauso gemacht und da wurden die Kosten anstandslos übernommen.
Was kann er tun, um das Geld für die Kohlen vielleicht doch noch zu bekommen?
Danke im voraus für Eure Hilfe.