Überlassungsdauer Zeitarbeit

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Momon

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20 Sep 2017
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hallo zusammen,

ich arbeite in teilzeit als lagerarbeiter seit fast 3 jahren bei einer Zeitarbeitsfirma.

anfangs musste ich immer zur zeitarbeitsfirma hinfahren und von dort aus mit einem bus (in einer gruppe) zum Unternehmen hin und dann wieder zurück.
Das war mir dann auf Dauer zu anstrengend.
Deshalb fragte ich bei der Zeitarbeitsfirma nach Stellen nur in der nähe. Die waren auch damit einverstanden. Soweit so gut.

Dann hat die Zeitarbeitsfirma mich zu einem Unternehmen in der Nähe geschickt, dort arbeite ich jetzt seit fast 2 jahren
( mit paar pausen dazwischen).
Ich bin zwar teilzeit angemeldet aber arbeite meistens Vollzeit das macht mir aber nichts aus, weil ich ja mehr geld
verdienen kann.

Aber leider ist die Arbeit bei diesem Unternehmen sehr schwer, deshalb habe ich keine große Interesse daran dort übernommen zu werden.
Trotzdem hatte ich mich vor einem jahr während meiner zeitarbeit dort mich beworben, weil ich ja bei einer übernahme mehr verdienen würde. Bekam aber eine Absage.

Meine Frage nun:

Durften die das, immerhin arbeite ich nach der Absage ein jahr lang.

Ich kenn mich mit den Gesetzen nicht aus und ein Anwalt kann ich mir momentan auch nicht leisten, kann mir jdn helfen?
habe nur etwas im internet mit der überlassungsdauer von 18 monaten herausgefunden.
Gilt das auch bei Teilzeit oder nur bei Vollzeit?
Und gelten die Überlassungsdauer erst ab 2017 also muss ich noch bis juni 2018 abwarten?

Habe aber auch Angst wenn ich jetzt zur zeitarbeitsfirma wieder hingehe und sage dass ich wo anders gehen will,
dass die mich feuern oder doch zu eine Stelle schicken die weit weg ist.
wenn ich gefeuert werde, bekomme ich nicht so schnell wieder eine Arbeit,bin nämlich über 55 und war schon mal langzeitarbeitslos.

Was mache ich nun?
 
was du machen sollst?

erst mal herausfinden, was genau DU nun eigentlich willst...

du hast nen teilzeitjob, machst vollzeit... in einer bude, wo die arbeit so/zu schwer ist, das du eig. nicht übernommen werden willst, aber nach rechtsgrundlagen fragst, womit du sie doch dazu zwingen kannst?

ich blick da nicht durch... und du ja scheinbar auch nicht wirklich ...
 
Ich bin zwar teilzeit angemeldet aber arbeite meistens Vollzeit das macht mir aber nichts aus, weil ich ja mehr geld
verdienen kann.
Bezahlung bei Urlaub, Krankheit etc. richtet sich wonach?
Durften die das, immerhin arbeite ich nach der Absage ein jahr lang.
Klar, immerhin haben wir Vertragsfreiheit.
habe nur etwas im internet mit der überlassungsdauer von 18 monaten herausgefunden.
Gilt das auch bei Teilzeit oder nur bei Vollzeit?
Und gelten die Überlassungsdauer erst ab 2017 also muss ich noch bis juni 2018 abwarten?
Das gilt auch bei Teilzeit, die Zeiten zählen aber meines Wissens nach erst ab 01.01.2017.
Habe aber auch Angst wenn ich jetzt zur zeitarbeitsfirma wieder hingehe und sage dass ich wo anders gehen will,
dass die mich feuern oder doch zu eine Stelle schicken die weit weg ist.
Das kann dir auch passieren wenn der Entleiher dich abmeldet.
 
Momon meinte:
doch zu eine Stelle schicken die weit weg ist.
... was aber nicht dein Problem ist, sondern das der ZAF.

Dein Problem ist der Pendelweg; deine Wohnung zum Arbeitgeber (ZAF-Büro).
Alles dazwischen (d. h. Fahrtkosten und -zeit zum Kunden und zurück) hat die ZAF zu bezahlen ... was sie freiwillig nicht machen wird ~> Klage beim Arbeitsgericht.

Lass dich in Einsätze schicken für die 3,5h einfache Fahrtzeit notwendig sind ... dann kannst du keine Minute produktiv arbeiten
~> D. h. für die ZAF; Außer [tdgs]Spesen[/tdgs] Ausgaben nichts gewesen!

Das Schönste dabei ist noch; Gelingt es dir 8h von deiner Wohnung abwesend zu sein (durch deine Pendelzeit und/oder gesetzlich vorgeschriebene Pausen), hast du Anspruch auf 12EUR Spesen!

Was glaubst du, welche Freudensprünge die ZAF da vollführt?
 
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