Hallo,
ich erhalte momentan ALG1. Dadurch, dass ich seit dem ALG1-Bezug in Steuerklasse 5 bin (da meine Frau einen Job hat und so mehr Netto hat) fällt mein ALG1 entsprechend dürftig aus.
Bei einer Umschulung (Teilhabe am Arbeitsleben) berechnet sich doch das Übergangsgeld nach dem letzten Nettoverdienst vor Beginn der Arbeitslosigkeit, oder? Also etwa 75% des Nettos, wenn ein Kind vorhanden ist.
Nach meiner Meinung würde ich dann deutlich mehr Übergangsgeld erhalten als aktuell ALG1, oder? Überbrückungsgeld ist doch nicht steuerklassenabhängig, oder? Zumindest wird in keinem Online-Rechner nach der Steuerklasse gefragt, sondern nur nach Brutto und Netto.
Vielen Dank.
ich erhalte momentan ALG1. Dadurch, dass ich seit dem ALG1-Bezug in Steuerklasse 5 bin (da meine Frau einen Job hat und so mehr Netto hat) fällt mein ALG1 entsprechend dürftig aus.
Bei einer Umschulung (Teilhabe am Arbeitsleben) berechnet sich doch das Übergangsgeld nach dem letzten Nettoverdienst vor Beginn der Arbeitslosigkeit, oder? Also etwa 75% des Nettos, wenn ein Kind vorhanden ist.
Nach meiner Meinung würde ich dann deutlich mehr Übergangsgeld erhalten als aktuell ALG1, oder? Überbrückungsgeld ist doch nicht steuerklassenabhängig, oder? Zumindest wird in keinem Online-Rechner nach der Steuerklasse gefragt, sondern nur nach Brutto und Netto.
Vielen Dank.