Hallo twitmarsh,
Die letze 10 Jahr war ich in ein sehr spezialisierter Umgebung mit ein sehr spezialisierter Aufgabenbereich tätig. Ich hab in die letzte 18 Monate nur eine geeignete Stelle in der Jobbörse gefunden, leider lag das angebotene Gehalt (brutto) unter das was ich (netto) vom
AfA bekomme.
Eine "ganze Stelle" war ja nicht gerade viel und dazu noch unzumutbar nach § 140
SGB III, damit solltest du dich mal etwas genauer befassen ...
Obwohl das ja aktuell auch nicht mehr sehr sinnvoll ist, wenn man dir in 18 Monaten bei der
AfA nicht ernsthaft was "anbieten" konnte, dann wird sich da auch die letzen Monate deines Anspruches nicht mehr viel bewegen.
Zumal du nun auch schon sehr lange raus bist, aus dem aktiven Erwerbsleben ... wenn deine Tätigkeit so spezifisch war gibt es doch sicher auch bestimmte Branchen /
AG wo es sich lohnen würde direkt nach einer Stelle zu schauen (z.B. auf deren Internetseiten) oder mal anzufragen ... die JobBörse der
AfA ist dafür eher nicht geeignet.
In April wurde versucht mich zu überzeugen an eine 6 monatige Maßnahme (dh. bis zu ende
ALG1 ) teilzunehmen, nach widerstand wurde mir eine individuelles Coaching angeboten, kurz danach wurde per post eine neuer EVG zugeschickt.
Eine
EGV ist ja ein
VERTRAG, der mit dir zusammen in einem Beratungsgespräch erarbeitet werden soll, die Zusendung per Post ist also schon unzulässig ... es sei denn der Postbote hätte gerade Zeit, dich zu deiner Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt zu beraten.
Woraus nun ersichtlich sein soll, dass man dich (in der
EGV ) "für einen Ausländer hält" ist mir nicht ganz klar, es ist (wie meist) ein "Sammelsurium" vieler unzusammenhängender Ideen deiner
SB , die teilweise nicht mal rechtlich zulässig wären als "Vertrags-Inhalt" (oder in einem ersetzenden
VA ).
Hast du schon mal eine
EGV (vorher) gehabt (wenn ja, ist die vielleicht sogar noch gültig ?) oder kommt man jetzt erstmals darauf ... wann wünscht deine
SB nun die Rücksendung oder ist ihr das (eigentlich) auch schon egal ???
Du schreibst oben, dass man dich für 6 Monate im April in eine Maßnahme stecken wollte, warum soll diese
EGV jetzt bis 31.12.2018 gelten, dein
ALGI müsste dann doch schon eher ablaufen ???
Beim suchen nach ein MT hab ich dieses Forum gefunden und gesehen das mann sich wehren kann.
Möchtest du denn gerne ein Choaching machen, dass du auf die Suche nach Anbietern gehst, was soll dir denn das bringen, dazu wäre doch erst mal Beratung von der
SB nötig gewesen ... was dir so ein Choach nun so dringend "beibringen soll" ... und
WARUM ...
Gegen einen Vertrags-Vorschlag ohne deine Unterschrift brauchst du dich nicht wehren, der hat ja noch keine rechtlich verbindliche Bedeutung.
Ich hab schriftlich auf dieser EGV reagiert, das wurde größten teils ignoriert und bei ein neuen Termin 6 Wochen später wurde mir dieser EGV (im Anhang) mit eine kleine Änderung überreicht.
Was denn nun, kam das aktuelle Exemplar per Post oder wurde es dir in einem Termin überreicht und in welchen konkreten Punkten wurde denn was korrigiert ?
Der gesamte "süddeutsche Raum" kann aber auch schon zu groß sein, um täglich zur Arbeit zu pendeln ...
Einen AVGS kann sie dir ja gerne geben, den musst du ja nicht nutzen (wollen) oder für was Anderes, was dich mehr interessieren würde ... ansonsten verfällt der eben.
Das mit den Vermittlungs-Vorschlägen hat ja bisher auch nicht besonders gut funktioniert, in 18 Monaten gerade mal EIN Angebot und am gleichen Arbeitsmarkt sollst du dich 2 Mal die Woche bewerben müssen ???
Deiner
SB dürfte doch bekannt sein, dass dein Beruf offenbar nicht "massenhaft" gefragt ist, sonst wäre sie doch auch schon erfolgreicher bei deiner Vermittlung gewesen ...
Also würde
ICH schon mal verlangen aufzunehmen, dass ich mich auch
NUR dann bewerbe, wenn es "passgenaue Angebote" gibt.
So ein Vertrag soll ja "ausgeglichen" sein, es ist immerhin der gleiche Arbeitsmarkt auf dem ihr beide unterwegs seid.
Was mir nicht gefällt sind die 2 Bewerbungen / Woche da es keine geignete Stellen gibt am Arbeitsmarkt,
Das hätte deine
SB ja zu beachten bei der Festlegung von sinnvollen Bewerbungsforderungen mit Aussicht auf Erfolg.
Wäre damit dann bereits erledigt, aber darauf wird sie sich nicht einlassen, Sinnlos-Bewerbungen sind aber auch
NICHT zielführend also soll
SIE sich bessere Lösungen einfallen lassen, dafür wird sie doch bezahlt ...
Irgendein "windiger Choach" der auch nur das Geld der
AfA (also der Beitragszahler) kassieren will, wird da für dich auch nicht das "Ei des Kolumbus" finden können ... es sei denn er kennt einen Sonderkurs, wo man "Arbeits-Plätzchen backen" kann.
Zudem ist die Vermittlung Angelegenheit der
AfA und
NICHT eines MT ...
Auch die Online-Nutzung der JobBörse ist freiwillig, das bringt dich auch nicht wieder in Arbeit, ob du dich damit beschäftigst oder nicht ... wenn du selber bisher auch noch keine andere Stelle finden konntest, dann dürfte der "Zug" wohl abgefahren sein ... Ü 60 sind nicht gerade sehr begehrt bei den
AG .
Der Hinweis darauf "wie gerne man dich doch zur Vermittlung beraten möchte" klingt eher wie Hohn, wenn man da so viel für dich tun kann, warum bist du nach 18 Monaten immer noch arbeitslos und denen fällt nicht mehr ein, als dich nun teuer Choachen zu lassen ...
dann fehlt einiges zum Thema Erstattung von Bewerbungskosten,
Man sieht halt ohnehin keine solche Kosten entstehen aber wenn doch, kannst du die Erstattungen auch aus dem regulären Vermittlungsbudget beantragen, dafür braucht man
KEINE EGV mit dem
SB ... das steht schon im Gesetz als "Kann"-Leistung.
Im
AlgI wird allerdings zunächst die finanzielle Eigenleistungsfähigkeit überprüft, das ist ein großer Unterschied zum
ALG II weil es dort eine solche "Eigenleistungs-Fähigkeit" gar nicht (mehr) gibt.
Der
SGB II-Regelsatz ist für den Lebensunterhalt vorgesehen und
NICHT um Bewerbungskosten zu finanzieren.
Darum sind (im
SGB II) generell
ALLE Bewerbungskosten zu erstatten, im Existenz-Minimum (des ALG2) sind solche Ausgaben komplett nicht vorgesehen.
was soll das mit Probearbeiten und wer trägt die Kosten für Personaldienstleiser und Headhunter.
Probearbeiten musst du überhaupt
NICHT, aber das wird gerne mal als "Maßnahme bei einem
AG " genehmigt, wenn umliegende
AG Bedarf haben mal "Arbeitslose auszuprobieren", bevorzugt in den Urlaubszeiten, mit der vagen "Aussicht" vielleicht anschließend eingestellt zu werden.
Die
AfA soll dich aber in bezahlte / versicherungspflichtige Arbeit vermitteln und nicht nur als Ersatz für eine
ZAF Arbeitslose an
AG "ausleihen" zur ansonsten unbezahlten Mitarbeit.
Seite 2 von 3 oben ist eine Frechheit ... ich denke man will dich jederzeit in allen Fragen beraten und nun möchte man zwischen den Terminen (eigentlich) besser
NICHTS weiter mit dir zu tun haben ...
Die Kontakte über Service-Center und Mail kannst du doch "in der Pfeife rauchen" ... das bringt dich auch nicht weiter.
Ein
VV per Mail wäre noch nicht mal als verbindlich anzusehen, weil die erforderlichen Rechtsfolgenbelehrungen fehlen.
Welche konkreten Wege der Stellensuche du nutzen möchtest, ist alleine
DEINE Angelegenheit und Online-Job-Portale kannst du nutzen, musst du aber nicht zumal sie oft eine Anmeldung mit persönlichen Daten erfordern, dazu kann man dich auch nicht per Vertrag verpflichten wollen.
Was es mit dieser "freiberuflichen Tätigkeit" auf sich hat kann ich nicht beurteilen, warum sollst du dich dafür bei der
AfA abmelden, du hast Anspruch auf Vermittlung in eine versicherungspflichtige Tätigkeit.
Solltest du zusätzliches Einkommen haben (Honorare für Auftragsarbeiten) bist du ohnehin verpflichtet das der
AfA mitzuteilen.
Auch die konkrete Art deiner Bewerbungen hat dir nicht die
AfA vorzuschreiben, man sollte sich zwar nach den Wünschen des
AG aus der Stellenbeschreibung richten aber telefonische Bewerbungen dürften wohl in einem so speziellen Tätigkeitsfeld eher unüblich sein.
Wie du deine Bewerbungen nun tatsächlich nachweisen sollst ist auch nicht klar, per Mail (unsicher ob das überhaupt beim Empfänger ankommen wird) oder bei Terminen "unaufgefordert" ... wenn man was von dir will bei einem Melde-Termin hat man dir das aber in der Einladung konkret mitzuteilen.
Eine Liste der getätigten Bewerbungen hat auch beim Meldetermin zu genügen,
AG sind nicht verpflichtet dir zu antworten und wenn, dann ist das
DEINE Post und die Anschreiben sind für den
AG und
NICHT für die
AfA gedacht ...
Personaldienstleister / Private Arbeitsvermittler wollen Geld dafür haben oder einen Vermittlungs-Gutschein (richtige Arbeit haben die in der Regel auch nicht, die kennen nur viele
ZAF ) was "HeadHunter" sind wäre mir z.B. völlig unbekannt, ich kann kein englisch ...
Kostenpflichtige Angebote in Anspruch zu nehmen kann man auch per
EGV nicht von dir verlangen, ohne wenigstens auch die Kosten dafür verpflichtend in dieser
EGV übernehmen zu wollen.
In der Regel wissen interessierte
AG selber sehr gut darüber Bescheid, dass sie Eingliederungszuschüsse bekommen
können von der
AfA (für schwer vermittebare Langzeit-Arbeitslose im höheren Lebensalter) ... und "Probearbeiten" sind nur "Schein-Maßnahmen" die in der Regel auch nicht zur Einstellung führen werden.
Wenn ein
AG dich ernsthaft einstellen möchte gibt es die gesetzliche Probezeit (bis zu 6 Monaten), es gibt also
KEINEN vernünftigen Grund
OHNE Bezahlung zu arbeiten auch nicht "zur Probe" ...
Wer "Probe-Arbeit" will von dir soll dir gleich mitteilen, wie das (vom
AG ) bezahlt wird, dann stellt sich meist schnell heraus, wer nur eine "billige Aushilfe" will (auf Kosten der
AfA ) oder wirklich Interesse an dir und deiner Ausbildung hat.
Du brauchst dich nicht freiwillig anbieten irgendwo umsonst zu arbeiten, das hat auch in einer
EGV keine Bedeutung.
Das Choaching ist ein "unverbindliches Angebot" zu dem dich Keiner zwingen
KANN ... es steht ja nicht mal in der
EGV wie dir das weiterhelfen können soll in Arbeit zu kommen.
Das hilft
NUR dem Anbieter an dir Geld zu verdienen ... dafür würde ich mit Ü 60 meine Lebenszeit nicht verschwenden wollen.
Der Rest auf Seite 3 ist das übliche "Bla-Bla" und steht schon im Gesetz ...
Ich würde mich freuen über Hinweise zu dieser EGV die ich bei meine "Verteidigung" verwenden kann da ich dieser EGV nicht unterschreiben werde.
Welche "Verteidigung" brauchst du denn da, wenn man einen Vertrag nicht akzeptabel findet wird der entsprechend abgeändert oder bekommt
KEINE Unterschrift ...
Ich sehe auf 3 Seiten
NICHTS, was dir die
AfA Sinnvolles anbietet, es werden nur endlos Forderungen an dich gestellt und die meisten davon sind auch noch unzulässig ... und würden (vermutlich) in einem (ersetzenden)
VA auch gar nicht mehr auftauchen, weil der dann gleich zu leicht anzugreifen wäre.
Einzige "Verhandlungs-Basis" wäre für mich die Anzahl der geforderten Bewerbungen, wenn es die
AfA in 18 Monaten gerade mal auf
EINEN VV gebracht hat würde ich mich
NICHT zu 8 - 10 Bewerbungsverpflichtungen vertraglich "verdonnern" lassen ...
Die
AfA bietet dir nur was an wenn es was "Passendes" geben sollte, also bewirbst du dich auch nur falls es was "Passendes" geben sollte ...
Das hat mit "Verteidigung" wenig zu tun, sondern eher mit "Waffen-Gleichheit", denn die
AfA wird nicht nach § 159
SGB III mit einer Sperre bestraft wenn sie den Vertrag
NICHT erfüllt ... wie sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung als Arbeitsvermittlung ja bisher auch nicht nachgekommen ist ohne dabei Schaden zu nehmen.
Auf diesen "Wunschzettel" der
SB würde
ICH überhaupt
NICHT reagieren, wenn die was will dazu dann meldet die sich schon ... und wie dir schon geschrieben wurde, meldest du dich am Besten wenn du einen "ersetzenden
VA " dazu bekommen hast ...
Dann wird man weitersehen, bis dahin ist dieser "Wisch" das Papier nicht wert auf dem er gedruckt wurde ...
Dann dient er auch nur noch Vergleichszwecken, denn ein
VA darf keine (negativ) abweichenden Inhalte haben, die
SB darf allerdings weglassen, was ohnehin nicht durchsetzbar wäre ... also trotzdem gut aufheben diesen "Vorschlag" ...
MfG Doppeloma