Hallo Zusammen,
ich hab da ein Problem wo ich absolut nicht durchblicke, ich denke mir fehlt einfach das richtige Verständnis für die ganze Angelegenheit und brauche eine nachvollziehbare Erklärung.
Ich hab von der DRV einen genehmigten LTA Antrag und bin grad dabei meinen Rehaberater von einer notwendigen umschulung zu überzeugen. So weit so gut.
Ich kapier das aber mit dem Überbrückungsgeld nicht, falls ich eine Umschulung bekomme.
Jetzt bin ich seit 7 Monaten ALG II. Vorher hatte ich 8 Monate ALG I, davor 8 Monate Krankengeld und davor war ich als Hilfsarbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma mit 8,33 € Stundenlohn.
Als ich beim Rehaberater war hab ich mir von ihm auch erklären lassen wie das mit der Berechnung vom Überbrückungsgeld ist und wieviel ich dann bekommen würde. Weil ich nicht glauben wollte was der mir erzählt hab ich auch noch in der Abteilung der DRV angerufen wo die Berechnungen gemacht werden.
Ergebnis: Während meiner Umschulung würde ich ein Überbrückungsgeld bekommen das niedriger ist als jetzt Hartz4. Auf den Seiten der DRV steht zu dem Thema aber ganz was anderes, nämlich das genaue Gegenteil vom dem was der Rehaberater und der Sachbearbeiter erzählt haben.
Jetzt meine Frage: Kann das tatsächlich stimmen was die mir gesagt haben, dass ich weniger bekommen würde wie ALG II?
Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen dass ich dann Vollzeit "arbeite" und weniger Geld bekomme wie jemand mit ALG II und einem Nebenjob. Das passt doch nicht zusammen, gibts da keine Mindestbeträge die gezahlt werden müssen?
Und wie gleiche ich die Differenz zu ALG II aus? Muss ich dann Wohngeld, Sozialhilfe oder sonst was beantragen? Das JC ist ja dann nicht mehr zuständig, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe.
Als ich Ende letzten Jahres in der med. Reha war hab ich ca. 100 € mehr wie ALG II bekommen (auf den Monat hochgerechnet), warum soll das dann während einer Umschulung auf einmal niedriger sein?
Also auf den Seiten von der DRV steht da zur Erklärung dass als Bemessungsgrundlage entweder ein vorhandener Tarifvertrag oder der ortsübliche Lohn herangezogen werden. Dann wird das höhere von Beidem als Bemessungsgrundlage genommen. In meinem Fall würde man aber das niedrigere nehmen, nämlich den Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirma. Ich wohne im ländlichen Raum und hier gibts im Umkreis von 5 km nur eine einzige Fabrik. Meine festangestellten Kollegen haben nach IG Metall 17 € Stundenlohn bekommen und ich nach Zeitarbeitstarif 8,33 €. Also wäre doch der ortsübliche Lohn eben diese 17 €, weil es ja weit und breit nichts zum vergleichen gibt und die müssten doch dann die Berechnungsgrundlage sein oder sehe ich das völlig falsch?
Gruß
ich hab da ein Problem wo ich absolut nicht durchblicke, ich denke mir fehlt einfach das richtige Verständnis für die ganze Angelegenheit und brauche eine nachvollziehbare Erklärung.
Ich hab von der DRV einen genehmigten LTA Antrag und bin grad dabei meinen Rehaberater von einer notwendigen umschulung zu überzeugen. So weit so gut.
Ich kapier das aber mit dem Überbrückungsgeld nicht, falls ich eine Umschulung bekomme.
Jetzt bin ich seit 7 Monaten ALG II. Vorher hatte ich 8 Monate ALG I, davor 8 Monate Krankengeld und davor war ich als Hilfsarbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma mit 8,33 € Stundenlohn.
Als ich beim Rehaberater war hab ich mir von ihm auch erklären lassen wie das mit der Berechnung vom Überbrückungsgeld ist und wieviel ich dann bekommen würde. Weil ich nicht glauben wollte was der mir erzählt hab ich auch noch in der Abteilung der DRV angerufen wo die Berechnungen gemacht werden.
Ergebnis: Während meiner Umschulung würde ich ein Überbrückungsgeld bekommen das niedriger ist als jetzt Hartz4. Auf den Seiten der DRV steht zu dem Thema aber ganz was anderes, nämlich das genaue Gegenteil vom dem was der Rehaberater und der Sachbearbeiter erzählt haben.
Jetzt meine Frage: Kann das tatsächlich stimmen was die mir gesagt haben, dass ich weniger bekommen würde wie ALG II?
Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen dass ich dann Vollzeit "arbeite" und weniger Geld bekomme wie jemand mit ALG II und einem Nebenjob. Das passt doch nicht zusammen, gibts da keine Mindestbeträge die gezahlt werden müssen?
Und wie gleiche ich die Differenz zu ALG II aus? Muss ich dann Wohngeld, Sozialhilfe oder sonst was beantragen? Das JC ist ja dann nicht mehr zuständig, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe.
Als ich Ende letzten Jahres in der med. Reha war hab ich ca. 100 € mehr wie ALG II bekommen (auf den Monat hochgerechnet), warum soll das dann während einer Umschulung auf einmal niedriger sein?
Also auf den Seiten von der DRV steht da zur Erklärung dass als Bemessungsgrundlage entweder ein vorhandener Tarifvertrag oder der ortsübliche Lohn herangezogen werden. Dann wird das höhere von Beidem als Bemessungsgrundlage genommen. In meinem Fall würde man aber das niedrigere nehmen, nämlich den Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirma. Ich wohne im ländlichen Raum und hier gibts im Umkreis von 5 km nur eine einzige Fabrik. Meine festangestellten Kollegen haben nach IG Metall 17 € Stundenlohn bekommen und ich nach Zeitarbeitstarif 8,33 €. Also wäre doch der ortsübliche Lohn eben diese 17 €, weil es ja weit und breit nichts zum vergleichen gibt und die müssten doch dann die Berechnungsgrundlage sein oder sehe ich das völlig falsch?
Gruß