Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin zum 31.3.17 exmatrilkuliert und muss leider bis zum 1.9.17 Hartz4 beantragen, da ich dann erst meine neue Arbeitsstelle antreten kann. Hierbei ergibt sich die Frage:
Ich habe ein wenig quergelesen und verstanden, dass ich allein meine BG bilde. Wie sieht es mit der HG aus? Ich lebe bei meinen Vater (Mutter verstorben), der keine Leistungen bezieht, in meinem Zimmer. Ich kann auch weiterhin kostenlos inkl. Nebenkosten hier wohnen, muss jedoch für mich allein 'wirtschaften'. Es ist eine Eigentumswohnung. Mein Vater will auch keinen Mietvertrag etc. machen, da das wohl steuerlich ungünstig ist? (Weiß nicht genau warum, will das aber mit ihm auch nicht diskutieren, Verhältnis ist angespannt).
Muss ich ihn nun unter HG eintragen? Habe einige Stimmen im Internet gelesen, welche davon abgeraten haben....
https://www.elo-forum.org/bedarfs-h...165205-student-u25-eltern-kurz-abschluss.html
Hier wurden wohl die Eltern angegeben unter HG und in Anlage HG wurde "Unentgeltliche Unterkunft" angekreuzt, sodass kein Mietvertrag etc. mitgereicht werden musste.
Wie verhalte ich mich da 'richtig'? Mir geht es nur darum, den Regelsatz und die Krankenversicherung zu bekommen, da ich meine (Lebensmittel)Einkäufe nun selber bestreiten muss.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, da ich mich in Beamtengängen gar nicht auskenne und schon oft gehört habe, dass schon bei den Anträgen einiges verquer laufen kann.
ich bin zum 31.3.17 exmatrilkuliert und muss leider bis zum 1.9.17 Hartz4 beantragen, da ich dann erst meine neue Arbeitsstelle antreten kann. Hierbei ergibt sich die Frage:
Ich habe ein wenig quergelesen und verstanden, dass ich allein meine BG bilde. Wie sieht es mit der HG aus? Ich lebe bei meinen Vater (Mutter verstorben), der keine Leistungen bezieht, in meinem Zimmer. Ich kann auch weiterhin kostenlos inkl. Nebenkosten hier wohnen, muss jedoch für mich allein 'wirtschaften'. Es ist eine Eigentumswohnung. Mein Vater will auch keinen Mietvertrag etc. machen, da das wohl steuerlich ungünstig ist? (Weiß nicht genau warum, will das aber mit ihm auch nicht diskutieren, Verhältnis ist angespannt).
Muss ich ihn nun unter HG eintragen? Habe einige Stimmen im Internet gelesen, welche davon abgeraten haben....
https://www.elo-forum.org/bedarfs-h...165205-student-u25-eltern-kurz-abschluss.html
Hier wurden wohl die Eltern angegeben unter HG und in Anlage HG wurde "Unentgeltliche Unterkunft" angekreuzt, sodass kein Mietvertrag etc. mitgereicht werden musste.
Wie verhalte ich mich da 'richtig'? Mir geht es nur darum, den Regelsatz und die Krankenversicherung zu bekommen, da ich meine (Lebensmittel)Einkäufe nun selber bestreiten muss.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, da ich mich in Beamtengängen gar nicht auskenne und schon oft gehört habe, dass schon bei den Anträgen einiges verquer laufen kann.