Salamander
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Hallo liebe Leute,
im Rahmen einer Reha-Maßnahme beginne ich nächste Woche eine 2jährige BfW-Umschulung. Nun kam kurz vor knapp die Berechnung des Übergangsgeldes und ist viel niedriger als erwartet. Dass die überall auftauchenden einfachen Formeln (zBsp: 68% vom letzten Nettogehalt, wie von meiner Reha-Beraterin kolportiert) hinten und vorne nicht stimmen habe ich mittlerweile gelernt.
Ein Anruf bei der Hotline hat mir außer einem absolut ahnungslosen und unfreundlichen Mitarbeiterkontakt rein gar nichts gebracht aber immerhin wurde ich tags darauf von der Rechnungstelle zurück gerufen. Dort hatte man sich den Bescheid bereits angesehen und mir mitgeteilt, dass schon ein neuer unterwegs sei. Es wurden mir darin, ohne weitere Erläuterung zusätzliche 20€ im Monat gewährt. Das ist allerdings immer noch deutlich unter dem Erwarteten. Deshalb habe ich sofort Widerspruch eingelegt. Begründet habe ich ihn mit der Vermutung, dass eine falsche Wochenarbeitszeit zugrunde gelegt wurde. Heute kam auch schon die Ablehnun (und endlich auch mit einer nachvollziehbaren Detail-Berechnung).
Der Kern des Problems liegt demnach tatsächlich darin, dass im Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden vereinbart wurde. ABER: ich war für die Dauer des gesamten (letzten) Arbeitsverhältnisses in einer Fabrik eingesetzt deren wöchentliche Arbeitszeit, je nach Schicht, mindestens 40 Stunden pro Woche verlangte. Die letzten 8 Monate war ich ausnahmslos in der Nachtschicht beschäftigt und kam dort ebenfalls ausnahmslos auf diese 40 Stunden in der Woche. Dies lässt sich auch aus der durchschnittlichen Arbeitszeit von 160,89 Stunden im Monat ablesen. Ich habe in dieser Fabrik bereits das vierte Jahr hintereinander jeweils die gesamte Saison (ca. 10 Monate pro Jahr) mitgemacht. Die Differenz zwischen den vertraglich vereinbarten 35 Wochenstunden und den tatsächlich, regelmäßig(!), vom Einsatzbetrieb vorgebenen 40 Stunden landeten auf einem Arbeitszeitkonto. Dies ist wohl auch so üblich in der Zeitarbeitsbranche und deren Tarifvereinbarungen.
Zur Berechnung meines Übergangsgeldes auf Stundenlohnbasis nutzt man nun folgende Formel:
Durchschnittliches Brutto-Arbeitsentgelt der letzten drei Monate : durschnittliche Arbeitszeit im Monat x vereinbarte wöchentliche Arbeitsstunden laut Vertrag --> Ergebnis : 7 + anteilige Einmalzahlung
Konkret in meinem Fall:
1936,55€ : 160,89 Stunden x 35 Stunden= 421,28 : 7 Tage = 60,18 + 0,42€ (Weihnachtsgeld) = 60,60€
Bemessungsgrundlage sind demnach 80% von 60,60€ => 48,48€ => 68% von 48,48€ => 29,84€ am Tag bzw. 895,15€ im Monat.
Die alles entscheidende Frage für mich ist nun: ist es rechtens, dass trotz der nachweisbar regelmäßig verlangten und geleisteten 40 Stunden nur 35 Stunden in der Berechnung Anwendung finden?
Der Unterschied ist erheblich: bei 40 Stunden wären es 69,20€ Regelentgelt (80% = 55,63€ -> davon 68% = 37,64€ am Tag bzw. 1129,20€ im Monat!
Entsprechend wäre ich auch bereit mir einen Anwalt zu suchen, sollte eine Klage eine gewisse Aussicht auf Erfolg haben. Für eure (natürlich unverbindliche) Einschätzung, wäre ich überaus dankbar!
Diese niedrigen Stundenzahl im Vertrag und die dazugehörigen Arbeitszeitkonten existieren ja nur zum Vorteil der Betriebe um flexibler auf Arbeitsaufkommen reagieren zu können. Es kann doch nicht sein, dass der Staat die Zeitarbeiter dafür noch finanziell "bestraft"...
im Rahmen einer Reha-Maßnahme beginne ich nächste Woche eine 2jährige BfW-Umschulung. Nun kam kurz vor knapp die Berechnung des Übergangsgeldes und ist viel niedriger als erwartet. Dass die überall auftauchenden einfachen Formeln (zBsp: 68% vom letzten Nettogehalt, wie von meiner Reha-Beraterin kolportiert) hinten und vorne nicht stimmen habe ich mittlerweile gelernt.
Ein Anruf bei der Hotline hat mir außer einem absolut ahnungslosen und unfreundlichen Mitarbeiterkontakt rein gar nichts gebracht aber immerhin wurde ich tags darauf von der Rechnungstelle zurück gerufen. Dort hatte man sich den Bescheid bereits angesehen und mir mitgeteilt, dass schon ein neuer unterwegs sei. Es wurden mir darin, ohne weitere Erläuterung zusätzliche 20€ im Monat gewährt. Das ist allerdings immer noch deutlich unter dem Erwarteten. Deshalb habe ich sofort Widerspruch eingelegt. Begründet habe ich ihn mit der Vermutung, dass eine falsche Wochenarbeitszeit zugrunde gelegt wurde. Heute kam auch schon die Ablehnun (und endlich auch mit einer nachvollziehbaren Detail-Berechnung).
Der Kern des Problems liegt demnach tatsächlich darin, dass im Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden vereinbart wurde. ABER: ich war für die Dauer des gesamten (letzten) Arbeitsverhältnisses in einer Fabrik eingesetzt deren wöchentliche Arbeitszeit, je nach Schicht, mindestens 40 Stunden pro Woche verlangte. Die letzten 8 Monate war ich ausnahmslos in der Nachtschicht beschäftigt und kam dort ebenfalls ausnahmslos auf diese 40 Stunden in der Woche. Dies lässt sich auch aus der durchschnittlichen Arbeitszeit von 160,89 Stunden im Monat ablesen. Ich habe in dieser Fabrik bereits das vierte Jahr hintereinander jeweils die gesamte Saison (ca. 10 Monate pro Jahr) mitgemacht. Die Differenz zwischen den vertraglich vereinbarten 35 Wochenstunden und den tatsächlich, regelmäßig(!), vom Einsatzbetrieb vorgebenen 40 Stunden landeten auf einem Arbeitszeitkonto. Dies ist wohl auch so üblich in der Zeitarbeitsbranche und deren Tarifvereinbarungen.
Zur Berechnung meines Übergangsgeldes auf Stundenlohnbasis nutzt man nun folgende Formel:
Durchschnittliches Brutto-Arbeitsentgelt der letzten drei Monate : durschnittliche Arbeitszeit im Monat x vereinbarte wöchentliche Arbeitsstunden laut Vertrag --> Ergebnis : 7 + anteilige Einmalzahlung
Konkret in meinem Fall:
1936,55€ : 160,89 Stunden x 35 Stunden= 421,28 : 7 Tage = 60,18 + 0,42€ (Weihnachtsgeld) = 60,60€
Bemessungsgrundlage sind demnach 80% von 60,60€ => 48,48€ => 68% von 48,48€ => 29,84€ am Tag bzw. 895,15€ im Monat.
Die alles entscheidende Frage für mich ist nun: ist es rechtens, dass trotz der nachweisbar regelmäßig verlangten und geleisteten 40 Stunden nur 35 Stunden in der Berechnung Anwendung finden?
Der Unterschied ist erheblich: bei 40 Stunden wären es 69,20€ Regelentgelt (80% = 55,63€ -> davon 68% = 37,64€ am Tag bzw. 1129,20€ im Monat!
Entsprechend wäre ich auch bereit mir einen Anwalt zu suchen, sollte eine Klage eine gewisse Aussicht auf Erfolg haben. Für eure (natürlich unverbindliche) Einschätzung, wäre ich überaus dankbar!
Diese niedrigen Stundenzahl im Vertrag und die dazugehörigen Arbeitszeitkonten existieren ja nur zum Vorteil der Betriebe um flexibler auf Arbeitsaufkommen reagieren zu können. Es kann doch nicht sein, dass der Staat die Zeitarbeiter dafür noch finanziell "bestraft"...