einen schönen guten Abend,
ich brauche mal Eure Hilfe. Am 10. Januar bekam ich das im Anhang befindliche Schreiben des Grundsicherungsamtes Beeskow, Besondere Einrichtung gem. § 6a SGB II, Fürstenwalde.
Im § 33 Absatz 2 Satz 2 steht, dass bei regelmäßiger Unterhaltszahlung der Unterhaltsanspruch nicht auf den Leistungsträger übergeht. Der Vater zahlt regelmäßig und ist zu einer höheren Zahlung gar nicht in der Lage.
Hat vielleicht schon einer Erfahrung mit so einer Sache?
Petra
ich brauche mal Eure Hilfe. Am 10. Januar bekam ich das im Anhang befindliche Schreiben des Grundsicherungsamtes Beeskow, Besondere Einrichtung gem. § 6a SGB II, Fürstenwalde.
Im § 33 Absatz 2 Satz 2 steht, dass bei regelmäßiger Unterhaltszahlung der Unterhaltsanspruch nicht auf den Leistungsträger übergeht. Der Vater zahlt regelmäßig und ist zu einer höheren Zahlung gar nicht in der Lage.
Hat vielleicht schon einer Erfahrung mit so einer Sache?
Petra

