G
Gelöschtes Mitglied 59731
Gast
Hallo zusammen,
Ich habe im Jahr (12.2015 ) das letzte mal gearbeitet.
Seitdem war ich einmal AU geschriebn von November 2015 bis Mai 2017
Ich bezog in dieser Zeit Krankengeld....78 Wochen.
Danach bekam ich Alg 1 von Mai 2017 bis Januar 2018.
Im Jahr 2018 im Januar begann ich die LTA über die DRV mit Bezug von Übergangsgeld für 4 Wochen.
In dieser Zeit stürzte ich schwer und OP's folgten.
Bekam folglich von Februar bis September Krankengeld.
Im Oktober nochmals Alg 1
Und im November 2018 bekam ich von der DRV die Möglichkeit meine jetzige LTA zu machen in welcher ich noch drinnen bin bis zum November 2019.
Mein Übergangsgeld wurde nach dem Einkommen berechnet was ich im Jahr 2015 verdiente.
Nun zu meinen Fragen
A: was ist wenn ich eine weitere Massnahme über die DRV im Jahre 2019 noch mache eine sogenannte "Unterstütze Beschäftigung"welches nochmal direkt im Anschluss oder schon vorher beginnt.
Aber bis jetzt nur im Raum steht von meiner jetzigen Rehaeinrichtung....
Bekomme ich das selbe Übergangsgeld,oder wird es neu berechnet und zwar fiktiv?
Wegen dieser 3 Jahresfrist....
B:was ist wenn ich wieder krankgeschrieben bin auf die Krankheit die mich von 11.2015 bis 05.2017 ausser gefecht setzte bekomme ich dann wieder Krankengeldanspruch.
Die 78 Wochen waren damals ausgeschöpft und seitdem war ich auch nicht mehr auf diese Diagnose krankgeschriebn.
Hoffe es ist alles verständlich erklärt meinerseits und hoffe von euch zu lesen.
Schönes Wochenende
Ich habe im Jahr (12.2015 ) das letzte mal gearbeitet.
Seitdem war ich einmal AU geschriebn von November 2015 bis Mai 2017
Ich bezog in dieser Zeit Krankengeld....78 Wochen.
Danach bekam ich Alg 1 von Mai 2017 bis Januar 2018.
Im Jahr 2018 im Januar begann ich die LTA über die DRV mit Bezug von Übergangsgeld für 4 Wochen.
In dieser Zeit stürzte ich schwer und OP's folgten.
Bekam folglich von Februar bis September Krankengeld.
Im Oktober nochmals Alg 1
Und im November 2018 bekam ich von der DRV die Möglichkeit meine jetzige LTA zu machen in welcher ich noch drinnen bin bis zum November 2019.
Mein Übergangsgeld wurde nach dem Einkommen berechnet was ich im Jahr 2015 verdiente.
Nun zu meinen Fragen
A: was ist wenn ich eine weitere Massnahme über die DRV im Jahre 2019 noch mache eine sogenannte "Unterstütze Beschäftigung"welches nochmal direkt im Anschluss oder schon vorher beginnt.
Aber bis jetzt nur im Raum steht von meiner jetzigen Rehaeinrichtung....
Bekomme ich das selbe Übergangsgeld,oder wird es neu berechnet und zwar fiktiv?
Wegen dieser 3 Jahresfrist....
B:was ist wenn ich wieder krankgeschrieben bin auf die Krankheit die mich von 11.2015 bis 05.2017 ausser gefecht setzte bekomme ich dann wieder Krankengeldanspruch.
Die 78 Wochen waren damals ausgeschöpft und seitdem war ich auch nicht mehr auf diese Diagnose krankgeschriebn.
Hoffe es ist alles verständlich erklärt meinerseits und hoffe von euch zu lesen.
Schönes Wochenende