Problem ist Anlage HG wurde schon ausgefüllt, ich hatte die Dame drauf angesprochen ob wir eine HG sind weil wir ja miteinander nichts zu tun haben.
Was wurde denn in die benannte Anlage HG konkret angekreuzt und reingekritzelt ??
Wenn ich deine bisherigen Darlegungen richtig verfolgt habe, dann doch sicherlich so,
1.1 Du
1.2.1 Du
1.2.2 wird angekreuzt "Die Person erhält keine Leistungen ..."
2. kommt die Mama + Papa rein
3. wird leer gelassen
4. wird angekreuzt
Die/Der Verwandte/Verschwägerte ist Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Mieterin bzw. Mieter der Wohnung, in der die Bedarfsgemeinschaft lebt.
und
Ich beteilige mich bzw. die Person in meiner Bedarfsgemeinschaft beteiligt sich an den Kosten der Unterkunft
und darunter kommt dann der von Dir monatlich zu zahlende und bisher gezahlte Zahlbetrag (200 € ?)
Quelle
Anlage HG
das man die Anlage HG ggfls. ausfüllt, bricht nicht unbedingt die Krone aus den Baum, denn mit dieser könnte man auch das vorliegen einer HG und somit Wirtschaftsgemeinschaft nach dem SGB 2 (wirtschaften aus einen Topf), widerlegen.
Ich sollte das trotzdem unterschreiben weil Familienmitglieder immer eine HG sind?!
Das hätte die BA ja sicher gerne und strickt dementsprechend ihr Antragsformular samt Anlage auch so, jedoch,
BSG -B 14 AS 6/08 R
Der Grundsicherungsträger trägt die Beweislast für das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft zwischen Verwandten (im Sinne eines Wirtschaftens aus einem Topf).
und weiter aus der Urteilsbegründung,
Eine Haushaltsgemeinschaft i.S.d. § 9 Abs. 5 SGB 2 liegt somit erst dann vor, wenn tatsächlich eine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt, also gemeinsam aus einem Topf gewirtschaftet wird.
also nix ist mit, Familienmitglieder sind immer eine HG.
Wir haben keinen schriftlichen Mietvertrag .
Dazu mal, Urteil BSG -B 14 AS 31/07 R
Mündlich abgeschlossene Vereinbarungen unter Verwandten über die Überlassung von Wohnraum können Rechtsgrundlage dafür sein, dass der Grundsicherungsträger tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu übernehmen hat, wenn ein entsprechender rechtlicher Bindungswille der Vertragsparteien besteht
und wie schon geschrieben wurde, solltet ihr diesbezüglich eine schriftl. Vereinbarung zwischen euch fixieren und zwar in form einer einfachen Kostenbeteiligungsvereinbarung, woraus ersichtlich werden würde, das Du dich mit ein Drittel (Kopfteilprinzip) an Miete u. Nebenkosten zu beteiligen hast.
Nachweis der Zahlungen habe ich nicht , ich hab das immer bar bezahlt , wenn man schon im gleichen Haus wohnt fand ich eine Überweisung unsinnig.
Sind die Zahlungen tatsächlich geflossen und der Leistungsträger verlangt Nachweise betreffend dieser und vorallendingen wurde das, habe ich nicht, noch nicht gegenüber den zuständigen SB ausgeplaudert, sollte es ja nun diesbezüglich kein Problem sein, sich z.B. ein Quittungsblock zu besorgen und die Eltern bestätigen auf diesen, deine geleisteten Zahlungen.
Im ganzen stellt sich hier die Frage, was hast Du in der Anlage HG angekreuzt und reingeschrieben oder noch schlimmer,
und wurde von der SB aufgefordert das Formular HG zu unterschreiben(sie hat es ausgefüllt) ,
und dann mit deiner Unterschrift bestätigt, das jetzt hier auch direkt deine Eltern angeschrieben werden, um ihre Einkommens- u. Vermögensverhältnisse offenzulegen.