Übergang von SGBII in SGBXII, aber wie?

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Nudelholz68

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Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage an euch.

Ich beziehe seit einigen Jahren SGBII .
Allerdings bin ich schon seit 2 Jahren krank geschrieben.
Mein Fall ging alle halbe Jahre zum Gutachter der AA.
Da ging man noch von aus, dass ich wieder gesund werde.

Das aktuelle Gutachten der Agentur für Arbeit besagt aber nun bei der Prognose bei aufgehobener Leistungsfähigkeit, dass ich voraussichtlich über 6 Monate, aber nicht auf Dauer nicht arbeiten kann, und weniger als 3 Stunden täglich (wöchentlich unter 15 Stunden).
Sie gehen von einem langfristig aufgehobenen Leistungsvermögen aus, so dass die Zuständigkeit des SGB XII geprüft werden sollte.

Nun bekam aber erstmal ich die Aufforderung vom JC bei der DRV einen Antrag auf EVR zu stellen.
Der Antrag läuft.
Ende Oktober läuft mein Hartz 4 aus.

Kurz und knapp.

Ich rechne NICHT mit der Erwerbsvermindertenrente. (Selbst wenn, müsste ich aufstocken)

Was passiert dann, wenn ich sie nicht bekomme?

Bin ich weiter beim JC , oder sollte ich besser JETZT schon mal zum Sozialamt gehen?

Ich brauche ja alles.

Leben, Wohnung, Krankenversicherung.

Oder soll ich zeitgleich nochmal einen Antrag auf SGBII stellen?

Ich hätte nur gerne gewusst, wo ich schon mal hinflitzen soll, bevor ich im November ohne was da stehe.

Bin über jede Antwort froh.
Bitte erklärt es mir so, dass ich es auch verstehe.

LG Nudelholz
 
E

ExUser 2606

Gast
Das JC muss auf jeden Fall so lange weiterzahlen, bis die DRV über Deinen Antrag entschieden hat.

Sollte die DRV Dich als erwerbsfähig ansehen, bleibst Du beim JC .

Sollte Die DRV bescheiden, dass du teilweise erwerbsgemindert bist, bleibst Du beim JC .

Sollte die DRV entscheiden, dass du voll erwerbsgemindert bist, gehst Du zum Sozialamt, wenn die Rente nicht ausreicht. DAs JC muss dann so lange weiter zahlen, bis die Bewilligung vom Sozialamt da ist.
 

Nudelholz68

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Vielen Dank für die Infos.
Da mein Hartz4 ja Ende Oktober ausläuft, müsste ich ja dann mal Mitte September einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Ich wette, dass die ihn mir dieses Mal nicht von selber zuschicken.
Muss ich mich dann hinter hängen?

Wenn die DRV mich als erwerbsfähig ansieht, aber ich beim JC trotzdem weiter krank gemeldet bin, bleibe ich trotzdem da?


Von meinem Vorhaben schon mal mit dem Sozialamt zu sprechen ....was haltet ihr davon?

Ich gehe immer davon aus, dass das JC einen Dauerkranken so oder so los werden will.

Lg
 

Sowhat

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Mir geht es genauso. Auch über zwei Jahre AU geschrieben und nun hat der äD mich erwerbsunfähig beschieden und man leitet meine Unterlagen ans Sozialamt weiter. EM Rente steht mir trotz 15 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 10 Jahre Minijob (leider ja nicht sozialversicherungspflichtig) und zwei Kinder samt Erziehungszeiten nicht zu. Weil ich vor einem überraschenden Schlaganfall diese drei Jahre in den fünf Jahre Einzahlungsregel nicht erfülle. Bin 56 Jahre alt und schwerbehindert.

Jetzt habe ich gerade ein Wohnungangebot für eine kleine Wohnung, die wohl im Rahmen liegt bekommen. Ich lebe noch mit erwachsenen Kind in einer größeren, für mich allein zu teuren Wohnung und mein Nachwuchs will ausziehen.
Könnte mir irgendjemand helfen? Bitte bitte
Wo muss ich jetzt das Mietangebot abgeben wegen der Genehmigung? JC oder Sozialamt? Ich bekomme das Geld immer noch vom JC und habe ebenfalls Bewilligung bis Oktober. Und wenn JC wo? Leisungsabteilung oder Vermittler?

Es tut mir leid, dass ich einen fremden Thread störe, aber meine selbsteröffneten Threads kommen nie aus den Unterforen raus und dort in der Versenkung bekomme ich dann keine Antworten, weils wohl keiner liest.
Wie es richtig geht, dass meine Fragen unter "neue Beiträge" erscheinen sagt mir hier leider niemand. Habe oft gefragt.
Danke
 
E

ExUser 2606

Gast
Den Weiterbewilligungsantrag stellst du bitte rechtzeitig.

Und AU laesst du dich weiter schreiben, denn arbeitsunfähig ist nicht gleic erwerbsunfaehig.
 

Nudelholz68

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Unabhängige Stellen sind wo?
Ich weiß nur wer im Fall von SGBXII für mich zuständig wäre.

Ok.
Also alles weiter beim JC beantragen, obwohl die mich loswerden wollen, weil ich krank bin.
Und was ist mit der Annahme des medizinischen Dienstes des AA, dass ich nicht mehr gesund werde?

Denke der Arzt der DRV wird es anders sehen.
Und ich sehe es mittlerweile auch anders.

Nun ja.....einer wird zahlen müssen.
Aber ich fühle mich wie ein Ping Pong Ball.

Lg
 
E

ExitUser

Gast
Wenn die DRV dich nicht als erwerbsgemindert ansieht und deswegen den Antrag auf EM-Rente ablehnt kannst du ja immer noch Widerspruch einlegen und ggf. Klagen am SG sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden.

Dann ist bis zur endgültigen Entscheidung alles noch in der Schwebe bzw. noch nix endgültig es sei denn du akzeptierst eine mögliche Ablehnung.

Weiterhin AU kannst du dann natürlich sein denn wie schon geschrieben sind erwerbsgemindert und arbeitsunfähig zwei paar Schuhe.

Das JC könnte dich dann aber irgendwann mal zum MDK schicken welcher nach Prüfung eine AU aufheben kann. Dann käme es auf deinen behandelnden Arzt an ob dieser bereit ist dem MDK zu widersprechen was die Aufhebung der AU betrifft und dich trotzdem weiter AU schreibt.


liesa
 
E

ExUser 2606

Gast
Es gibt aber auch Krankheitsbilder, wo die Ärzte nicht helfen können, auch wenn sie nicht dumm sind.

Wenn Deune Ärzte so dumm sind, dnn such Dir welche, die besser sind.
 

Nudelholz68

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Hallo.
Ich möchte nicht krank sein.

Meine Krankheit ist selten und kaum erforscht.
Gibt viele Fehldiagnosen und kaum Ärzte die sich auskennen sie zu therapieren.

Mich interessierte nur, ob mich das JC nach Ablehnung der EVR sofort zum Sozialamt schicken kann.

Oder ob ich schon mal zum Sozialamt gehen soll.
Aber ich las ja jetzt ich solle auf die Bescheide warten.

Ein Amt muss ja zahlen.
Mein Hartz endet im Oktober, mein EVR Antrag läuft, weil ich dazu aufgefordert wurde und ich wollte nur wissen ob ich nochmal einen WBA SGBII ausfüllen soll.

Krank geschrieben werde ich weiter. Das ist sicher.

Ich möchte aber nur mein Leben zurück.
Drückt mir die Daumen.

LG
 
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