Ü60, ALG1 nach 40J IT, nach 18 Monate EGV mit AVGS für individuelles Coaching

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twitmarsh

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Hallo.

Mit Alter 61 bin ich, nach 40+ Jahre im IT, seit 18 Monate in ALG1 . Ich bin Ausländer, seit ca 25 Jahre in Deutschland, Deutsch ist nicht meine Muttersprache und in mein alter Beruf ist Englisch der Hauptsprache. Die letze 10 Jahr war ich in ein sehr spezialisierter Umgebung mit ein sehr spezialisierter Aufgabenbereich tätig. Ich hab in die letzte 18 Monate nur eine geeignete Stelle in der Jobbörse gefunden, leider lag das angebotene Gehalt (brutto) unter das was ich (netto) vom AfA bekomme.

In April wurde versucht mich zu überzeugen an eine 6 monatige Maßnahme (dh. bis zu ende ALG1 ) teilzunehmen, nach widerstand wurde mir eine individuelles Coaching angeboten, kurz danach wurde per post eine neuer EVG zugeschickt. Beim suchen nach ein MT hab ich dieses Forum gefunden und gesehen das mann sich wehren kann. Ich hab schriftlich auf dieser EGV reagiert, das wurde größten teils ignoriert und bei ein neuen Termin 6 Wochen später wurde mir dieser EGV (im Anhang) mit eine kleine Änderung überreicht.

Beim EGV im Anhang sind mir schon einige Punkte aufgefallen, leider bin ich mir nicht sicher ob ich da richtig bin weil im Forum sehr oft ALG2 EGVs angesprochen werden. Was mir nicht gefällt sind die 2 Bewerbungen / Woche da es keine geignete Stellen gibt am Arbeitsmarkt, dann fehlt einiges zum Thema Erstattung von Bewerbungskosten, was soll das mit Probearbeiten und wer trägt die Kosten für Personaldienstleiser und Headhunter.

Ich würde mich freuen über Hinweise zu dieser EGV die ich bei meine "Verteidigung" verwenden kann da ich dieser EGV nicht unterschreiben werde.
 

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Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Nicht unterschreiben.
Die ganzen Fördermöglichkeiten rausschmeissen. Die dürfen sowieso nicht in einem ggf. EGV /VA hinein.
Was hineingehört sind Bewerbungen und darauf entstehende Kosten usw.
Bist du eigenleistungsfähig, was wohl wahrscheinlich ist(ALG I höher als mögliches ALG II ), so entfallen Kostenübernahmen. Außer es fallen hohe Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche an. Das kann man mit in die EGV aufnehmen.
Sie halten dich für einen Ausländer und nicht für einen Deutschen der schon lange hier arbeitet und lebt. Deshalb die ganzen Hinweise.
Selbstbewußt auftreten und vermitteln das schon 1 Bewerbung im Monat zuviel ist, da keine geeigneten Stellen vorhanden sind. Wenn sie anderer Meinung sind, dann fordere Sie auf dir doch viele Stellenangebote zu schicken. Iniativbewerbungen haben keinerlei Aussicht auf Erfolg da Sinnlosbewerbung.

Sollte keine adäquate EGV angeboten werden, nicht unterschreiben. Falls ein EGV /VA kommt. Hier einstellen wegen Widerspruch .
 

Doppeloma

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Hallo twitmarsh, :welcome:

Die letze 10 Jahr war ich in ein sehr spezialisierter Umgebung mit ein sehr spezialisierter Aufgabenbereich tätig. Ich hab in die letzte 18 Monate nur eine geeignete Stelle in der Jobbörse gefunden, leider lag das angebotene Gehalt (brutto) unter das was ich (netto) vom AfA bekomme.

Eine "ganze Stelle" war ja nicht gerade viel und dazu noch unzumutbar nach § 140 SGB III, damit solltest du dich mal etwas genauer befassen ...

Obwohl das ja aktuell auch nicht mehr sehr sinnvoll ist, wenn man dir in 18 Monaten bei der AfA nicht ernsthaft was "anbieten" konnte, dann wird sich da auch die letzen Monate deines Anspruches nicht mehr viel bewegen.

Zumal du nun auch schon sehr lange raus bist, aus dem aktiven Erwerbsleben ... wenn deine Tätigkeit so spezifisch war gibt es doch sicher auch bestimmte Branchen / AG wo es sich lohnen würde direkt nach einer Stelle zu schauen (z.B. auf deren Internetseiten) oder mal anzufragen ... die JobBörse der AfA ist dafür eher nicht geeignet.

In April wurde versucht mich zu überzeugen an eine 6 monatige Maßnahme (dh. bis zu ende ALG1 ) teilzunehmen, nach widerstand wurde mir eine individuelles Coaching angeboten, kurz danach wurde per post eine neuer EVG zugeschickt.

Eine EGV ist ja ein VERTRAG, der mit dir zusammen in einem Beratungsgespräch erarbeitet werden soll, die Zusendung per Post ist also schon unzulässig ... es sei denn der Postbote hätte gerade Zeit, dich zu deiner Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt zu beraten.

Woraus nun ersichtlich sein soll, dass man dich (in der EGV ) "für einen Ausländer hält" ist mir nicht ganz klar, es ist (wie meist) ein "Sammelsurium" vieler unzusammenhängender Ideen deiner SB , die teilweise nicht mal rechtlich zulässig wären als "Vertrags-Inhalt" (oder in einem ersetzenden VA ).

Hast du schon mal eine EGV (vorher) gehabt (wenn ja, ist die vielleicht sogar noch gültig ?) oder kommt man jetzt erstmals darauf ... wann wünscht deine SB nun die Rücksendung oder ist ihr das (eigentlich) auch schon egal ???

Du schreibst oben, dass man dich für 6 Monate im April in eine Maßnahme stecken wollte, warum soll diese EGV jetzt bis 31.12.2018 gelten, dein ALGI müsste dann doch schon eher ablaufen ???

Beim suchen nach ein MT hab ich dieses Forum gefunden und gesehen das mann sich wehren kann.

Möchtest du denn gerne ein Choaching machen, dass du auf die Suche nach Anbietern gehst, was soll dir denn das bringen, dazu wäre doch erst mal Beratung von der SB nötig gewesen ... was dir so ein Choach nun so dringend "beibringen soll" ... und WARUM ...

Gegen einen Vertrags-Vorschlag ohne deine Unterschrift brauchst du dich nicht wehren, der hat ja noch keine rechtlich verbindliche Bedeutung. :icon_evil:

Ich hab schriftlich auf dieser EGV reagiert, das wurde größten teils ignoriert und bei ein neuen Termin 6 Wochen später wurde mir dieser EGV (im Anhang) mit eine kleine Änderung überreicht.

Was denn nun, kam das aktuelle Exemplar per Post oder wurde es dir in einem Termin überreicht und in welchen konkreten Punkten wurde denn was korrigiert ?

Der gesamte "süddeutsche Raum" kann aber auch schon zu groß sein, um täglich zur Arbeit zu pendeln ...

Einen AVGS kann sie dir ja gerne geben, den musst du ja nicht nutzen (wollen) oder für was Anderes, was dich mehr interessieren würde ... ansonsten verfällt der eben.

Das mit den Vermittlungs-Vorschlägen hat ja bisher auch nicht besonders gut funktioniert, in 18 Monaten gerade mal EIN Angebot und am gleichen Arbeitsmarkt sollst du dich 2 Mal die Woche bewerben müssen ???

Deiner SB dürfte doch bekannt sein, dass dein Beruf offenbar nicht "massenhaft" gefragt ist, sonst wäre sie doch auch schon erfolgreicher bei deiner Vermittlung gewesen ...
Also würde ICH schon mal verlangen aufzunehmen, dass ich mich auch NUR dann bewerbe, wenn es "passgenaue Angebote" gibt. :idea:

So ein Vertrag soll ja "ausgeglichen" sein, es ist immerhin der gleiche Arbeitsmarkt auf dem ihr beide unterwegs seid. :idea:

Was mir nicht gefällt sind die 2 Bewerbungen / Woche da es keine geignete Stellen gibt am Arbeitsmarkt,

Das hätte deine SB ja zu beachten bei der Festlegung von sinnvollen Bewerbungsforderungen mit Aussicht auf Erfolg.

Wäre damit dann bereits erledigt, aber darauf wird sie sich nicht einlassen, Sinnlos-Bewerbungen sind aber auch NICHT zielführend also soll SIE sich bessere Lösungen einfallen lassen, dafür wird sie doch bezahlt ...

Irgendein "windiger Choach" der auch nur das Geld der AfA (also der Beitragszahler) kassieren will, wird da für dich auch nicht das "Ei des Kolumbus" finden können ... es sei denn er kennt einen Sonderkurs, wo man "Arbeits-Plätzchen backen" kann.

Zudem ist die Vermittlung Angelegenheit der AfA und NICHT eines MT ... :icon_evil:

Auch die Online-Nutzung der JobBörse ist freiwillig, das bringt dich auch nicht wieder in Arbeit, ob du dich damit beschäftigst oder nicht ... wenn du selber bisher auch noch keine andere Stelle finden konntest, dann dürfte der "Zug" wohl abgefahren sein ... Ü 60 sind nicht gerade sehr begehrt bei den AG . :icon_evil:

Der Hinweis darauf "wie gerne man dich doch zur Vermittlung beraten möchte" klingt eher wie Hohn, wenn man da so viel für dich tun kann, warum bist du nach 18 Monaten immer noch arbeitslos und denen fällt nicht mehr ein, als dich nun teuer Choachen zu lassen ... :doh:

dann fehlt einiges zum Thema Erstattung von Bewerbungskosten,

Man sieht halt ohnehin keine solche Kosten entstehen aber wenn doch, kannst du die Erstattungen auch aus dem regulären Vermittlungsbudget beantragen, dafür braucht man KEINE EGV mit dem SB ... das steht schon im Gesetz als "Kann"-Leistung.

Im AlgI wird allerdings zunächst die finanzielle Eigenleistungsfähigkeit überprüft, das ist ein großer Unterschied zum ALG II weil es dort eine solche "Eigenleistungs-Fähigkeit" gar nicht (mehr) gibt.

Der SGB II-Regelsatz ist für den Lebensunterhalt vorgesehen und NICHT um Bewerbungskosten zu finanzieren.
Darum sind (im SGB II) generell ALLE Bewerbungskosten zu erstatten, im Existenz-Minimum (des ALG2) sind solche Ausgaben komplett nicht vorgesehen.

was soll das mit Probearbeiten und wer trägt die Kosten für Personaldienstleiser und Headhunter.

Probearbeiten musst du überhaupt NICHT, aber das wird gerne mal als "Maßnahme bei einem AG " genehmigt, wenn umliegende AG Bedarf haben mal "Arbeitslose auszuprobieren", bevorzugt in den Urlaubszeiten, mit der vagen "Aussicht" vielleicht anschließend eingestellt zu werden.

Die AfA soll dich aber in bezahlte / versicherungspflichtige Arbeit vermitteln und nicht nur als Ersatz für eine ZAF Arbeitslose an AG "ausleihen" zur ansonsten unbezahlten Mitarbeit.

Seite 2 von 3 oben ist eine Frechheit ... ich denke man will dich jederzeit in allen Fragen beraten und nun möchte man zwischen den Terminen (eigentlich) besser NICHTS weiter mit dir zu tun haben ... :doh:

Die Kontakte über Service-Center und Mail kannst du doch "in der Pfeife rauchen" ... das bringt dich auch nicht weiter.
Ein VV per Mail wäre noch nicht mal als verbindlich anzusehen, weil die erforderlichen Rechtsfolgenbelehrungen fehlen.

Welche konkreten Wege der Stellensuche du nutzen möchtest, ist alleine DEINE Angelegenheit und Online-Job-Portale kannst du nutzen, musst du aber nicht zumal sie oft eine Anmeldung mit persönlichen Daten erfordern, dazu kann man dich auch nicht per Vertrag verpflichten wollen. :icon_evil:

Was es mit dieser "freiberuflichen Tätigkeit" auf sich hat kann ich nicht beurteilen, warum sollst du dich dafür bei der AfA abmelden, du hast Anspruch auf Vermittlung in eine versicherungspflichtige Tätigkeit.

Solltest du zusätzliches Einkommen haben (Honorare für Auftragsarbeiten) bist du ohnehin verpflichtet das der AfA mitzuteilen.

Auch die konkrete Art deiner Bewerbungen hat dir nicht die AfA vorzuschreiben, man sollte sich zwar nach den Wünschen des AG aus der Stellenbeschreibung richten aber telefonische Bewerbungen dürften wohl in einem so speziellen Tätigkeitsfeld eher unüblich sein.

Wie du deine Bewerbungen nun tatsächlich nachweisen sollst ist auch nicht klar, per Mail (unsicher ob das überhaupt beim Empfänger ankommen wird) oder bei Terminen "unaufgefordert" ... wenn man was von dir will bei einem Melde-Termin hat man dir das aber in der Einladung konkret mitzuteilen. :wink:

Eine Liste der getätigten Bewerbungen hat auch beim Meldetermin zu genügen, AG sind nicht verpflichtet dir zu antworten und wenn, dann ist das DEINE Post und die Anschreiben sind für den AG und NICHT für die AfA gedacht ... :icon_evil:

Personaldienstleister / Private Arbeitsvermittler wollen Geld dafür haben oder einen Vermittlungs-Gutschein (richtige Arbeit haben die in der Regel auch nicht, die kennen nur viele ZAF ) was "HeadHunter" sind wäre mir z.B. völlig unbekannt, ich kann kein englisch ... :bigsmile:

Kostenpflichtige Angebote in Anspruch zu nehmen kann man auch per EGV nicht von dir verlangen, ohne wenigstens auch die Kosten dafür verpflichtend in dieser EGV übernehmen zu wollen.

In der Regel wissen interessierte AG selber sehr gut darüber Bescheid, dass sie Eingliederungszuschüsse bekommen können von der AfA (für schwer vermittebare Langzeit-Arbeitslose im höheren Lebensalter) ... und "Probearbeiten" sind nur "Schein-Maßnahmen" die in der Regel auch nicht zur Einstellung führen werden.

Wenn ein AG dich ernsthaft einstellen möchte gibt es die gesetzliche Probezeit (bis zu 6 Monaten), es gibt also KEINEN vernünftigen Grund OHNE Bezahlung zu arbeiten auch nicht "zur Probe" ... :icon_evil:

Wer "Probe-Arbeit" will von dir soll dir gleich mitteilen, wie das (vom AG ) bezahlt wird, dann stellt sich meist schnell heraus, wer nur eine "billige Aushilfe" will (auf Kosten der AfA ) oder wirklich Interesse an dir und deiner Ausbildung hat. :idea:

Du brauchst dich nicht freiwillig anbieten irgendwo umsonst zu arbeiten, das hat auch in einer EGV keine Bedeutung.

Das Choaching ist ein "unverbindliches Angebot" zu dem dich Keiner zwingen KANN ... es steht ja nicht mal in der EGV wie dir das weiterhelfen können soll in Arbeit zu kommen.

Das hilft NUR dem Anbieter an dir Geld zu verdienen ... dafür würde ich mit Ü 60 meine Lebenszeit nicht verschwenden wollen.

Der Rest auf Seite 3 ist das übliche "Bla-Bla" und steht schon im Gesetz ...

Ich würde mich freuen über Hinweise zu dieser EGV die ich bei meine "Verteidigung" verwenden kann da ich dieser EGV nicht unterschreiben werde.

Welche "Verteidigung" brauchst du denn da, wenn man einen Vertrag nicht akzeptabel findet wird der entsprechend abgeändert oder bekommt KEINE Unterschrift ...

Ich sehe auf 3 Seiten NICHTS, was dir die AfA Sinnvolles anbietet, es werden nur endlos Forderungen an dich gestellt und die meisten davon sind auch noch unzulässig ... und würden (vermutlich) in einem (ersetzenden) VA auch gar nicht mehr auftauchen, weil der dann gleich zu leicht anzugreifen wäre.

Einzige "Verhandlungs-Basis" wäre für mich die Anzahl der geforderten Bewerbungen, wenn es die AfA in 18 Monaten gerade mal auf EINEN VV gebracht hat würde ich mich NICHT zu 8 - 10 Bewerbungsverpflichtungen vertraglich "verdonnern" lassen ... :icon_evil:

Die AfA bietet dir nur was an wenn es was "Passendes" geben sollte, also bewirbst du dich auch nur falls es was "Passendes" geben sollte ... :icon_hihi:

Das hat mit "Verteidigung" wenig zu tun, sondern eher mit "Waffen-Gleichheit", denn die AfA wird nicht nach § 159 SGB III mit einer Sperre bestraft wenn sie den Vertrag NICHT erfüllt ... wie sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung als Arbeitsvermittlung ja bisher auch nicht nachgekommen ist ohne dabei Schaden zu nehmen.

Auf diesen "Wunschzettel" der SB würde ICH überhaupt NICHT reagieren, wenn die was will dazu dann meldet die sich schon ... und wie dir schon geschrieben wurde, meldest du dich am Besten wenn du einen "ersetzenden VA " dazu bekommen hast ...

Dann wird man weitersehen, bis dahin ist dieser "Wisch" das Papier nicht wert auf dem er gedruckt wurde ... :icon_evil:

Dann dient er auch nur noch Vergleichszwecken, denn ein VA darf keine (negativ) abweichenden Inhalte haben, die SB darf allerdings weglassen, was ohnehin nicht durchsetzbar wäre ... also trotzdem gut aufheben diesen "Vorschlag" ...

MfG Doppeloma
 
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