Hallo Pritt,
Ich bin in etwa der gleichen Situation wie du. Geh bitte folgendermassen vor. Formlos einen Antrag bei der
KK auf Krankengeld stellen mit folgendem Inhalt und per Einschreiben:
Text: Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit beantrage ich Krankengeld. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Formulare zu.
Da Anspruch auf Krankengeld besteht und zwar ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und er ruht nur in der Zeit des
ALGI -Bezugs.
Fällt der Bestand des Ruhens weg weil die Leistung ausläuft besteht ab dem nächsten Tag Anspruch auf Krankengeld.
Es kommt für den Anspruch auf Krankengeld alleine darauf an, ob zu Beginn des Bezugs Anspruch auf Krankengeld bestanden hat.
Wenn ein Versicherter an dem Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich krankengeldberechtigt war besteht Anspruch auf Krankengeld. Dies trifft auf meinen Fall zu.
Siehe auch
BSG AZ:B1KR12/07/R,B1KR38/06R, B 1 KR 8/07 R oder B 1 KR 19/06 R.
Text ende
Mir hat meine Sachbearbeiterin der
KK zunächst telefonisch die Zahlung von KG verweigert mit Hinweis darauf ich hätte dadurch gegenüber anderer ALG2 Bezieher einen Vorteil. Ist natürlich Quatsch mit Sosse! Ich habe direkt nach Zusendung meines Briefes die Formulare erhalten und meinem Arzt zum Ausfüllen gegeben. Bitte unbedingt darauf achten das die Krankmeldung nahtlos ausgestellt wird und der Krankenkasse sofort zugestellt wird. Ist nur eine Lücke von einem Tag oder die Zustellung nicht innerhalb einer woche erfolgt kann die
KK das KG verweigern.
Das sollte dann funktionieren.
Gruss Michael
PS: Ja das KG wird in Höhe des
ALG1 weiter bezahlt. Ich hab zwar sicherheitshalber einen ALG2 Antrag gestellt, habe allerdings heut schon eine Veränderungsmitteilung hingeschickt mit Hinweis das ich KG beantragt habe.