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Liebe ELO-Gemeinde,
neben Vollzeitarbeit bin ich aufstockend ALG2-Empfänger.
Alle 14Tage übe ich den Umgang mit meinen Kindern von Freitag bis Sonntag aus und habe entsprechende Übernahme des Regelsatzes für diese Zeit und der Fahrtkosten beantragt.
Fahrstrecke sind monatlich 256km. Wenn ich diese mit 0,20c/km rechne, müsste eine Übernahme der Fahrkosten von 51,20€ betragen.
In einem meiner laufenden Widersprüche versucht mir das Jobcenter nun weiszumachen, da ich erwerbstätig bin, §6 Abs.1 Nr.5 ALGII anzuwenden wäre und nur eine Wegstrecke zu 0,20cent berücksichtigt werden darf.
Sprich sie übernehmen nur die Hälfte der monatlich anfallenden Kilometer.
Laut meiner Recherche sollte jedoch die komplette Fahrstrecke übernommen werden, da diese weder vom normalen Regelsatz, noch durch den durch Erwerbstätigkeit zustandekommenden Freibetrag zu tragen ist.
(§ 21 Abs. 6 SGB II ; Bundessozialgericht, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R ; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az: L 7 AS 1911/12)
Liege ich richtig und der volle Betrag muss übernommen werden ??
anbei füge ich das Schreiben mit der Begründung des JC .
Danke im voraus für Hilfen und Tips
neben Vollzeitarbeit bin ich aufstockend ALG2-Empfänger.
Alle 14Tage übe ich den Umgang mit meinen Kindern von Freitag bis Sonntag aus und habe entsprechende Übernahme des Regelsatzes für diese Zeit und der Fahrtkosten beantragt.
Fahrstrecke sind monatlich 256km. Wenn ich diese mit 0,20c/km rechne, müsste eine Übernahme der Fahrkosten von 51,20€ betragen.
In einem meiner laufenden Widersprüche versucht mir das Jobcenter nun weiszumachen, da ich erwerbstätig bin, §6 Abs.1 Nr.5 ALGII anzuwenden wäre und nur eine Wegstrecke zu 0,20cent berücksichtigt werden darf.
Sprich sie übernehmen nur die Hälfte der monatlich anfallenden Kilometer.
Laut meiner Recherche sollte jedoch die komplette Fahrstrecke übernommen werden, da diese weder vom normalen Regelsatz, noch durch den durch Erwerbstätigkeit zustandekommenden Freibetrag zu tragen ist.
(§ 21 Abs. 6 SGB II ; Bundessozialgericht, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R ; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az: L 7 AS 1911/12)
Liege ich richtig und der volle Betrag muss übernommen werden ??
anbei füge ich das Schreiben mit der Begründung des JC .
Danke im voraus für Hilfen und Tips